PIC? MAT? Wat?! – kleines Glossar
| Begriff | Erklärung |
| ABS-Clearing House (ABS-CH) | Zentrale Datenbank der UN zu Vorgängen, die ABS Regulationen beinhalten. Sammelt nationale Fokuspunkte, Gesetzgebungen, Kontaktadressen und geschlossene Vereinbarungen. Die Veröffentlichung von Details zu den Vereinbarungen ist nicht zwingend notwendig, kann aber zukünftige Materialtransfers erleichtern. Das ABS-CH kann auch IRCCs ausstellen, welche die Verträge zu einem einzelnen, handlichen Dokument bündelt. |
| Assoziiertes traditionelles Wissen (aTW) | Das Nagoya-Protokoll deckt nicht nur die Akquise von genetischen Ressourcen ab, sondern auch das damit assoziierte traditionelle Wissen. Wenn ein Projekt traditionelles Wissen von indigenen Gruppen oder einheimischer Bevölkerung in die Nutzung einer genetischen Ressource mit einbezieht ist dies eine Nutzung im Sinne des Nagoya-Protokolls. aTW Ohne Nutzung einer GR fällt nicht unter das Protokoll. |
| Compliance | Von Englisch ‘to comply’ – Bedingungen erfüllen. Der Vorgang sich an eine Regel, wie einen internationalen Vertrag, zu halten. Compliance mit Regelwerken soll für alle Parteien Rechtssicherheit in ihrem Handeln schaffen. Im Kontext von Wissenschaft soll es Wissenschafter*innen ermöglichen Ihre Forschungen sicher durchzuführen und zu publizieren, ohne Sorge zu haben dass es im Nachgang zur Publikation zu legalen Auseinandersetzungen kommt. |
| DECLARE | DECLARE ist ein Portal über den Sorgfaltspflichtserklärungen (DDD) bei der EU eingereicht werden können. Die Nagoya-Protokoll Geschäftsstelle hält einen zentralen Account vor. |
| EU ABS Regularien | Alle EU-Mitgliedsstaaten haben das Nagoya-Protokoll ratifiziert und sind dadurch daran gebunden, sich an die ABS Gesetze andere Länder zu halten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus EU-Norm 511/2014. Diese Verpflichtung gilt, sobald auch nur Teile eines Projekts auf EU-Territorium ausgeführt werden. |
| Genetische Ressource (GR) | Biologisches Material, welches funktionelle Vererbungseinheiten enthält (Gene), von potentiellen oder tatsächlichen Wert. Ein Land hat ein Recht an den genetischen Ressourcen innerhalb seines Hoheitsgebietes. Diese dürfen nicht ohne dessen Zustimmung entnommen werden und nicht ohne Vorteilsausgleich verwertet werden. |
| international anerkanntes Nutzungszertifikat, International Registered Certificate of Compliance (IRCC) | Das IRCC ist ein beim ABS-CH registriertes Dokument mit einer fortlaufenden Nummer. Wenn Sie einen Vorgang beim ABS-CH mit PIC & MAT anmelden, können Sie ein IRCC beantragen. Dies ist freiwillig, bietet jedoch den Vorteil, dass die häufig recht umfangreichen Dokumente von PIC & MAT auf ein einzelnes, kleines, rechtssicheres Dokument reduziert werden. Insbesondere bei Kommerzialisierungen und Weitergabe von Materialien reduziert es den Verwaltungsaufwand enorm. |
| Material Transfer Agreement (MTA) (≠MAT) | Wenn Material, welches unter ABS Regularien fällt, zwischen Ländern/Institutionen ausgetauscht wird, sollte ein MTA zwischen diesen geschlossen werden. Diese soll, bei Weitergabe, der nächsten Nutzer*in mit übergeben werden. Auch bei Erhalt von Proben von andere Laboren prüfen Sie immer die Vollständigkeit der Unterlagen, welche die Herkunft der Proben belegen. Zu weiteren Informationen zu MTAs, konsultieren Sie die ZfT. |
| FRS, Nagoya-Protokoll Geschäftsstelle | Wir sind Ihr erster Ansprechpartner an der UFR zum Thema Nagoya-Protokoll und ABS-Regularien. Wir versuchen Ihnen so unkompliziert wie möglich und so rechtssicher wie nötig zu helfen. |
| Nagoya-Protokoll | Das Nagoya-Protokoll ist ein internationaler Vertrag der auf der Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) basiert. Ratifizierende Länder verpflichten sich zu Einhaltung von Vorteilsausgleichsgesetzen. Deutschland hat, wie alle EU-Länder, das Nagoya-Protokoll ratifiziert. |
| Nationaler Fokus Punkt (NFP) | Jedes Land, dass das Nagoya-Protokoll ratifiziert hat, ist verpflichtet einen Nationalen Fokus Punkt zu benennen. Dies ist eine natürliche oder juristische Person, welche die erste Ansprechstelle für alle Anfragen und Verhandlungen bezüglich ABS darstellt. Für die meisten Länder finden sich diese Kontaktstellen im ABS-CH. |
| Nutzung | Nutzung bedeutete das Durchführen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an der genetischen oder biochemischen Zusammensetzung genetischer Ressourcen, einschließlich durch die Anwendung von Biotechnologie. |
| Sorgfaltspflichtserklärungen, Due Diligence Declaration (DDD) | In manchen Fällen müssen Sie eine Sorgfaltspflichtserklärungen bei der EU einreichen. Dies ist der Fall, wenn Ihr Projekt genetische Ressourcen und assoziiertes traditionelles Wissen nutzt UND Ihr Projekt Drittmittelfinanziert ist. Diese Erklärung wird Due Diligence Declaration (DDD) genannt und wird bei der zentralen EU-Datenbank DECLARE eingereicht. FRS kann Sie bei diesem Prozess unterstützen. Diese Erklärung muss eingereicht werden, nachdem die erste Tranche der Gelder des Drittmittelprojektes erhalten wurde und vor dem Abschlussbericht an den Drittmittelgeber. Im Falle einer Kommerzialisierung muss ebenfalls eine DDD eingereicht werden. Teile der DDD können vertraulich behandelt werden, so dass nur die zuständige Behörde und der Accountinhaber Zugriff auf diese Informationen haben. |
| Sorgfaltspflicht, Due Diligence (DD) | In Ihrer Forschung sind Sie zur Sorgfalt verpflichtet. Diese beinhaltet auch die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben und das informieren über diese. Dies beinhaltet, aber endet nicht, bei der Einhaltung von Vorgaben des Nagoya-Protokolls. Nagoya-Protokoll Geschäftsstelle unterstützt Sie gerne mit beratenden Angeboten und Schulungen zu diesen Themen. |
| Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Convention on Biological Diversity (CBD) | Die CBD ist ein internationaler Vertrag mit den Hauptanliegen Biodiversität zu schützen, nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu fördern und Vorteilsausgleichsvereinbarungen zu treffen. Deutschland ist, wie alle EU-Mitgliedsstaaten, Vertragspartner der CBD. Das Nagoya-Protokoll setzt die Forderungen der CBD nach Vorteilsausgleichen um. |
| Vereinbarte Bedingungen, Mutually Agreed Terms MAT (≠MTA) | Kernkomponente von Vorteilsausgleichsvorgängen. In diesem Kontrakt beschließen beide Parteien, Forschende und das Geberland, die Bedingungen für den Vorteilsausgleich. Manche Länder stellen hierfür Standardverträge zur Verfügung. |
| Vorteils-Nutzen Ausgleich, Access-benefit-sharing (ABS) | Ein Mechanismus, um die Geberländer von genetischen Ressourcen für deren Nutzung im Ausland zu entschädigen. Die dafür notwendigen Verträge PIC & MAT sind mit den Fokuspunkten der jeweiligen Geberländer zu verhandeln. |
| Zugangsberechtigung, Prior Informed Consent (PIC) | Bevor Sie die genetischen Ressourcen eines anderen Landes sammeln dürfen benötigen Sie eine Zugangsberechtigung des Geberlandes. Diese kann Ihnen vom NFP des Geberlandes ausgestellt werden. Achtung: Selbst, wenn sie keine spezifische PIC benötigen, kann es sein, dass andere Gesetzgebungen berührt werden, e.g. der Naturschutz des Geberlandes. Es ist Ihre Aufgabe sich über diese zu informieren. |
| Zuständige Behörde, Competent Authority (CNA) | Jedes Land, welches das Nagoya-Protokoll ratifiziert hat, verpflichtet sich mindestens eine zuständige Behörde zu benennen, welche für die Regularien und Vorgängen des Protokolls zuständig ist. Im Falle Deutschlands handelt es sich dabei um das Bundesamt für Naturschutz (BfN). |





