Studieninhalt
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Spanisch:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Katholische Theologie
- Latein
- Mathematik
- Philosophie/Ethik
- Physik
- Politikwissenschaft
- Wirtschaftswissenschaft
- Russisch
- Sport
- Chinesisch
Musik wird an der Musikhochschule Freiburg studiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitg über die dortigen Aufnahmemodalitäten. Sie können jedes Lehramtsfach der Universität Freiburg mit dem künstlerischen Fach Musik kombinieren.
Beachten Sie außerdem: Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist im Fach Katholische Theologie die konfessionelle Zugehörigkeit erforderlich. Eine Kombination der Fächer Katholische Theologie und Philosophie/Ethik ohne ein weiteres Fach ist ausgeschlossen.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Aufnahmeprüfungssatzung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang Spanisch
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Rahmenordnung
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage A
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Spanisch
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage C
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
