Studieninhalt
Während Ihres Sportstudiums werden Ihnen die Grundlagen der sportwissenschaftlichen Theorie vermittelt. Im Fokus stehen folgende sportwissenschaftliche Fachbereiche:
- Trainings- und Bewegungswissenschaft
- Sportmedizin
- Sportpsychologie
- Sportpädagogik und Sportdidaktik
- sowie Sportsoziologie
Im Rahmen von Theorie und Praxis des Sports werden in der sportartspezifischen und sportartübergreifenden Ausbildung fachtheoretische, motorische und didaktisch-methodische Kompetenzen erworben.
In Grund- und Aufbaukursen werden folgende Individual- und Spielsportarten angeboten:
- Leichtathletik
- Schwimmen
- Gerätturnen
- Gymnastik/Tanz
- Fußball
- Volleyball
- Handball
- Basketball
Ergänzend können Lehrveranstaltungen aus weiteren Sportarten, wie beispielsweise Natursportarten und dem Bereich Fitness gewählt werden.
Möchten Sie im Anschluss an Ihr Studium als Lehrer*in an Gymnasien unterrichten? Dann besuchen Sie Lehrveranstaltungen in der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaften und absolvieren ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum. Das Lehramtsstudium wird nach Abschluss des Bachelorstudiengangs mit dem Master of Education fortgesetzt.
Sie streben keine Laufbahn als Gymnasiallehrer an, sondern möchten in einem der vielen Berufsfelder tätig werden, auf die das Studium Sie vorbereitet? Dann gestalten Sie einen Teil Ihres Studiums individuell und profitieren von vielen berufsorientierenden, sowie kompetenzfördernden Angeboten. Im BOK-Bereich (berufsorientierende Kompetenzen) können Sie beispielsweise
- zahlreiche Fremdsprachen,
- EDV-Programme,
- Medien,
- verschiedene Berufszweige,
- Marketing- und Managementkompetenzen und vieles mehr
kennen lernen. Darüber hinaus können Sie sich auch fachspezifisch spezialisieren und weiterbilden.
Weshalb sollte ich das Fach Sport im polyvalenten Bachelorstudiengang an der Universität Freiburg studieren?
- Kleine Gruppengrößen erlauben den Lehrkräften, individuell auf Studierende einzugehen.
- Durch die praxisnahe Ausbildung werden Sie auf die Berufspraxis vorbereitet.
- Das Programm des Allgemeinen Hochschulsports an der Universität Freiburg bietet viele Möglichkeiten kostengünstig neue Sportarten auszuprobieren oder sich in bestimmten Disziplinen entsprechend dem eigenen Niveau weiterzuentwickeln.
- Die Sportanlagen und Geräte der Universität Freiburg sind auf dem neusten Stand und können außerhalb der Lehrveranstaltungen von Sportstudenten geliehen und genutzt werden.
Berufsperspektiven
Möchten Sie den Karriereweg als Lehrer*in einschlagen, dann setzten Sie Ihr Studium nach dem Bachelor mit dem Master of Education fort. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, Sport an Gymnasien zu unterrichten.
Doch nicht nur als Lehrer, sondern auch in vielen anderen Tätigkeitsfeldern sind ambitionierte Sportwissenschaftler gefragt. In
- Sportvereinen,
- Fitnesseinrichtungen,
- Kurkliniken,
- Tourismusunternehmen,
- Krankenkassen,
- Versicherungen,
- im öffentlichen Gesundheitswesen,
- und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
können Sportwissenschaftler*innen ihr Fachwissen und ihre Kompetenzen einbringen. Bei guten Leistungen im Studium können Sie auch eine universitäre Karriere anstreben. Abhängig von Ihrem zweiten Hauptfach qualifizieren Sie sich durch Ihr Studium für viele weitere Berufe.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Sport:
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Italienisch
- Katholische Theologie
- Latein
- Mathematik
- Philosophie/Ethik
- Physik
- Politikwissenschaft
- Wirtschaftswissenschaft
- Russisch
- Spanisch
- Chinesisch
Musik wird an der Musikhochschule Freiburg studiert. Bitte informieren Sie sich rechtzeitg über die dortigen Aufnahmemodalitäten. Sie können jedes Lehramtsfach der Universität Freiburg mit dem künstlerischen Fach Musik kombinieren.
Beachten Sie außerdem: Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg ist im Fach Katholische Theologie die konfessionelle Zugehörigkeit erforderlich. Eine Kombination der Fächer Katholische Theologie und Philosophie/Ethik ohne ein weiteres Fach ist ausgeschlossen.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang Sport
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Aufnahmeprüfungssatzung für das Studium im Fach Sport
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Gebührensatzung Aufnahmeprüfung für das Studium im Fach Sport
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Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Rahmenordnung
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage A
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Sport
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Sport
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2018; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2022)
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Studien- und Prüfungsordnung polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang: Anlage C
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.7; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.8; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.5; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 4
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 3
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
