Studieninhalt
Gegenstand des Faches
Die Medienwissenschaft an der Universität Freiburg versteht sich als eine moderne und dynamische Kulturwissenschaft. Sie umfasst einerseits die Geschichte der Medien sowohl in ihren technischen als auch in ihren gesellschaftlichen und politischen Aspekten und leitet andererseits dazu an, die kulturellen Auswirkungen von Medienbrüchen auf hohem theoretischen Niveau zu reflektieren. Die Medieninhalte werden dabei sowohl aus der Perspektive des Produzenten als auch aus der damit durchaus nicht immer harmonisierenden Perspektive des Rezipienten bzw. Medienkonsumenten analysiert.Das B.A.-Hauptfach Medienkulturwissenschaft sieht eine Verbindung von kultur- bzw. literaturwissenschaftlichen Fragestellungen mit der Analyse medialer Darstellung und Verarbeitung und eigener gestalterischer Umsetzung vor. Das Fach vermittelt grundlegende Kompetenzen in der Fähigkeit zur theoretisch und methodisch fundierten Analyse von medial vermittelten Inhalten (vom Text über die klassischen audiovisuellen Massenmedien bis zu den multimedialen Formaten der „neuen Medien“), auch als Voraussetzung für die Erstellung eigener medialer Beiträge. Ein intensiver Praxisbezug wird explizit in zwei medienpraktischen Modulen sowie durch ein verpflichtendes Praktikum in der Medienwirtschaft hergestellt. Die infrastrukturelle Möglichkeit zu dieser praktischen Arbeit bietet sich z.B. universitätsintern im New Media Center. Hier können die Studierenden Kompetenzen zum gestalterischen Umgang mit Neuen Medien erwerben und dabei gleichzeitig ihre Analysefähigkeit schärfen. Eigene audiovisuelle Beiträge und Projekte können im Rahmen von Uni-TV verwirklicht werden. Der universitätseigene Radiosender Uni-Radio ermöglicht es, eigene Rundfunkbeiträge zu gestalten.
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
Medienkulturwissenschaft baut auf der grundlegenden Annahme auf, dass Medien und mediale Praktiken an unserer Wahrnehmung und unseren Erkenntnissen maßgeblich beteiligt sind; Medien, das wissen wir inzwischen, nehmen nicht nur die Rolle von Vermittlern ein, sondern arbeiten selbst aktiv an der Gestaltung unserer Umwelt mit. Sie sollten daher ein grundsätzliches Interesse für mediale und kulturelle Prozesse mitbringen, sich sowohl mit wissenschaftlichen als auch (pop-)kulturellen Fragestellungen auseinandersetzen wollen und eine intensive Textarbeit nicht scheuen. Über das Medium Schrift und Text hinaus, sollten Sie sich ebenfalls für Bilder, Ton und andere mediale Formate interessieren.Berufsperspektiven
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Medienkulturwissenschaft:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Soziologie
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung B.A. Medienkulturwissenschaft (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Medienkulturwissenschaft (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Medienkulturwissenschaft (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2015; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2020)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Medienkulturwissenschaft (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. April 2010 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
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Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.9; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7 (3.1)
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.6; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 4
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.2; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.9; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7 (3.1)
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
