Studieninhalt
Das Studium vermittelt ein umfassendes theologisches Grundlagen- und Spezialwissen in allen theologischen Disziplinen. Die Studierenden werden befähigt, im Horizont dieser Kenntnisse in verständlicher Sprache Antworten zu geben auf die Sinnfragen des menschlichen Lebens. Sie erwerben die Kompetenz, diese Fragen im seelsorglichen Kontakt mit dem einzelnen Menschen zu erörtern. Sie sind aber auch in der Lage, theologisch fundiert Position zu beziehen zu öffentlichen Debatten, zum Beispiel um die Rolle der Religion(en) in der Gesellschaft oder im Blick auf ethische und soziale Fragen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Kompetenz zum interkulturellen und interreligiösen Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionsgemeinschaften. Im Freijahr (Große Externitas) studieren die Priesterkandidaten zwei Semester an einer auswärtigen Theologischen Fakultät. Eine Chance der Externitas ist das Kennenlernen einer anderen Theologischen Fakultät, einer anderen Ortskirche und einer anderen gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Situation. Ein weiteres Spezifikum des Kirchlichen Examens stellt das Praxissemester dar, das Bestandteil des Studiums ist und aus einem kombinierten Gemeinde- und Schulpraktikum besteht.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Studien- und Prüfungsordnung Magisterstudiengang Katholische Theologie – Kirchliches Examen
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Praktikumsordnung Magister Theologiae – Kirchliches Examen
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
