Studieninhalt
Gegenstand des Faches
Der Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement beschäftigt sich mit der Frage, wie Lernen funktioniert und wie es am effektivsten unterstützt werden kann. Hierfür werden grundlegende inhaltliche Kenntnisse und methodische Kompetenzen in folgenden Themenbereichen vermittelt:- Interne und externe Bedingungen von Bildungsprozessen
- Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen
- Bildungsmanagement
- Personal- und Organisationsentwicklung
- E-Learning
- Methoden der empirischen Bildungsforschung
- Präsentation, Kommunikation und Moderation
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
- Sie haben Interesse an Lehren und Lernen?
- Sie interessieren sich für die Entwicklung und forschungsmethodische Überprüfung von Lernumgebungen und Bildungsmaßnahmen?
- Sie interessieren sich für Didaktik, Lehr- und Lernforschung, Instructional Design, Bildungsmanagement, Personal- und Organisationsentwicklung und Lerntechnologien?
- Sie arbeiten gerne projektbasiert, selbstständig und eigenverantwortlich?
Berufsperspektiven
Mit einem B.A. in Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement stehen Ihnen viele Türen offen. Unsere Absolventen arbeiten überall dort, wo es darum geht, bedarfsorientiert Lehr‐ und Lernangebote zu konzipieren, zu gestalten, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, z.B.:
- als MitarbeiterInnen im Personalwesen oder strategischen Management
- als EntwicklerInnen von Lehrmaterialien in Lehrbuch- oder Softwareverlagen
- als MitarbeiterInnen in Bildungseinrichtungen (z.B. in Schulen/Hochschulen/FHs/Fernunis etc.)
- als selbständige TrainerInnen/Coaches in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- oder als Wissenschaftler in einem Bereich der Bildungswissenschaft.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Soziologie
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung B.A. Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 8.8; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 8.3; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 3
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
