Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Wahlplattform

Universitätswahlen

Allgemeines

Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).

Universitätswahlen 2026

Bei den Universitätswahlen 2026 wählen die Studierenden und eingeschriebenen Doktorand*innen ihre Vertreter*innen in den Senat und die Fakultätsräte. Die Wahlen finden im Zeitraum vom Donnerstag, 9.7.2026, 10 Uhr bis Mittwoch, 15.7.2026, 10 Uhr als Online-Wahlen statt.

JETZT hier wählen:

> https://wahl.uni-freiburg.de

Zugelassene Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Universitätswahlen 2026 finden Sie hier. Das Dokument ist nur mit dem Uni-Account (Benutzername und Passwort erforderlich) abrufbar.

Für den Fakultätsrat der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät liegen – sowohl für die Gruppe der Studierenden als auch in der Gruppe der Doktorand*innen – keine zulässigen Wahlvorschläge vor. Hier findet keine Wahl statt.

Für die Wahlen zum Senat wurden drei Wahlvorschläge eingereicht, die nicht paritätisch besetzt im Sinne von § 10 Absatz 7 Satz 2 Wahlordnung sind. Hierfür ist eine Begründung vorzulegen, die gemäß § 10 Absatz 7 Satz 6 Wahlordnung veröffentlicht wird. Die Begründungen finden Sie hier.

Wahlwerbung

Wer auf die Wahl aufmerksam machen will, kann das Plakat, den Flyer oder die Präsentationsfolie des Wahlamts nutzen. Die Vertreter*innen der Wahlvorschläge können auch eigene Plakate verbreiten. In jedem Fall sind die Plakatierungsregeln zu beachten.

Kontakt

Wahlamt