Elektroniker*innen für Geräte und Systeme stellen elektronische Komponenten und Geräte her, nehmen sie in Betrieb und halten sie instand.
Sie analysieren Störungen, um deren Ursachen eingrenzen und die Fehler beheben zu können.
Zudem gehören die Planung, Steuerung und Überwachung von Fertigungsprozessen zu ihren Aufgaben wie das Erstellen von Fertigungsunterlagen, die Einrichtung, Programmierung, Optimierung von Fertigungsanlagen und Prüfsystemen.
Elektroniker*innen wählen mechanische, elektrische und elektronische Komponenten aus, passen sie an und montieren sie zu Geräten und Systemen und installieren und konfigurieren Programme.
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Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Derzeitige Vergütung:
1. Ausbildungsjahr | 1.086,82 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.140,96 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.190,61 € |
4. Ausbildungsjahr | 1.259,51 € |
Für die Ausbildung zum*zur Elektroniker*in ist nach dem Berufsbildungsgesetz keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Elektroniker*in für Geräte und Systeme
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter Mail nicht ausgeschlossen werden können.