Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Landesgraduiertenförderung

Die Promotionsstipendien der Landesgraduiertenförderung werden zur Förderung besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte aus Mitteln des Landes vergeben. Für die Vergabe von Stipendien nach dem LGFG sind die Hochschulen zuständig.

Aufgrund von Mittelkürzungen durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg entfällt die Neuausschreibung von Erstbewilligungen und Abschlussstipendien in der Landesgraduiertenförderung im Jahr 2025.

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Doktorandinnen und Doktoranden aller Fakultäten

Förderlinien und einzureichende Bewerbungsunterlagen

Erstbewilligung (1.–12. Monat)

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Weiterförderung nach dem 1. Förderjahr (13.–24. Monat)

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Weiterförderung nach dem 2. Förderjahr (25.–36. Monat)

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Viertes Förderjahr wegen besonderer Gründe (37.–48. Monat)

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Abschlussstipendium zur Fertigstellung der Promotion

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Ansprechpartnerin

Aleksandra Pojda de Pérez