Freiburg, 06.03.2025
Universitätsmitglieder sollten bei geplanten Reisen in die USA die geänderten Regeln für die Einreisegenehmigung beachten. Nicht-binäre und trans* Personen werden künftig diskriminiert.
Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für die USA aktualisiert. Universitätsmitglieder sollten diese vor der Planung von Dienstreisen beachten. Insbesondere für nicht-binäre und trans* Personen ist die Einreise in die USA nun erschwert. Das Auswärtige Amt schreibt in einer Aktualisierung der Reise- und Sicherheitshinweise:
„Aufgrund einer Executive Order vom 20. Januar 2025 müssen Einreisende in die USA in Zukunft bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der Geschlechtseintrag der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Geburt. Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht, sollten vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktieren um die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung zu bringen.“
Universitätsmitglieder sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls den Austausch mit beteiligten Förder- oder Partnerorganisationen suchen.