Klausurplan
Die Klausurphase beginnt in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und endet in der fünften vorlesungsfreien Woche. Generell sind immer Ausnahmen möglich.
Bitte beachten Sie die farbig markierten Änderungen.
Sie finden hier auch Informationen, welche Klausuren online durchgeführt werden. Über Details informieren die jeweiligen Lehrstühle.
Änderungen im Klausurplan sind vorbehalten – bitte berücksichtigen Sie nur die Version, die Sie hier veröffentlicht finden.
Klausur An- und Abmeldungen
An- und Abmeldezeitraum: 08.06.2026 bis 08.07.2026
Klausurenzeitraum: 24.06.2026 bis 28.08.2026
Bitte drucken Sie sich nach erfolgter Anmeldung Ihre Leistungsübersicht aus oder speichern diese ab, sie dient als Nachweis für die Zulassung.
An- und Abmeldungen sind ausschließlich in diesem Zeitraum möglich.
Eine bloße Belegung der Veranstaltungen reicht nicht aus, Sie müssen sich aktiv zu jeder Prüfung anmelden.
Bei Fragen zur Anmeldung kontaktieren Sie uns bitte noch im
Anmeldezeitraum per E-Mail unter Angabe von Studiengang und
Matrikelnummer.
Informationen zur Raumaufteilung bei Klausuren mit mehreren Räumen werden rechtzeitig vom jeweiligen Lehrstuhl veröffentlicht.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die aufgeführten Hinweise im Merkblatt! Anträge, die diese Hinweise nicht erfüllen, können leider nicht als Rücktritt anerkannt werden.
Wichtig: Krankmeldungen bitte nicht persönlich abgeben, sondern per Post oder E-Mail senden!
Wichtige Info:
Bitte bei den Klausuren neben der UniCard unbedingt auch den Personalausweis vorlegen!
Prüfungsanmeldungen sind nur im Internet unter den folgenden Seiten möglich:
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HISinOne
B.Sc. VWL Erstsemester ab WS 18/19, B.Sc. BWL (PNPM), M.Sc. BWL (PNPM), M.Sc. VWL, M.Sc. Economics, M. Ed. Wirtschaftswissenschaft und Polyvalenter Bachelor Wirtschaftswissenschaft
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GeKo
Für Nebenfachstudierende (B.A.) gelten die Anmeldezeiträume und Anmeldemodalitäten der GeKo. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Prüfungsanmeldungen o.Ä. direkt an die GeKo als verantwortlichen Ansprechpartner
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Anleitung zur Prüfungsanmeldung in HISinOne
Bitte beachten Sie, dass Sie in HISinOne die Prüfungen im richtigen (Spezialisierungs-)bereich belegen. Hierzu müssen Sie bei Prüfungen, die auch in anderen Bereichen anrechenbar sind, im entsprechenden Reiter des gewünschten Bereiches die Prüfung freischalten, indem Sie auf das Symbol mit den zwei Pfeilen klicken.
Prüfungsanmeldungen im Fachfremden Wahlpflichtbereich Psychologie
Anmeldungen für Seminare, Studienleistungen, fachfremde Prüfungsleistungen
Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt mit einem Formblatt beim jeweiligen Lehrstuhl.
Wenden Sie sich bitte an die Lehrstuhlsekretariate.
Anmeldung zu den beiden Studienleistungen „Integrierte Abschlussveranstaltung: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Herausforderungen des Wirtschaftsunterrichts“ und „Berufs- und Studienorientierung“ im M.Ed. Wiwi
Die Studierenden registrieren sich über HISInOne selbst zur Veranstaltung. Nach erfolgreicher Teilnahme (also z.B. nach regelmäßiger Teilnahme und/oder erfolgreicher Ablieferung der Seminararbeit) verbucht der zuständige Lehrstuhl dort TRE („Teilnahme regelmäßig erfolgt“). Damit ist die Studienleistung dann gleichzeitig bestanden und die Studierenden erhalten ihre ECTS-Punkte.
Anmeldungen zu fachfremden Klausuren lassen Sie uns bitte zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an unser Prüfungsamt zukommen.
Weitere Informationen und Links:
Anschriften der Räume, die nicht im KG I, II oder III liegen und für Klausuren genutzt werden:
- HS Anatomie, Albertstr. 17
- HS Otto-Krayer-Haus, Albertstr. 25
- HS Rundbau, Albertstr. 21
- HS Physiolog./Biochemie, Hermann-Herder-Str. 7
- Großer Hörsaal Biologie, Schänzlestr.1
- Großer Hörsaal Physik, Hermann-Herder-Str. 3a
- Max-Kade-Auditorium 1 / 2 (Alte Universität), Bertoldstraße 17
- Mensa Intitutsviertel, Stefan-Meier-Straße 28
Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:
- Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund der Beeinträchtigung erschwert.
- Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
- Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
- Pausen in Prüfungen
- Separater Raum während der Prüfung
- Fristverlängerung von Abgabeterminen
- Nutzung technischer Hilfsmittel
Form und Inhalt des Antrags:
- Der Antrag ist schriftlich, so früh wie möglich, jedoch nicht später als einen Monat vor der entsprechenden Studien- oder Prüfungsleistung an den jeweiligen Fachprüfungsausschuss zu stellen.
- Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.
- Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.
Ihre Ansprechperson im Prüfungsamt ist:
Antje Grünholz
Raum 0-23
Telefon: +49 (0) 761 – 203 – 9460
pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de
(bitte geben Sie bei jeder E-Mail Ihre Matrikelnummer an!)
Anerkennung/Umrechnung
Anerkennungen von auswärtigen Leistungen an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Zuständigkeitsbereiche:
| Anerkennungen bei Hochschulwechsel | Antje Grünholz, Geschäftsführerin Prüfungsamt |
| Anerkennungen aus dem Ausland | Steffen Minter, Erasmuskoordinator, Auslandsbüro, zuständig für Oversea Universitäten |
| Anerkennungen im Rahmen von EUCOR | Andrea Göpfert, Prüfungsamt |
Informationen zur Anerkennung bei Hochschulwechslern:
Liebe Interessenten,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unsere Universität zu wechseln.
Um ein Anerkennungsverfahren zu starten muss uns Folgendes vorliegen:
Vergleichen Sie bitte zusätzlich vorab die Fächer Ihres Vorstudiums mit denen aus unserem jeweiligen Modulhandbuch (zu finden unter dem Punkt „Studiengänge“) und tragen Sie Ihre Anerkennungsvorschläge im folgenden Vordruck ein:
Des Weiteren benötigen wir eine beglaubigte Leistungsübersicht von Ihrer bisherigen Hochschule.
Weitere Hinweise zu Anerkennungen:
- Ein Wechsel in den Studiengang B. Sc. VWL oder B. Sc. BWL (Public And Non Profit Management) ist grundsätzlich möglich, sofern der Prüfungsanspruch in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach nicht erloschen ist. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester kann erfolgen, wenn Ihnen für auswärtige Leistungen mindestens 18 ECTS von den hiesigen Fachvertretern anerkannt werden.
- Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt nach Einschätzung der jeweiligen Fachvertreter. Interessierte Studierende wenden sich für allgemeine Informationen an die Geschäftsführerin des Prüfungsamtes. Sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen, erhalten Sie während der Sprechzeiten Anerkennungsformulare zur Vorlage bei den Fachvertretern. Bitte bringen Sie dazu eine beglaubigte Leistungsübersicht mit.
- Gemäß §9 Abs. 8 der B.Sc.-Rahmenprüfungsordnung muss eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Prüfungsanspruch für ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein verwandtes Fach nicht verloren wurde und kein laufendes Prüfungsverfahren stattfindet (sh. oben).
Informationen zur Anerkennung im Rahmen eines Gaststudiums
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich frühzeitig bei den Auslandskoordinatoren informieren. Die Möglichkeit der Anerkennung von Scheinen sollte vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden.
Notenumrechnung bei Anerkennungen
Die wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse haben festgelegt, dass Noten anderer Notensysteme mithilfe der „modifizierten bayrischen Formel“ umgerechnet werden. Bei einigen Notensystemen kann diese Umrechnungsmethode nur näherungsweise angewandt werden.
x = 1+ (3 x (Nmax – Nd) / (Nmax – Nmin))
x = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin = schlechteste Note im ausländischen Notensystem, die zum Bestehen reicht
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden Note gerundet.
Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur besseren Note gerundet.
Eucor
Für Studierende von anderen EUCOR-Universitäten:
Anlaufstelle für deutsche Studierende:
Sedanstr. 6 79098 Freiburg
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi und Fr von 09:00 – 12:00 Uhr und Do von 14:00 – 16:00 Uhr
Anlaufstelle für internationale Studierende:
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Service Center Studium
Für weitere Informationen
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International Admissions and Services
Für weitere Informationen
Sedanstr. 6 79098 Freiburg
Prüfungsanmeldung
Informationen für EUCOR-Studierende in Basel aus Freiburg:
Der Prozess des Registrierens und Belegens für Eucor Incoming Studierende an der Universität Basel wurde teilautomatisiert und damit vereinfacht. Neu müssen die Studierenden nur noch einen Antrag auf Registrierung ausfüllen und erhalten danach Zugang zur Self-Services-Webseite für Studierende der Universität Basel, wo sie selbst Veranstaltungen belegen und verwalten können.
Auch für Freiburger EUCOR -Studierende gilt, dass sie mit der Belegung im Studiensekretariat sich gleichzeitig für die Prüfungen der WiWi-Fakultät anmelden. Ausnahmen gibt es dazu (auch für Freiburger Studierende) nicht!
Das Beleg- und Anmeldeverfahren läuft während der ersten fünf Vorlesungswochen. -> Einen Abmeldezeitraum gibt es nicht !!!
Wer nicht zur Prüfung kommt, erhält ein NE (nicht erschienen) eingetragen.
Im Fall von einer Erkrankung kann man sich mit Attest entschuldigen.
Anrechnung von Prüfungsleistungen der Universität Basel
An der Universität Basel erbrachte Prüfungsleistungen, werden mit erbrachten ECTS und Noten anerkannt. Die Anerkennung von Pflichtprüfungen obliegt dem jeweiligen Fachvertreter.
Abschlussarbeiten
Bachelorarbeit
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Info-Blatt Prüfungsamt
Info Bachelorarbeit SS23 (160 kB), 2. Oktober 2024
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Info-Blatt Lehrstuhlübersicht
Bachlorarbeitsübersicht 07.2024 (570 kB), 2. Oktober 2024
Masterarbeit
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Info-Blatt BWL Prüfungsamt
Info Masterarbeit BWL SS23 (171 kB), 2. Oktober 2024
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Info-Blatt VWL Prüfungsamt
Info Masterarbeit VWL SS23 (160 kB), 2. Oktober 2024
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Info-Blatt M. Ed. Prüfungsamt
Info Masterarbeit M. Ed. SS23 (357 kB), 2. Oktober 2024
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Info-Blatt Lehrstuhlsübersicht
Masterarbeitsübersicht 07.2024 (551 kB), 2. Oktober 2024
Deckblatt Vorlagen
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B. Sc. Betriebswirtschaftslehre Public and Non-Profit Management
Deckblatt Abschlussarbeit BScBWL (38 kB), 2. Oktober 2024
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B. Sc. Betriebswirtschaftslehre Public and Non-Profit Management (englisch)
Deckblatt Abschlussarbeit BScBWL-e (38 kB), 2. Oktober 2024
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B. Sc. Volkswirtschaftslehre
Deckblatt Abschlussarbeit BScVWL (37 kB), 2. Oktober 2024
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B. Sc. Volkswirtschaftslehre (englisch)
Deckblatt Abschlussarbeit BScVWL-e (38 kB), 2. Oktober 2024
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Polyvalenter Zwei-Hauptfachbachelor Wirtschaftswissenschaft
Deckblatt Abschlussarbeit Poly (37 kB), 2. Oktober 2024
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Polyvalenter Zwei-Hauptfachbachelor Wirtschaftswissenschaft (englisch)
Deckblatt Abschlussarbeit Poly-e (38 kB), 2. Oktober 2024
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M. Sc. Betriebswirtschaftslehre Public and Non-Profit Management
Deckblatt Abschlussarbeit MScBWL (38 kB), 2. Oktober 2024
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M. Sc. Betriebswirtschaftslehre Public and Non-Profit Management (englisch)
Deckblatt Abschlussarbeit MScBWL-e (38 kB), 2. Oktober 2024
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M. Sc. Economics
Deckblatt Abschlussarbeit Economics (38 kB), 2. Oktober 2024
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M. Sc. Volkswirtschaftslehre
Deckblatt Abschlussarbeit MScVWL (37 kB), 2. Oktober 2024
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M. Sc. Volkswirtschaftslehre (englisch)
Deckblatt Abschlussarbeit MScVWL-e (38 kB), 2. Oktober 2024
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M. Ed. Wirtschaftswissenschaft
Deckblatt Abschlussarbeit MEd (37 kB), 2. Oktober 2024
Prüfungsausschüsse
Fachprüfungsausschuss B.Sc. Volkswirtschaftslehre und B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
Aufgaben des Prüfungsausschusses:
Der jeweilige Fachprüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Durchführung der ihm durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben. Er achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Prüfungsordnung und fällt die Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten. Der Fachprüfungsausschuss berichtet der jeweiligen Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten. Der Fachprüfungsausschuss stellt für die jeweilige Fakultät sicher, dass die Prüfungen in den festgesetzten Prüfungszeiträumen abgelegt werden können. Er entscheidet über die Zulassung zu den studienbegleitenden Prüfungen. Der jeweilige Fachprüfungsausschuss ist zuständig für Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Modulhandbücher.
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses:
Mitglieder:
Gem. § 7 der BSc-Prüfungsordnung gehören dem Fachprüfungsausschuss vier Hochschullehrer:innen, ein:e Akademische:r Mitarbeiter:in sowie ein:e Student:in an.
Die Ausschussmitglieder werden vom Fakultätsrat bestimmt.
Alle Anträge sind zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses Volkswirtschaftslehre (B.Sc.) bzw. Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
Vorsitzender:
Prof. Dr. Jörg Lindenmeier
Albert-Ludwigs-Universität
79085 Freiburg im Breisgau
Sprechzeiten: nach Voranmeldung im Sekretariat 203-67826
Fachprüfungsausschuss Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
Aufgaben des Prüfungsausschusses:
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die ihm durch diese Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung eingehalten werden, und trifft die erforderlichen Entscheidungen. Der Prüfungsausschuss wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch das zuständige Prüfungsamt unterstützt. Er berichtet der jeweiligen Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform und zweckdienlichen Fortschreibung dieser Studien- und Prüfungsordnung.
Zusammensetzung des Prüfungungsausschusses:
Gem. § 25 der polyvalenten Zwei-Hauptfächer Prüfungsordnung gehören dem Fachprüfungsausschuss vier Hochschullehrer:innen, ein:e Akademische:r Mitarbeiter:in sowie ein:e Student:in an.
Die Ausschussmitglieder werden von der Gemeinsamen Kommission der jeweiligen Fakultäten bestimmt.
Alle Anträge sind zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
Vorsitzender:
Prof. Dr. Jörg Lindenmeier
Albert-Ludwigs-Universität
79085 Freiburg im Breisgau
Sprechzeiten:
Nach Voranmeldung im Sekretariat 203-67826
Fachprüfungsausschuss der Masterstudiengänge des Instituts für Wirtschaftswissenschaften
Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses:
Vorsitzender:
Prof. Dr. Jörg Lindenmeier
Weitere Mitglieder:
Prof. Dr. Eva Lütkebohmert-Holtz
Prof. Dr. Stephan Lengsfeld
Prof. Dr. Roxana Halbleib
Mittelbau Vertreter:
Florian Wimmesberger
Stellvertreter:
Tobias Kohlstruck
Studentische Vertreterin:
Tobias Porada
Julia Braun (Stellvertreterin)
Geschäftsführung:
Antje Grünholz
Aufgaben (§9):
(1) Der jeweilige Fachprüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Durchführung der ihm durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben. Er achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen dieser Prüfungsordnung und fällt die Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten. Der Fachprüfungsausschuss berichtet der jeweiligen Fakultät regelmäßig über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten einschließlich der Bearbeitungszeiten für die Masterarbeiten und die Verteilung der Fach- und Gesamtnoten. Der Fachprüfungsausschuss stellt für die jeweilige Fakultät sicher, dass die Prüfungen in den festgesetzten Prüfungszeiträumen abgelegt werden können. Er informiert die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen über Art und Zahl der zu absolvierenden Prüfungen und die Prü- fungstermine sowie den Aus- und Abgabezeitpunkt für Masterarbeiten. Der jeweilige Fachprüfungsausschuss ist zuständig für Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Modulbeschreibung, sofern damit nicht eine Studienkommission beauftragt wird. (2) Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme von Prüfungen beizuwohnen. (3) Die Fachprüfungsausschüsse bestehen aus jeweils vier Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen, einem akademischen Mitarbeiter/einer akademischen Mitarbeiterin und einem/einer Studierenden mit beratender Stimme. Die Amtszeit des studentischen Mitglieds des Fachprüfungsausschusses beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. (4) Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses, der/die Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses und seine/ihre Stellvertreter/-in werden vom jeweiligen Fakultätsrat bestimmt.
Alle Anträge sind zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses M.Sc.
Prof. Dr. Jörg Lindenmeier
Albert-Ludwigs-Universität
79085 Freiburg im Breisgau
Sprechzeiten nach Voranmeldung im Sekretariat: 203-67826
Prüfungsausschuss für Diplom-Volkswirte
Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses:
Mitglieder:
Alle Professoren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die in eine Planstelle der Besoldungsgruppen C3, C4, W2 oder W3 eingewiesen sind.
Vorsitzender:
Professor Dr. Jörg Lindenmeier
Geschäftsführung:
Antje Grünholz
Aufgaben:
Der Prüfungsausschuss ist für die Durchführung der Prüfungen im Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre der Universität Freiburg zuständig.
Der Prüfungsausschuss bzw. Vorsitzende des Ausschusses ist unter anderem zuständig für:
- Bestellung der Prüfer, Beisitzer und Prüfungskommission für die Diplomprüfung
- Festlegung der Prüfungstermine der Diplomprüfung
- Zulassung zur Diplom-Vorprüfung und zur Diplomprüfung
- Feststellung des Ergebnisses der Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung, Zeugniserteilung / Erstellung von Diplomurkunden
- Entscheidungen über Anträge wie z.B. Fristverlängerung, Rücktritt von Prüfungen, Anerkennung von Attesten etc.
- Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
- Bescheinigungen gemäß Prüfungsordnung
- Behandlung von Widersprüchen
Alle Anträge sind zu richten an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Diplom-Volkswirte
Albert-Ludwigs-Universität
79085 Freiburg im Breisgau
Prof. Dr. Jörg Lindenmeier
Sprechzeiten:
nach Voranmeldung im Sekretariat Tel: 0761-203-67826
Prüfungsordnungen
Bachelor
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Rahmenprüfungsordnung
Bachelor of Science
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Prüfungsordnung – Anlage B
Volkswirtschaftslehre
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Prüfungsordnung – Anlage B
Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
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Auswahlsatzung
Betriebswirtschaftslehre
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Auswahlsatzung
Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
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Prüfungsordnung
Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
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Prüfungsordnung – Anlage A
Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
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Prüfungsordnung – Anlage B
Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
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Prüfungsordnung – Anlage C
Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
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Prüfungsordnung
B.A. Nebenfach Volkswirtschaftslehre
-
Prüfungsordnung
B.A. Nebenfach Betriebswirtschaftslehre
Master
-
Rahmenprüfungsordnung
Master of Science
-
Prüfungsordnung – Anlage A
Master of Science
-
Prüfungsordnung – Anlage B
Volkswirtschaftslehre
-
Zulassungsordnung
Volkswirtschaftslehre
-
Prüfungsordnung – Anlage B
Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
-
Zulassungsordnung
Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)
-
Rahmenprüfungsordnung
M.Ed. Wirtschaftswissenschaften
-
Prüfungsordnung – Anlage B
M.Ed. Wirtschaftswissenschaften
-
Rahmenprüfungsordnung
M.Ed. Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften
-
Prüfungsordnung – Anlage B
M.Ed. Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften
-
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung
(ZImmO)
-
Prüfungsordnung – Anlage B
M.Sc. Economics