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Nagoya-Protokoll Compliance

Das Nagoya-Protokoll

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Übersicht & Grundbegriffe

Das Nagoya-Protokoll ist ein internationaler Vertrag, der den Umgang mit genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen im internationalen Kontext regelt. Grundlage ist, dass jedes Land hoheitliche Rechte über die genetischen Ressourcen innerhalb seiner Grenzen besitzt. Diese Rechte gelten auch für Forschungsprojekte, unabhängig davon, ob sie kommerziell oder nicht-kommerziell sind. Deutschland und alle EU-Staaten sind Vertragspartner und verpflichten alle Forschenden, diese Vorgaben einzuhalten.

Zum Vergrößern Klicken: Grundprinzip von Vorteilsausgleichsverträgen.

Genetische Ressourcen dürfen in vielen Fällen nur mit Zustimmung des Geberlandes entnommen werden. Dem Geberland steht ein Ausgleich für die Nutzung zu, der vor Entnahme und Nutzung verhandelt werden muss. Die erforderlichen Absprachen müssen vor Beginn der Forschung abgeschlossen sein; diese Verhandlungen können mehrere Monate dauern und sollten daher eingeplant werden.

Die UFR unterstützt Forschende bei der Einhaltung dieser Regelungen. Bei Fragen können Sie sich an die Nagoya-Protokoll Geschäftsstelle (nagoya@zv.uni-freiburg.de) wenden. Weitere Informationen und ein Glossar finden Sie auf dieser Website, um die Relevanz des Nagoya-Protokolls für Ihr Projekt einzuschätzen.

Unterstützungsmöglichkeiten

Keine Inhalte gefunden.

Alle Forschenden in Deutschland und damit auch an der UFR, sind verpflichtet, die Regelungen des Nagoya-Protokolls einzuhalten. Es gehört zur Sorgfaltspflicht von Forschenden, die rechtliche Vereinbarkeit ihres Forschungsvorhabens zu prüfen.

Compliance-Prozess

Prüfen Sie, ob die Nutzung der Ressourcen in Ihrem Forschungsvorhaben unter die Regularien des Nagoya-Protokolls fallen, und damit Vorteilsausgleiche (Acess-and-Benefit Sharing, ABS) verhandelt werden müssten (Fragebogen zur Selbsteinschätzung). Sollten weder genetische Ressourcen oder assoziiertes traditionelles Wissen, aus dem Ausland bezogen, genutzt werden, entstehen keine weiteren Verpflichtungen, das Nagoya-Protokoll betreffend.

Vorteilsausgleiche

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Vorteile bei Vorteilsausgleichsverhandlungen können monetär und nicht-monetär sein. Gelder für Vorteilsausgleichszahlungen können in Drittmittelanträgen berücksichtigt werden.

(Nicht-abschließende) Liste von möglichen Vorteilen:

  • Monetär
    • Zugangsgebühren pro Probe
    • Vorauszahlungen
    • Meilensteinzahlungen (bspw. Nach Abschluss der Probennahme, nach Veröffentlichung, Projektende…)
    • Vergütung im Falle von Kommerzialisierung*
    • Gemeinsames geistiges Eigentum*
  • Nicht-monetär
    • Teilen von Forschungsergebnissen*
    • Sichtbare Außendarstellung von Kollaborationen, z.B. via Ko-Autorschaften bei Publikationen
    • Vereinbarungen über weitergehende Kollaborationen
    • Trainingsmöglichkeiten für Wissenschaftler*innen im Geberland

*Wenn die geteilten Vorgänge Technologietransfer oder geistiges Eigentum betreffen, muss die Zentralstelle für Technologietransfer (ZfT) vor Vertragsabschluss einbezogen werden.

Ansprechpartner*innen

Philipp Schwenk

Nagoya-Protokoll Geschäftsstelle

Prof. Dr. Alexandra-Maria Klein

Nagoya-Protokoll Beauftragte

Downloads

PIC? MAT? Wat?! – kleines Glossar

FAQs