Das Dezernat Recht ist in der zentralen Universitätsverwaltung unmittelbar der Kanzlerin zugeordnet. Es nimmt eine Querschnittsaufgabe über alle anfallenden Rechtsangelegenheiten der Universität hinweg mit Ausnahme der personalrechtlichen Angelegenheiten wahr. Ihm obliegt die rechtliche Gestaltung, Verhandlung und Mitwirkung in allen Hochschulangelegenheiten. Das Dezernat berät und unterstützt die Einrichtungen und Mitglieder der Universität in hochschulrechtlichen Fragen sowie bei allen Anliegen, in denen eine juristische Einschätzung oder Entscheidung benötigt wird.
Damit erfüllt es ein herausgehobenes Aufgabenprofil, das für alle Fakultäten und Einrichtungen der Universität, über die zentrale Verwaltung hinaus, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen ausarbeitet. Das Themenspektrum des Dezernats reicht von Organisations- und Gremienrecht über Hochschulprüfungsrecht, sonstiges Öffentliches Recht, insbesondere Zulassungs- und Immatrikulationsrecht, Rechtsangelegenheiten der Studierenden, Datenschutzrecht, Zivilrecht, einschließlich Vertrags- und Schadensersatzrecht, Hausrecht, Urheberrecht, Drittmittelvertragsrecht bis hin zum Recht der Berufung von Professorinnen und Professoren, sowie der Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten vertritt das Dezernat Recht die Universität vor den zuständigen Gerichten.