Bewerbungsfristen
| Sommersemester | Wintersemester | |
|---|---|---|
| Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie Alt-Abiturienten (Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.01.2026 erworben haben.) (Bewerbung über hochschulstart.de) | nur Zahnmedizin bis 15.01.2026 | bis 31.05.2026 |
| Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung zwischen dem 16.01.2026 bis einschließlich 15.07.2026 erworben haben oder erwerben.) (Bewerbung über hochschulstart.de) | nur Zahnmedizin bis 15.01.2026 | bis 15.07.2026 |
| Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Internationale Bewerber*innen aus nicht-EU-Ländern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) (Bewerbung über https://campus.uni-freiburg.de/) | nur Zahnmedizin 01.12.2025 bis 15.01.2026 | 01.06. – 15.07.2026 |
| Fächer mit Zulassungsbeschränkung | 01.06. – 15.07.2026 | |
| Fächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen* | 01.12.2025 – 31.03.2026 | 01.06. – 30.09.2026 |
| Fächer ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) | 01.12.2025 – 09.04.2026 | 01.06. – 08.10.2026 |
| Höhere Semester mit Zulassungsbeschränkung** | 01.12.2025 – 15.01.2026 | 01.06. – 15.07.2026 |
| Höhere Semester ohne Zulassungsbeschränkung | 01.12.2025 – 31.03.2026 | 01.06. – 30.09.2026 |
| Master of Education | 01.12.2025 – 15.01.2026 | 01.06. – 15.07.2026 |
Für die übrigen Master- und Aufbaustudiengänge gelten zum Teil andere als die oben aufgeführten Bewerbungsfristen. Diese finden Sie im Studiengangfinder:
* Bitte erkundigen Sie sich über die jeweilige Bewerbungsfrist auf den Internetseiten der betreffenden Fachbereiche.
** Scheine, die während des laufenden Semesters gemacht werden, sind bis spätestens 20.03. für ein Sommersemester und bis spätestens 20.09. für ein Wintersemester elektronisch nachzureichen. NUR bei Bewerbungen für das 5. Fachsemester in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (= 1. Klinisches Semester) ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen bzw. Zahnärztlichen bzw. Pharmazeutischen Prüfung bis spätestens 31.03. für ein Sommersemester und bis spätestens 30.09. für ein Wintersemester für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren bei der Universität elektronisch einzureichen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn die Prüfungen an einer ausländischen Hochschule abgelegt und vom zuständigen Landesprüfungsamt anerkannt wurden.
Für manche Studiengänge müssen Sie vor der Bewerbung eine Aufnahmeprüfung absolvieren oder Sie können einen Test ablegen:
Sport/Sportwissenschaft – Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus den Internetseiten des Fachbereiches.
Humanmedizin und Zahnmedizin – Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Pharmazie – Studieneignungstest für den Studiengang Pharmazie (PhaST)
Psychologie –Studieneignungstest Psychologie (BaPsy-DGPs)
Losverfahren
Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat in elektronischer Form und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen.
Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September bis 30. September.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März bis 31. März.
Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber*innen, die nicht zur EU gehören und kein deutsches Abiturzeugnis haben, können am Losverfahren nicht teilnehmen.
Die Bewerbungen für das Losverfahren müssen über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden.
Bewerbungsfristen Studienplatztausch
| Tausch zum Sommersemester: | Tausch zum Wintersemester: | |
|---|---|---|
| Eingang Antrag auf Studienplatztausch: | 15. Januar | 15. Juli |
| Nachreichfrist bestandene Klausuren und/oder Scheine: | 20. März | 20. September |
| Nachreichfrist Physikumszeugnis: | 31. März | 30. September |
Der Antrag auf Studienplatztausch und die Unterlagen müssen postalisch bis zu den genannten Fristen bei der Universität Freiburg eingegangen sein. Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Immatrikulationsfristen
Zentrales Vergabeverfahren Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie
| Sommersemester | Wintersemester | |
|---|---|---|
| Erstes Fachsemester | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Losverfahren | ab 15.04. – nur Zahnmedizin (Non-EU Bewerbende sind vom Losverfahren ausgeschlossen) | ab 15.10. (Non-EU Bewerbende sind vom Losverfahren ausgeschlossen) |
| Höhere Semester | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Örtliche Vergabeverfahren durch die Universität Freiburg und durch das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
| Sommersemester | Wintersemester | |
|---|---|---|
| Erstes Fachsemester Studienfächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Erstes Fachsemester Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung | bis 09.04.2026 | bis 08.10.2026 |
| DoSV-Koordinierungsphase | (Findet im Sommersemester nicht statt) | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| DoSV Koordiniertes Nachrücken | (Findet im Sommersemester nicht statt) | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Losverfahren | (Findet im Sommersemester nicht statt) | ab 15.10. (Non-EU Bewerbende sind vom Losverfahren ausgeschlossen) |
| Höhere Semester | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
| Master-Studiengänge | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid | Frist gemäß Ihrem Zulassungsbescheid |
Rückmeldefristen
Rückmeldefrist zum Wintersemester
01.Juni bis 15. August
Bei Zahlungseingang 16. August bis 20. September mit Säumnisgebühr in Höhe von aktuell 10,00 Euro.
Rückmeldefrist zum Sommersemester
15. Januar bis 15. Februar
Bei Zahlungseingang 16. Februar bis 20. März mit Säumnisgebühr in Höhe von aktuell 10,00 Euro.
Sofern Sie sich bis zum 20. März bzw. 20. September weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selbst exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren.