Studieninhalt
Gegenstand des Faches
Der Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft und Bildungsmanage-ment beschäftigt sich mit der Frage, wie Lernen funktioniert und wie es am effektivsten unterstützt werden kann. Der Nebenfach-Studiengang bietet Ihnen eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung im Bereich der Bildungswissenschaft und des Bildungsmanagements. Sie erwerben pädagogisches und psychologisches Grundlagenwissen zu Lern-, Lehr- und Bildungsprozessen und deren individuellen und sozialen Voraussetzungen sowie ein grundlegendes Verständnis für empirische Bildungsforschung.Innerhalb des Nebenfachs setzen Sie einen individuellen Schwerpunkt auf ein Anwendungsfeld der Bildungswissenschaft (Bildungsmanagement, Personal- und Organisationsentwicklung oder E-Learning).
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
- Sie haben Interesse an Lehren und Lernen?
- Sie interessieren sich für die Entwicklung und forschungsmethodische Überprüfung von Lernumgebungen und Bildungsmaßnahmen?
- Sie interessieren sich für Didaktik, Lehr- und Lernforschung, Instructional Design, Bildungsmanagement, Personal- und Organisationsentwicklung und Lerntechnologien?
- Sie arbeiten gerne projektbasiert, selbstständig und eigenverantwortlich?
Berufsperspektiven
Mit einem B.A. in Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement stehen Ihnen viele Türen offen. Unsere Absolventen arbeiten überall dort, wo es darum geht, bedarfsorientiert Lehr‐ und Lernangebote zu konzipieren, zu gestalten, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, z.B.:
- als MitarbeiterInnen im Personalwesen oder strategischen Management
- als EntwicklerInnen von Lehrmaterialien in Lehrbuch- oder Softwareverlagen
- als MitarbeiterInnen in Bildungseinrichtungen (z.B. in Schulen/Hochschulen/FHs/Fernunis etc.)
- als selbständige TrainerInnen/Coaches in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement:
- Altertumswissenschaften
- Archäologische Wissenschaften
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Medienkultur
- Germanistik aus deutsch-französischer Perspektive
- Geschichte
- IberoCultura – Spanische Sprache, Literatur und Kultur
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Medienkulturwissenschaft
- Musikwissenschaft
- Neuere und Neueste Geschichte
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Slavistik
- Soziologie
- Vorderasiatische Altertumskunde
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung B.A. Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement (Nebenfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement (Nebenfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 9.4; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: 8.6; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 3
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 8.9; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7 (2,8)
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
