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Leistungen von anderen Hochschulen / Studiengangs- bzw. Hochschulwechsel
Für die Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen (z.B. im Falle eines Hochschulwechsels) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (dort: „Anerkennung/Umrechnung“). Wenn Sie anschließend eine Anfrage an uns richten, legen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei (entweder als PDF oder Link):
- Auszug aus dem Modulhandbuch zum anzurechnenden Modul Ihrer vorherigen Hochschule
- Syllabus bzw. Beschreibung der Veranstaltung, aus der sich Art, Umfang und Inhalte ergeben.
Erasmus & EUCOR
Im Ausland erbrachte Studienleistungen werden ebenfalls zentral angerechnet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Erasmus- bzw. EUCOR-Programms.
Weitere Fragen
Sollten Sie sich während des Anrechnungs- bzw. Anerkennungsprozesses spezifische Fragen zu unseren Veranstaltungen ergeben, wenden Sie sich bitte an unsere Administration.
Empfehlungsschreiben (Recommendation Letter bzw. Letter of Recommendation) für Bewerbungen für Stipendien oder bestimmte Studiengänge (z.B. Master oder Promotion) sind im Einzelfall möglich.
Voraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss zumindest einer Veranstaltung an unserer Abteilung.
- idealerweise zudem eine abgeschlossene wissenschaftliche Qualifikationsarbeit (z.B. Seminar- oder Bachelorarbeit) an unserer Abteilung.
Unterlagen
- Motivationsschreiben (1 bis 3 Seiten) aus dem hervorgeht, warum Sie das angestrebte Ziel erreichen wollen.
- Lebenslauf (idealerweise inklusive Nachweisen, Zeugnissen, etc.).
- Aktueller Notenauszug.
Ablauf
- Senden Sie Ihre Unterlagen frühzeitig an unsere Administration.
- Wir finden zeitnah einen Termin für ein persönliches Gespräch.
- Wir stellen das Empfehlungsschreiben dem Adressaten (z.B. Stipendiengeber, Hochschule) direkt zu.