Studieninhalt
Der thematisch breite Studiengang führt von den Grundlagen zur Praxis. Schwerpunkte sind Kognition, Emotion, Interaktion und Kommunikation, oft in Anwendungsfeldern, wie Lernen mit Neuen Medien, Personalentwicklung oder Teamarbeit in betrieblichen Organisationen. Die Dozent*innen des Studiengangs wurden mehrfach für ihre Lehre und Forschung ausgezeichnet. Absolvent*innen erwerben die Kompetenz, mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden selbständig in unterschiedlichen Berufsfeldern zu arbeiten. Optionen ergeben sich in der Forschung, in der Aus- und Weiterbildung, in der Schulpsychologie, in der Personal- und Organisationsentwicklung und in freiberuflicher Tätigkeit. Auch eine spätere Psychotherapieausbildung bleibt möglich.
Satzung und Prüfungsordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2017; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2020)
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Prüfungsordnung M.Sc.: Kognitionspsychologie, Lernen und Arbeiten
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2012; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2016)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
