Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Interne Revision und Compliance (S.IRC)

Stabsstelle der Kanzlerin

Leitung

Martina Moser

Leitung der Stabsstelle

Mitarbeitende

Sandra Fehrenbach

Prüferin und Vertretung der Leitung der Internen Revision

Mediya Aksakal

Prüferin

Dr. Vanessa Holzer

Beauftragte für Exportkontrolle in Wissenschaft und Verwaltung

Dr. Uwe Tonndorf

Compliance-Officer

Allgemeine Informationen zur Internen Revision

Die Interne Revision nimmt eine objektive und unabhängige Prüf- und Kontrollfunktion innerhalb der Universität wahr. Sie prüft und berät alle Bereiche der Universität, insbesondere im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Das Ziel der Internen Revision ist es, Wissenschaftler*innen, aber auch alle anderen Mitglieder der Universität zu beraten und Verständnis für das Einhalten bestehender Regelsysteme zu schaffen. Sie folgt dem Konzept einer kooperativen Revision.

Die Grundlage für die Tätigkeit der Internen Revision bildet die Dienstanweisung (zu finden im Service A-Z), in welcher Zielsetzung, organisatorische Stellung, Aufgaben und Abwicklung der Revisionsaufgaben geregelt sind.

Beschäftigte können sich unmittelbar an die Stabsstelle Interne Revision wenden.

Mitgliedschaften

  • Arbeitskreis Interner Revisionen – Universitäten Baden-Württemberg
  • Arbeitskreis Interner Revisionen – deutschsprachiger Hochschulen

Allgemeine Informationen zu Compliance

Compliance (von „to comply with“ – etwas befolgen, einhalten) bezeichnet die Einhaltung von geltenden Regeln und Normen.

Für die Universität Freiburg umfasst Compliance die Einhaltung von

  1. Gesetzen und Verordnungen,
  2. internen Satzungen (z. B. Grundordnung, Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft) und
  3. internen Leitlinien und Codices (z. B. Leitbild der Universität, Diversity- und Gleichstellungskonzepte, Führungsleitlinien, Umweltleitlinien).

Der Compliance Officer bündelt und koordiniert den Auf- und Ausbau der vorhandenen Compliance Strukturen und Elemente zu einem ganzheitlichen Compliance Management System. Er unterstützt die Mitglieder der Universität dabei, die Rechtsvorschriften einzuhalten, unter anderem indem diese niederschwellig zugänglich sind und Verantwortlichkeiten sowie Prozesse für deren Umsetzung klar benannt sind. Zudem berät der Compliance Officer das Rektorat in der Weiterentwicklung der Compliance Strukturen und Prozesse.

Allgemeine Informationen zur Exportkontrolle

Der Außenwirtschaftsverkehr (der internationale Handel Deutschlands) ist grundsätzlich frei. Er unterliegt jedoch den Einschränkungen, die sich aus verschiedenen Rechtsnormen wie z.B. EU-Verordnungen, dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung sowie anderen Gesetzen ergeben. Die Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Pflicht, das Außenwirtschaftsrecht einzuhalten. Ziel der Exportkontrolle ist es, den Missbrauch von sensiblen Forschungsergebnissen oder -gütern zu verhindern und Gefahren für die nationale Sicherheit abzuwenden.