Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Landesgraduiertenförderung

Die Promotionsstipendien der Landesgraduiertenförderung werden zur Förderung besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte aus Mitteln des Landes vergeben. Für die Vergabe von Stipendien nach dem LGFG sind die Hochschulen zuständig.

Die Ausschreibung der Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) wird im kommenden Jahr wieder stattfinden. Es werden sowohl reguläre Stipendien als auch Abschlussstipendien ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgt am Montag, den 02.03.2026, und die Bewerbungsfrist endet am Donnerstag, den 23.04.2026, um 13:00 Uhr.

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Doktorandinnen und Doktoranden aller Fakultäten

Förderlinien und einzureichende Bewerbungsunterlagen

Erstbewilligung (1.–12. Monat)

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Weiterförderung nach dem 1. Förderjahr (13.–24. Monat)

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Weiterförderung nach dem 2. Förderjahr (25.–36. Monat)

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Viertes Förderjahr wegen besonderer Gründe (37.–48. Monat)

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Abschlussstipendium zur Fertigstellung der Promotion

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Ansprechpartnerin

Aleksandra Pojda de Pérez