Gesetzlicher Auftrag
Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des Baden-Württembergischen Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG), um die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Freiburg zu verwirklichen.
Ziele des Chancengleichheitsgesetzes
- Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst des Landes
- Beseitigung bestehender sowie Verhinderung zukünftiger Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder familiärer Verpflichtungen
- Abbau bestehender Nachteile für Frauen
- Verbesserung von Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
- Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- paritätische Besetzung von Gremien mit Frauen und Männern
Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit

Nicole Bollin, Dr. Verena Kremling – Beauftragte für Chancengleichheit, Eva Meier (v.l.n.r.). Foto: Jürgen Gocke / Universität Freiburg
- Beteiligung an Personalentscheidungen (z.B. Einstellungen, Beförderungen, Prämien und Zulagen)
- Beratung und Förderung von Frauen bzw. Eltern und pflegenden Angehörigen
- Gender-Monitoring und Mitwirkung bei der Fortschreibung und Umsetzung und des Chancengleichheitsplans
- Mitwirkung in einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen
- Umsetzung der Ziele des ChancenG mit eigenen Initiativen, z. B. durch die Mitwirkung an oder eigenständige Organisation von Veranstaltungen, Workshops sowie Vernetzungs- und Weiterbildungsangeboten
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Beauftragte für Chancengleichheit durch ihre Stellvertreterin und eine Verwaltungsmitarbeiterin unterstützt.
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