Fundsachen
Geregelt in §12 der Hausordnung der Universität Freiburg:
- Fundsachen innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 1 Absatz 1 sind unverzüglich beim zuständigen Hausdienst abzugeben.
- Das weitere Verfahren richtet sich nach den Fundsachenrichtlinien der Universität Freiburg.
Fundsachen können unter Angabe von Funddatum und Fundort bei den dezentralen Hausdienststellen abgegeben werden. Anfragen zu verlorenen Gegenständen richten Sie bitte in der aktuellen Woche des Verlustes an die zuständige Hausdienststelle.
Nach Ablauf einer laufenden Kalenderwoche werden die Fundsachen an die zentrale Poststelle im KG III, Platz der Universität, weitergeleitet und dort zentral gelagert.
Die Liste der Fundsachen kann auch an jedem Hausdienststandort über das Intranet eingesehen werden.