Fakultätsrat

Gemäß § 25 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg berät der Fakultätsrat in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen

Sitzungen des Fakultätsrats

Die Sitzungen finden i.d.R.  dienstags um 12.30 Uhr in Raum 1305 und in Präsenz statt. Es schließen sich Promotions- und Habilitationsausschuss an.