Studieninhalt
Im Hauptfach Kunstgeschichte in Freiburg beschäftigen Sie sich mit allen Epochen der europäischen Kunstgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Die drei Hauptgattungen sind dabei:
- Architektur
- Skulptur
- Malerei
Zusätzlich lernen Sie im Laufe ihres Studiums auch mehrere Nebengattungen kennen, wie beispielsweise:
- Grafik
- Fotografie
- Neue Medien
- Ephemere Kunstformen wie zum Beispiel Performance
Als Studierende*r werden Sie ermutigt, sich mit Ihren eigenen Interessen auseinanderzusetzen, welche im Verlauf des Studiums erkannt und gefördert werden. Das Studienangebot ist sehr umfassend. In Einführungsveranstaltungen zur Malerei und Plastik lernen Sie die bedeutendsten Werke und Ihre Künstler kennen. Sie erhalten eine grundlegende Orientierung über die Strukturen und Methoden der Kunstgeschichte. In der Einführungsveranstaltung Geschichte der Architektur werden Ihnen die bedeutendsten Bauwerke sowie eine analytische Architekturbetrachtung nähergebracht.
Zusätzlich haben Sie die Wahl zwischen Veranstaltungen in Museumskunde oder Denkmalpflege, wodurch ein praktischer Bezug hergestellt wird und Sie bereits erste Berufserfahrungen sammeln können.
Die Universität Freiburg arbeitet dabei eng mit ortsansässigen Ämtern und Museen zusammen, wovon Sie als Studierende*r profitieren. Auch die Lage der Stadt im Dreiländereck spielt eine zentrale Rolle, da Sie sich zusätzlich mit Kunstwerken oder Objekten aus den angrenzenden Ländern beschäftigen und Ihnen somit eine größere Vielfalt an Forschungsgegenständen zur Verfügung steht. Exkursionen nehmen dabei einen wichtigen Teil des Studiums ein und werden in jedem Semester angeboten. Sie können außerdem von der breiten Museumslandschaft der Region profitieren.
Was muss mitgebracht werden, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?
Sie sollten
- sich für Kunst und ihre historische Entwicklung interessieren.
- bereit sein, sich selbstständig Wissen anzueignen und sich kritisch mit dem Lernstoff auseinanderzusetzen.
- Interesse daran haben, über den Tellerrand hinauszublicken.
- gerne auf Exkursionen praktisch tätig werden.
Berufsperspektiven
Das Studium der Kunstgeschichte eröffnet Ihnen eine große Bandbreite an Tätigkeitsbereichen. Mögliche Berufsfelder:
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konferenzen und Ausstellungen)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Tourismusbranche (Management, Reiseleitung)
- Kunsthandel
- Museen (Kurator*in, Museumspädagogik) / Gedenkstätten
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)
Grundsätzlich qualifiziert Sie der Bachelor of Arts zudem für Masterstudiengänge an der Universität Freiburg oder an anderen Universitäten.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Kunstgeschichte:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Soziologie
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage B
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
