Studieninhalt
Im Hauptfachstudium der Kunstgeschichte in Freiburg erarbeiten Sie sich ein Überblickswissen zur Kunstgeschichte. In Vorlesungen und Seminaren beschäftigen Sie sich mit allen Epochen der europäischen Kunst vom Mittelalter bis zur Gegenwart und deren globaler Vernetzung. Sie lernen die Analyse sämtlicher Gattungen der Künste und die quellenkritische Auseinandersetzung mit kunstliterarischen und kunsttheoretischen Texten wie Traktaten, Künstlerinterviews oder Manifesten. Das Bachelorstudium macht Sie vertraut mit zentralen Begriffen und Techniken der Kunstgeschichte und den Bedingungen ihrer Institutionalisierung: Was versteht die Kunsttheorie der Frühen Neuzeit unter „disegno“? Wo befindet sich die Vierung einer Kirche? Wie wurden Glasmalereien hergestellt? Ab wann erhalten Künstlerinnen Zugang zu Kunstakademien? Didaktisch strukturierte Einführungsveranstaltungen und digitale Selbstlerneinheiten bringen Ihnen das methodische Instrumentarium nahe, um frühzeitig eigenständige Rechercheprojekte zu bearbeiten.
Das Kunstgeschichtliche Institut der Universität Freiburg arbeitet eng mit lokalen Institutionen und Museen zusammen. Dies ermöglicht Ihnen Einblicke in Berufsfelder wie die Museumsarbeit und die Denkmalpflege. Exkursionen zur Kunst im Dreiländereck bieten einen idealen Ausgangspunkt für die intensive Auseinandersetzung mit internationaler Kunst aus allen Epochen. Sie können das Zertifikat Digital Humanities studienbegleitend absolvieren und sich darüber Kenntnisse zu digitalen Forschungsmethoden für die Geisteswissenschaften, etwa im Bereich KI, erarbeiten.
Die Universität Freiburg ist Teil des EUCOR-Verbundes, worüber Sie Lehrveranstaltungen an einer der Universitäten in Basel, Karlsruhe oder Straßburg buchen können. Ein Semester im europäischen Ausland über das Erasmus-Programm führt Sie an Partneruniversitäten in Paris, Madrid, Wien, Florenz, Bologna, Rouen, Budapest, Antwerpen, Pisa, Coimbra und Tromsø.
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?
Sie sollten
- sich für Kunst und ihre historischen Entwicklungen interessieren
- bereit sein, sich selbstständig Wissen anzueignen und sich kritisch mit Kunstwerken, Quellen und Literatur auseinanderzusetzen
- Freude am Verfassen von Texten haben
- Interesse an fachlicher Diskussion und der Präsentation von ersten eigenen Recherchen mitbringen.
Berufsperspektiven
Das Studium der Kunstgeschichte eröffnet Ihnen eine große Bandbreite an Tätigkeitsbereichen. Mögliche Berufsfelder:
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konferenzen und Ausstellungen)
- Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
- Tourismusbranche (Management, Reiseleitung)
- Kunsthandel
- Museen (Kurator*in, Museumspädagogik) / Gedenkstätten
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)
Grundsätzlich qualifiziert Sie der Bachelor of Arts zudem für Masterstudiengänge an der Universität Freiburg oder an anderen Universitäten.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Kunstgeschichte:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Soziologie
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage B
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Kunstgeschichte (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
