Studieninhalt
Unsere Ressourcen sind knapp und nicht jeder kann im Luxus leben. Doch wie können unsere Ressourcen effizient aufgeteilt und umverteilt werden? Was bedeutet überhaupt Effizienz? Und weshalb ist ein Land möglicherweise effizienter als andere Länder? Auf diese Fragen und noch viele weitere gehen die ersten Semester des Studiums ein. Doch bevor Sie sich im fortgeschrittenen Studienverlauf mit dem Verhalten einzelner Wirtschaftssubjekte wie Haushalte, Unternehmen, Staat, Entscheidungsproblemen und dem Marktmechanismus auseinandersetzen, werden Sie an die Mathematik und Statistik (das Werkzeug der Wirtschaftswissenschaftler*innen) herangeführt.
Schon vor dem offiziellen Studienbeginn bietet die Uni Freiburg ein Mathematik- Vorkurs an, der einen reibungsloseren Start in das Studium ermöglicht und sehr zu empfehlen ist.
Ihr Studium beginnt, neben mathematischen Grundlagen, mit Grundkenntnissen in Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre. Sie bekommen einen groben Überblick darüber, was Sie im fortgeschrittenen Studium erwartet. Statistik und Wirtschaftspolitik werden in den ersten Semestern behandelt. Außerdem gehören mikro- und makroökonomische Vorgänge und Zusammenhänge zum fundierten Studium der Wirtschaftswissenschaften. Im Vertiefungsbereich können Sie schließlich frei wählen, welche volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Themengebiete Sie am meisten interessieren. Die Universität Freiburg bietet Ihnen jedes Jahr zahlreiche Vorlesungen und Seminare, darunter beispielsweise:
- Spieltheorie
- Umweltökonomik
- Unternehmensrechnung
- Unternehmenstheorie
- Finanzwissenschaftliche Themen
- Steuerrecht
- Soziale Sicherung
- Ordnungspolitik
Insgesamt legt die Universität Freiburg großen Wert auf methodische Grundlagen, also Mathematik und Statistik, was den Studierenden spätestens im Masterstudium zugutekommt. Außerdem werden Ihnen auch zahlreiche Vorträge zu wirtschaftlichen Themen außerhalb des Lehrplans geboten. Für Ihre in den Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaften angesiedelten Professor*innen ist die Universität Freiburg bekannt. Die „Freiburger Schule“, begründet vom ehemaligen Freiburger Professor Walter Eucken, hat außerdem eine bedeutende Tradition, die nach wie vor von hoher Relevanz ist. So ist der aktuelle Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Dr. Lars P. Feld Mitglied des „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ (in der Presse als „Wirtschaftsweisen“ bezeichnet) und berät die Bundesregierung.
Für ein Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaft sollten Sie
- Fragen und Sachverhalte gerne mathematisch betrachten,
- Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben,
- sich in Konzepte hineindenken und diese hinterfragen,
- Interesse für die Wechselwirkung von Politik und Wirtschaft haben,
- Spaß daran haben, die nationalen und internationalen Wirtschaftsgeschehnisse zu verfolgen sowie
- sich neben betriebswirtschaftlichen Inhalten auch für die Volkswirtschaftslehre interessieren.
Berufsperspektiven
Wirtschaftswissenschaftler*innen werden fast in jeder Branche gebraucht.
Mögliche Berufsfelder:
- Personal
- Marketing
- Controlling
- Vertrieb
- Verkauf
- Finanz- und Rechnungswesen
- Konjunktur- und Finanzmarktanalyse
- Unternehmensbewertung und -beratung
- Vermögensberatung
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.
Auch im IT-Bereich werden technisch gewandte Wirtschaftswissenschaftler*innen gesucht. Wenn Sie Wirtschaft nicht praktizieren, sondern unterrichten möchten, kommt auch eine Laufbahn als Lehrkraft in Frage. Denn ein polyvalenter zwei-Hauptfächer Bachelor ist Voraussetzung, um später als Lehrkraft an Gymnasien Wirtschaft unterrichten zu können. Für das Unterrichten an beruflichen Schulen (z.B. Wirtschaftsgymnasien) qualifiziert dieser Abschluss jedoch nicht.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Wirtschaftswissenschaft:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Katholische Theologie
- Latein
- Mathematik
- Philosophie/Ethik
- Physik
- Politikwissenschaft
- Russisch
- Spanisch
- Sport
- Chinesisch
Musik wird an der Musikhochschule Freiburg studiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitg über die dortigen Aufnahmemodalitäten. Sie können jedes Lehramtsfach der Universität Freiburg mit dem künstlerischen Fach Musik kombinieren.
Beachten Sie außerdem: Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist im Fach Katholische Theologie die konfessionelle Zugehörigkeit erforderlich. Eine Kombination der Fächer Katholische Theologie und Philosophie/Ethik ohne ein weiteres Fach ist ausgeschlossen.
Satzung und Prüfungsordnung
-
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Auswahlsatzung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
-
Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Rahmenordnung
-
Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage A
-
Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Wirtschaftswissenschaft
(§ 3 Absatz 5 Satz 1 gilt nicht für Studierende, die bereits vor dem 1. Oktober 2020 im polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang im Fach Wirtschaftswissenschaft immatrikuliert waren und darin bereits vor diesem Zeitpunkt entweder das Modul Mathematik oder in Abstimmung mit dem zuständigen Fachvertreter/der zuständigen Fachvertreterin ein anderes geeignetes Modul beziehungsweise eine andere geeignete Lehrveranstaltung gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 der Rahmenprüfungsordnung absolviert haben. Für Studierende gemäß Satz 1, die das Modul Mathematik absolviert haben, findet § 4 Absatz 1 Satz 2 für das Fach Wirtschaftswissenschaft keine Anwendung.)
-
Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage C
-
Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.4; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 4
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.8; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 3
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
