Studieninhalt
In Ihrem Studium beschäftigen Sie sich mit lateinischer Literatur und Kultur aus der Zeit des 3. Jh. v. Chr. bis in die Spätantike (5./6. Jh. n. Chr.) und darüber hinaus. Sie setzen sich mit „schöner Literatur“, aber auch mit philosophischen, rhetorischen und fachwissenschaftlichen Werken auseinander. Im ersten Semester erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Fach und seine Gegenstände in der Lehrveranstaltung Einführung in das Studium der Klassischen Philologie. Mit lateinischen Stilübungen und Übungen zur Grammatik beschäftigen Sie sich von Beginn an und schulen auch im weiteren Verlauf Ihres Studiums Ihre Sprachkompetenzen beständig. Sie lesen, hinterfragen und erörtern lateinische Literatur und ihre bis heute anhaltenden Nachwirkungen in Vorlesungen und Seminaren. Ziel der Ausbildung ist zum einen, lateinische Texte in ihrem kulturellen Umfeld und ihrem Nachleben zu verstehen, und zum anderen sich ein methodologisches Repertoire zu erarbeiten, das für die Arbeit mit Texten aller Art hilfreich ist. Falls Sie eine berufliche Laufbahn als Lehrkraft anstreben, beschäftigen Sie sich auch mit Fachdidaktik im Fach Latein. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie sich im BOK-Bereich (Berufsorientierende Kompetenzen) individuell spezialisieren. Das umfassende BOK-Programm der Universität Freiburg ermöglicht Ihnen das Erlernen zahlreicher Sprachen, den Einblick in verschiedene Berufszweige, den Erwerb von EDV-Kenntnissen, Marketing- und Managementkompetenzen und vieles mehr.
Weshalb sollte ich Latein an der Universität Freiburg studieren?
- Das Seminar für Griechische und Lateinische Philologie erforscht und lehrt die ganze Geschichte der lateinischen Sprache und Literatur von der Antike bis in die Frühe Neuzeit.
- Die hervorragend ausgestatteten und geräumigen Seminarbibliotheken für Klassische und Mittellateinische Philologie bilden das Zentrum des Freiburger Seminars.
- Unsere Studierenden schätzen die familiäre Atmosphäre am Seminar.
- Sie haben die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung.
Berufsperspektiven
Wenn Sie die Option Lehramt an Gymnasien gewählt haben, können Sie mit einem entsprechenden Masterstudium (Master of Education) und einem erfolgreich abgeschlossenen Referendariat als Lehrkraft an Gymnasien unterrichten. Auch wenn Sie weder auf Lehramt studiert haben noch als Lehrkraft tätig sein möchten, stehen Ihnen viele Wege offen. Mit Ihren durch das Lateinstudium erworbenen Kompetenzen können Sie komplexe Sachverhalte analysieren, Texte interpretieren und verstehen. Außerdem erwerben Sie durch das Studium die Fähigkeit, logisch zu Denken und zu schlussfolgern.
Mögliche Berufsfelder:
- Marketing
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Lehre
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)
Natürlich haben Sie auch viele andere Optionen, die jedoch häufig Praktika und Berufserfahrung voraussetzen. Deshalb ist es ratsam, auch während des Studiums Berufserfahrung zu sammeln und sich zu spezialisieren.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Latein:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Katholische Theologie
- Mathematik
- Philosophie/Ethik
- Physik
- Politikwissenschaft
- Wirtschaftswissenschaft
- Russisch
- Spanisch
- Sport
- Chinesisch
Musik wird an der Musikhochschule Freiburg studiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitg über die dortigen Aufnahmemodalitäten. Sie können jedes Lehramtsfach der Universität Freiburg mit dem künstlerischen Fach Musik kombinieren.
Beachten Sie außerdem: Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist im Fach Katholische Theologie die konfessionelle Zugehörigkeit erforderlich. Eine Kombination der Fächer Katholische Theologie und Philosophie/Ethik ohne ein weiteres Fach ist ausgeschlossen.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Aufnahmeprüfungssatzung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang Latein
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Rahmenordnung
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage A
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Latein
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage C
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
