Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Rechtsgrundlagen

Gesetzlicher Auftrag

Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des Baden-Württembergischen Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG), um die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Freiburg zu verwirklichen.

Sie ist Ansprechpartnerin für alle Frauen (auch in Ausbildung), die an der Universität Freiburg in Verwaltung, Service, Labor, Reinigungsdienst, Technik und IT tätig sind.

Sie ist an Personalentscheidungen (Einstellungen, Beförderungen etc.) beteiligt und berät im Hinblick auf die berufliche Förderung von Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie auf den Abbau von Diskriminierung.

Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetztes, Artikel 3 [2], und des baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetzes.

Was bedeutet Diskriminierung?

Diskriminierung ist die Benachteiligung eines Menschen wegen bestimmter tatsächlicher oder zugeschriebener individueller oder gruppenspezifischer Merkmale. Hierzu zählen nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG):

  • das Geschlecht
  • der ethnische oder kulturelle Hintergrund
  • die Religion und Weltanschauung
  • das Alter
  • die sexuelle Identität oder
  • eine Behinderung

Benachteiligungen – etwa in Stellenanzeigen oder im Bewerbungsgespräch – aufgrund dieser Merkmale sind unzulässig. Wer also beispielsweise eine Arbeitsstelle nur für „deutsche Bewerber“ ausschreibt oder Anfragen nur an „Sekretärinnen“ statt an „Bürofachkräfte“ richtet, diskriminiert. In Bewerbungsgesprächen sind Fragen wie: „Sind Sie Muslima?“ oder „Sind Sie schwanger?“ unzulässig. Bewerber:innen müssen solche Fragen nicht oder nicht wahrheitsgetreu beantworten.

Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an der Universität Freiburg

An Hochschulen wird unterschieden zwischen der Zuständigkeit für die Beschäftigten in Verwaltung, Service und Technik (VST) und für die Wissenschaftler*innen. Dies ist sinnvoll, weil die Personalverfahren und Arbeitsbedingungen der unterschiedlichen Statusgruppen deutliche Unterschiede aufweisen und entsprechende Expertise für ihre Begleitung und Beurteilung im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit benötigen.

Vor diesem Hintergrund wird in Baden-Württemberg auch sprachlich unterschieden zwischen der Beauftragte für Chancengleichheit (mit Zuständigkeit für die VST-Beschäftigten) und der Gleichstellungsbeauftragten (mit Zuständigkeit für die Wissenschaftler:innen).

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Freiburg ist Dr. Regina Herzog.

Familienpolitik

Diskriminierung und Sexuelle Belästigung

Hinweise und Informationen zum Sprachgebrauch