Studieninhalt
Das Studium der Slavistik lockt mit Arbeit in kleinen Gruppen und familiärer Atmosphäre unter intensiver und individueller Betreuung durch die Dozierenden. Sie haben studienbegleitend die Möglichkeit, zahlreiche Gastvorträge zu hören und an Projektseminaren, Exkursionen und Auslandsaufenthalten teilzunehmen.
Slavistik beinhaltet nicht nur das Erlernen zweier slavischer Sprachen, sondern vor allem die intensive Beschäftigung mit ihrer jeweiligen Philologie, das heißt ihrer Sprach- und Literaturwissenschaft sowie mit dem slavischen Kulturraum, seinen geographischen Gegebenheiten und historischen Entwicklungen.
In den sprachwissenschaftlichen Veranstaltungen setzen Sie sich systematisch mit der Struktur, Geschichte und Funktionsweise slavischer Sprachen auseinander. Was sind ihre Verbindungen und Eigenheiten? Wie wird Sprache erworben? Wie hängt sie mit unserer Denkweise zusammen? Wie mit Kultur und Gesellschaft? Und weshalb brauchen wir eigentlich Sprache? Für die Beantwortung dieser und weiterer, eigener Fragen steht Ihnen neben den Lehrveranstaltungen auch das Digital Humanities Lab zur Verfügung
Im Bereich der Literaturwissenschaft erwerben Sie Kompetenzen, die Sie zum analytisch und methodisch reflektierten Sprechen und Schreiben über Literatur befähigen. In welchem Kontext wurde ein bestimmtes Werk verfasst? Wie ist es zu interpretieren?
Neben Textanalyse und Literaturgeschichte (Epochen, Strömungen, Tendenzen, Stile) werden Sie an Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens herangeführt:
- Informationsbeschaffung
- Ugang mit slavischen Datenbanken
- Bibliographieren
- Zitieren
Sie legen Ihre Spezialisierung im letzten Studienjahr wahlweise auf Sprachwissenschaft oder Literatur- und Kulturwissenschaft, was eine individuelle Schwerpunktsetzung und die noch intensivere Beschäftigung mit der jeweiligen Disziplin ermöglicht.
Im Rahmen einer umfangreichen sprachpraktischen Ausbildung beschäftigen Sie sich mit zwei slavischen Sprachen. An der Universität Freiburg können Sie aus folgendem Angebot wählen:
- Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch
- Bulgarisch
- Polnisch
- Ukrainisch
- Russisch
- Tschechisch
Diese Sprachen können Sie von Grund auf lernen oder – bei entsprechenden Vorkenntnissen – vertiefen und perfektionieren. Zu diesem Zweck steht Ihnen auch das Sprachlabor der Universität Freiburg offen, in dem Sie Ihre Sprachkompetenz durch Eigenstudium ausbauen können.
Da Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz bestmöglich durch praktische Erfahrung gefestigt werden, beinhaltet das Studium einen zwei bis fünfwöchigen Aufenthalt in einem slavischen Land, den Sie im Rahmen einer Exkursion, einer praktischen Tätigkeit oder eines Sprachkurses machen können.
Sie können zudem über den DAAD ein Zusatzjahr im Umfang von 60 ECTS-Punkten an einer der slavischen Partnerhochschulen der Universität Freiburg in Tver‘ (Russland [derzeit nicht möglich]), Prag (Tschechien) oder Veliko Tǎrnovo (Bulgarien) absolvieren. Erfahrungsberichte finden Sie auf der Seite des Slavischen Seminars.
Berufsperspektiven
Das Studium der Slavistik vermittelt Ihnen einen individuellen, kritischen Zugang zu und eine wissenschaftliche Herangehensweise an Fragestellungen der Literatur, Sprachwissenschaft und Kultur Osteuropas. Sie erwerben die Fähigkeit, sich ein eigenes fundiertes Urteil zu verschaffen, es argumentativ abzusichern und in geeigneter Form einer Leser- oder Zuhörerschaft zu vermitteln. Diese Qualifikationen in Verbindung mit guten Kenntnissen des Russischen und einer weiteren slavischen Sprache sowie interkultureller Kompetenz sind besonders hinsichtlich der Bemühungen der zunehmenden Einbindung osteuropäischer Länder in Europa sehr wertvoll. Sie können in sozialen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Bereichen eingesetzt werden. Mögliche Berufsfelder:
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konferenzen und Ausstellungen)
- Internationale Austauschorganisationen, Goethe-Institute
- Bildung und Weiterbildung
- Tourismusbranche (Management, Reiseleitung)
- Politikberatung
- Internationale Zusammenarbeit
- Verlagswesen (Lektor*in, Recherche)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Slavistik:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Europäische Gesellschaften und Kulturen
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Slavistik (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Slavistik (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2023; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Slavistik (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Slavistik (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2007)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
