Nach der Grundordnung der Universität Freiburg wird der*die Rektor*in von einer rechtsberatenden Person unterstützt, die vom*von der Rektor*in im Benehmen mit dem Senat berufen wird. Die rechtsberatende Person des*der Rektor*in wohnt den Sitzungen des Rektorats und des Senats als ständige*r Teilnehmer*in (beratend) bei.