Erasmus Info-Veranstaltung, 25.11.2026, online
Wir treffen uns über zoom am 25. November, von 16:00 bis ca 17:00 Uhr. Falls sie am 25.11. nicht dabei sein können, können sie danach alle Präsentationen auf ILIAS einsehen.
https://uni-freiburg.zoom-x.de/j/67312163025?pwd=VHbg9aMD3aKYrwpaj5KUugZux6dxmz.1
Meeting-ID: 673 1216 3025
Kenncode: Erasmus27
Ablauf der Veranstaltung:
Teil I: allgemeine Infos
- Auslanddstudium: Möglichkeiten außerhalb von Erasmus (Christine Kutnar, International Office)
- Allgemeine Infos zu Erasmus (Daniel Weiß, International Office)
- Allgemeine Infos zum Bewerbungsprozess (Esther Muschelknautz, Erasmus Koordinatorin UNR, Forst/Umwelt)
Teil II: fachspezifische Infos (parallel in Breakout Rooms)
- Thilo Wiertz (Erasmus Koordinator Geographie)
- David Dolejs (Erasmus Koordinator Geologie)
- Jens Lange (Erasmus Koordinator Hydrologie)
- Esther Muschelknautz, evtl. Dirk Schindler und Florian Schnabel (Erasmus Koordinatorin / Studienfachberater Fors
Information und Planung
Mit der Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts über ERASMUS sollten Sie ca. 1 Jahr vor der geplanten Mobilität beginnen. Informieren Sie sich zunächst über Vorraussetzungen, Bewerbungsablauf und Förderbedingungen auf der Seite des zentralen Erasmus Büros, welches Teil des International Office ist. Danach beginnt die aufwändige Recherche zu den Partneruniversitäten (siehe oben) des Fachbereichs Forst und Umwelt. In diesem Schritt prüfen sie Kursangebote, erforderliche Sprachkenntnisse und Vorlesungszeiten im Ausland.
Jeden November findet zudem eine Informationsveranstaltung der Fakultät statt, die wir über die Emailverteiler ankündigen, und auf der Sie Gelegenheit haben, offene Fragen anzusprechen. Wenn Sie unsicher sind, wann und wie Sie einen Auslandsaufenthalt in Ihr Studium integrieren können, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs.
Sprachkenntnisse
In der Regel werden B1 oder B2 Kenntnisse verlangt. Wir empfehlen für ein Studium das Niveau B2. Erforderliche Sprachkenntnisse müssen nicht bis zum 15.01. vorhanden sein. Es sollte aber erkennbar sein, dass sie vor Antritt des Auslandsaufenthalt erreicht und nachgewiesen werden könnten.
Nachweise für Englisch:
- Abiturzeugnis, wenn B2 Kenntnisse dort dokumentiert sind.
- DAAD-Sprachtest am SLI (30€) der Uni Freiburg (Englisches Seminar)
- Andere Tests (Oxford Online placement test, IELTS, TOEFL, Cambridge)
Nachweise für romanische Sprachen:
- Abiturszeugnis, wenn B1 oder B2 Kenntnisse dort dokumentiert sind.
- DAAD-Sprachtest am SLI (30€) der Uni Freiburg (Romanisches Seminar)
- Andere Tests (Oxford Online placement test )
Bewerbung im Fachbereich
Bewerbungen auf einen Austauschplatz der Fächer Forst und Umwelt für das WS 27/28 und SS 28 können von 01.12.26 bis 31.01.27 eingereicht werden. In Ihrer Bewerbung geben Sie bis zu drei Universitäten an, an denen Sie gerne studieren möchten. Zudem können Sie wählen, ob Sie das Wintersemester, das Sommersemester oder das Winter- und Sommersemester im Ausland verbringen möchten. Bitte beachten Sie bei der Planung, dass die Vorlesungszeiten im Ausland teils deutlich verschoben sind. Eine Zu- oder Absage erhalten Sie in der Regel bis Mitte Februar. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Semesterwahl ggf. noch ändern.
Bitte füllen sie auf ILIAS das Bewerbungsformular aus. Fügen sie alle Bewerbungsunterlagen in ein PDF Dokument und laden sie es im bewerbungsformular unter „Upload Dokumente“ hoch:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (1 bis 2 DIN A4 Seiten) mit Bezug auf Ihre erste Wahl
- Leistungsübersicht (falls sie Master im 1. Semester sind, bitte Leistungsübersicht Bachelor hochladen)
- Nachweis über Sprachkenntnisse (gegebenfalls Nachweis, dass Sprachkenntnisse bis zu Antritt des Aufenthaltes erworben werden können)
Hilfreich zur Vorbereitung der Bewerbung: Erasmus+ Erfahrungsberichte auf Ilias Diese Seite wird vom zentralen Erasmus Büro gepflegt und enthält die Berichte aller Fakultäten. Die einzelnen Berichte finden sie unter Land / Universität / Endung: Forst-und Umweltwissenschaften.
Bewerbung an der Partneruniversität
Sobald sie den ihnen zugewiesenen Platz angenommen haben, nominieren wir sie beim International Office der Universität Freiburg sowie bei der Partneruniversität im Ausland . Von dort erhalten Sie jeweils wichtige Informationen zu weiteren Schritten und Fristen. Ab jetzt müssen sie das Bewerbungsverfahren an der Partnerfakultät sowie die erforderlichen Schritte auf Freiburger Seite, im Mobility Online Portal, im Auge behalten. Einige Partnerfakultäten prüfen fachliche und sprachliche Voraussetzungen sehr genau. Hier finden sie eine Zusammenfassung des gesamten Verfahrens.
Learning Agreement
Im Rahmen der Förderung wird erwartet, dass Sie Kurse im Umfang von 25–30 ECTS belegen, unabhängig von einer möglichen Anrechnung der Kurse für Ihr Studium in Freiburg. Informieren Sie sich bei der Gastuniversität über das Kursangebot und die Sprache, in denen Kurse angeboten werden. Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Universitäten oder bei der Erasmus+-Fachkoordination der Gastuniversität. In der Regel gehen die Partneruniversitäten davon aus, dass Sie Kurse in dem Fach belegen, das sie nominiert hat. Wenn Sie Kurse in anderen Fächern belegen möchten, informieren Sie sich bitte frühzeitig bei der Gastuniversität, ob und in welchem Umfang dies möglich ist.
Ihre Kurswahl und Anrechnung wird in einem Learning Agreement erfasst. Sie erstellen das Digital Learning Agreement (DLA1) im Mobility Online Portal der Uni Freiburg. Bitte beachten sie unbedingt die Fristen für das DLA1 an der Partnerfakultät, die zum Teil sehr früh sind. Das Learning Agreement wird in digitaler Form via EWP (Erasmus Without Paper) zwischen Ihnen, Ihrer Fachkoordination in Freiburg und der Gastuniversität ausgetauscht und unterschrieben. Nach Ankunft an der Partneruniversität können sie über das DLA2 noch Änderungen vornehmen.
Das DLA umfasst zwei Tabellen
Tabelle A, Kurse an der Partnerfakultät: Hier müssen sie alle Kurse eintragen, die Sie planen, an der Gasthochschule zu belegen. Dazu zählen auch Sprachkurse und fachfremde Kurse, die nicht anerkannt werden können. Gemäß den Vorgaben der EU und des International Office der Uni Freiburg, müssen sie 25-30 ECTS pro Semester belegen. Endgültig bestehen müssen sie Kurse im Umfang von 20 ECTS. Andernfalls wird die Förderung gekürzt oder entzogen.
Tabelle B, Anrechnung an der Heimatfakultät (optional, nicht verpflichtend): In Tabelle B teilen sie mit, welche Kurse sie sich für Ihr Studium anerkennen lassen wollen. Am einfachsten ist es, Wahlpflichtmodule (WPM) durch Module im Ausland zu ersetzen. In diesem Fall tragen sie in Tabelle B nur den Platzhalter „ Wahlpflichtmodul“ ein und 5 ECTS. Die Anrechnung von Kursen ist optional. Das heißt, Sie können auch dann am Erasmus+-Programm teilnehmen, wenn Sie sich nur einzelne oder auch gar keine Kurse anrechnen lassen werden.
WICHTIG
Ihre Eintragungen in Tabelle B führen zu keiner Verpflichtung; weder ihrerseits noch unsererseits. Auch wenn der Text das suggeriert. Die Anerkennung kann erst nach Prüfung der erbrachten Leistung (nach ihrem Aufenthalt) vollzogen werden und sie können zu jedem Zeitpunkt entscheiden, welche Kurse sich sich anerkennen lassen wollen. Sollten sie Zweifel haben an der Möglichkeit für eine Anerkennung, sollten sie dies vor oder während des Aufenthaltes mit ihrem Studienberater/ihrer Studienberaterin klären, der/die für die Anerkennung zuständig ist.
Anerkennung von Leistungen
Es erfolgt keine automatische Anerkennung. Sie müssen nach ihrer Rückkehr ihr Transcript und dieses Formular (BSc) / Formular (MSc) aktiv bei ihrem Studienberater einreichen. Bitte beachten Sie, dass nur benotete Leistungen anerkannt werden können.
BSc Waldwissenschaften und BSc Umweltnaturwissenschaften: Anerkennungen möglich für bis zu
- 15 ECTS im Wahlpflichtbereich HAUPTFACH
- 10 ECTS im Wahlplichtbereich NEBENFACH (bei Bedarf und nach Absprache evtl. auch mehr ECTS möglich)
- 8 ECTS oder mehr für BOK-Kurse
MSc Forstwissenschaften / Forest Sciences und MSc Umweltwissenschaften / Environmental Sciences: Anerkennungen möglich für bis zu
- 15 ECTS im Wahlpflichtbereich
- Eine Anerkennung im Pflichtbereich ist nur möglich bei inhaltlicher Äquivalenz.
Während des Aufenthalts
Änderungen in der Kurswahl: Zu Beginn Ihres Aufenthalts können Sie die Kurswahl in einem zweiten Learning Agreement (DLA2) überarbeiten.
Verlängerung: Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts um ein weiteres Semester kann in Ausnahmefällen möglich sein, wenn entsprechende Austauschplätze verfügbar sind. Eine Verlängerung der Förderung ist hingegen meist nicht möglich.
Abbruch: Sie können einen Erasmusaufenthalt jederzeit abbrechen. In der Regel müssen sie die bereits erhaltend Förderrate zurück bezahlen.
Sonstige Fragen: Für die meisten Fragen bezüglich Ihres Studiums an der Gastuniversität sind die Fachkoordinator*innen zuständig, für Fragen zur Förderung und Mobility Online das International Office. Bei unklaren Zuständigkeiten oder Problemen können Sie sich dennoch jederzeit gerne an uns wenden.