Hochschulwechsel
Du willst ein an einem anderen Standort begonnenes Studium an der Fakultät für Biologie fortsetzen und Leistungen anerkennen lassen
Vor der Bewerbung
- Kontaktiere die Studienfachberatung und übermittle folgende Dokumente
- Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Leistungen (pdf)
- Aufstellung der Leistungen, die voraussichtlich bis zum Wechsel noch erbracht werden (gerne einfach in der E-Mail)
- Modulhandbuch (pdf oder Link) mit Angaben über Inhalt und die erworbenen Kompetenzen, Umfang (ECTS), Zusammensetzung (z.B. Anteil Praktikum, Vorlesungen etc.) und Art der Prüfungsleistung
- Es erfolgt eine Rückmeldung, ob und in welchem Umfang erbrachte Leistungen anerkannt werden können und ob eine Einstufungsempfehlung in ein höheres Fachsemester ausgestellt werden kann.
- Bei einer Einstufung ins zweite Fachsemester musst Du Dich bis 15. Januar (fürs Sommersemester) bzw. 15. Juli (fürs Wintersemester) über Campus Management bewerben. Bei einer Einstufung ins dritte oder höhere Fachsemester verlängert sich die Bewerbungsfrist bis 30. März (fürs Sommersemester) bzw. 30. September (fürs Wintersemester).
- Du erhältst einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid direkt über das Bewerbungsportal
- Bei einer Zulassung kannst Du Dich unter Vorlage der im Zulassungsbescheid angegebenen Unterlagen (z.B. der Einstufungsempfehlung) immatrikulieren.
Die Verbuchung der anerkannten Leistungen in der Leistungsübersicht erfolgt im Laufe des April bzw. Oktober. Es ist kein separater Antrag auf Anerkennung der Leistungen erforderlich.
Fachwechsel
Du willst an der Universität Freiburg bleiben, aber Dein Fach/Studiengang wechseln
Vor der Bewerbung
- Kontaktiere die Studienfachberatung und übermittle folgende Dokumente
- Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Leistungen (pdf)
- Aufstellung der Leistungen, die voraussichtlich bis zum Wechsel noch erbracht werden (gerne einfach in der E-Mail)
- Modulhandbuch (pdf oder Link) mit Angaben über Inhalt und die erworbenen Kompetenzen, Umfang (ECTS), Zusammensetzung (z.B. Anteil Praktikum, Vorlesungen etc.) und Art der Prüfungsleistung
- Es erfolgt eine Rückmeldung, ob und in welchem Umfang erbrachte Leistungen anerkannt werden können und ob eine Einstufungsempfehlung in ein höheres Fachsemester ausgestellt werden kann.
Bei Einstufung ins zweite Fachsemester
- Du musst Dich bis 15. Januar (fürs Sommersemester) bzw. 15. Juli (fürs Wintersemester) über Campus Management bewerben.
- Du erhältst einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid direkt über das Bewerbungsportal
- Bei einer Zulassung kannst Du Dich unter Vorlage der im Zulassungsbescheid angegebenen Unterlagen (z.B. der Einstufungsempfehlung) immatrikulieren.
Bei Einstufung in dritte oder höhere Fachsemester
- Du kann Dich bis 30. März (fürs Sommersemester) bzw. 30. September (fürs Wintersemester) direkt im Studierendenbüro umschreiben lassen. Dazu benötigst Du den Antrag auf Studiengang-/Studienfachwechsel und die Einstufungsempfehlung.
Die Verbuchung der anerkannten Leistungen in der Leistungsübersicht erfolgt im Laufe des April bzw. Oktober. Es ist kein separater Antrag auf Anerkennung der Leistungen erforderlich.
Auslandsaufenthalt
Du willst Leistungen anerkennen lassen, die Du während Deines Studium im Ausland erbracht hast
Nach der Rückkehr aus dem ERASMUS-Aufenthalt
Schicke folgende Dokumente an den 📧Erasmus-Koordinator der Fakultät für Biologie
- Leistungsübersicht der Auslanduniversität (pdf)
- Angabe, welche Module anerkannt werden sollen (gerne einfach in der E-Mail)
Nach der Rückkehr aus einem anderen Auslandsaufenthalt
Schicke folgende Dokumente die 📧Studiengangkoordination der Fakultät für Biologie
- das aktuellste und von beiden Seiten genehmigte Learning Agreement (LA) oder die Anerkennungsvereinbarung
- Leistungsübersicht der Auslanduniversität (pdf)
- Angabe, welche Module anerkannt werden sollen (gerne einfach in der E-Mail)
Die Noten werden, soweit die Notensysteme übereinstimmen, übernommen und nach Maßgabe der Prüfungsordnung in die Berechnung der Modulnoten und der Gesamtnote einzubeziehen. Stimmen die Notensysteme nicht überein, wird die Note in der Regel mit der sogenannten „Bayerischen Formel“ errechnet.