Kann ich Lehrveranstaltungen für beide Studiengänge anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich! Beispielsweise können Sie sich das Masterseminar aus dem Bereich der Neueren deutschen Literatur im Master of Education auch für ein literaturwissenschaftliches Masterseminar in einem unserer literaturwissenschaftlichen Masterprogramme anrechnen lassen. Dabei muss das Seminar allerdings inhaltlich und formal gleichwertig sein.
- Inhaltlich: Möchten Sie das gewählte Seminar z.B. als ein Masterseminar aus dem Bereich der deutschen Literatur vor 1500 im M.A.-Studiengang Deutsche Literatur anerkennen lassen, muss sich das Seminar im M.Ed. inhaltlich auf ein mediävistisches Themea beziehen.
- Formal: Auch die Prüfungsbedingungen müssen gleichwertig sein: Während im M.Ed. eine mündliche Prüfung + eine Hausarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten als Prüfungsleistung fungieren, fordert der M.A.-Studiengang eine Hausarbeit im Umfang von ca. 25 Seiten. Um eine Anrechnung in beiden Studiengängen zu ermöglichen, könnten Sie also als Prüfungsleistung beispielsweise eine mündliche Prüfung ablegen und eine Hausarbeit im Umfang von ca. 25 Seiten schreiben.
Den konkreten Vorgang der Prüfungsanmeldung und der Anerkennung im jeweils anderen Studiengang sollten Sie am besten immer mit unserem Studiengangkoordinator Apl. Prof. Dr. Christopher Meid besprechen.
Muss ich zwei Masterarbeiten schreiben?
In der Regel nicht! In vielen Fällen ist es möglich, den inhaltlichen Schwerpunkt der Masterarbeit so zu wählen, dass dieser für den M.A.- und den M.Ed.-Studiengang relevant ist.
Auch hierbei empfehlen wir Ihnen, zur Themenfindung sowie der Auswahl geeigneter Prüfer*innen frühzeitig mit unserem Studiengangkoordinator Apl. Prof. Dr. Christopher Meid Rücksprache zu halten.
Gibt es weitere Synergieeffekte zwischen zwei Masterprogrammen?
Ja! In vielen unserer Masterprogramme gibt es die Anforderung, Praxiserfahrungen zu sammeln. So kann z. B. das Schulpraxissemester aus dem M.Ed.-Studiengang auch für die wissenschaftlichen Masterprogramme mit Praxisanteilen anerkannt werden.
Kann ich ein Parallelstudium auch mit einem Erweiterungsmaster kombinieren?
Ja, selbst die Kombination aus M.A.-, M.Ed.- und Erweiterungsfach im Umfang von 120 oder 90 ECTS-Punkten ist möglich! So könnten Sie beispielsweise im Master of Arts Europäische Literaturen und Kulturen, im Master of Education Biologie und Deutsch sowie im Erweiterungsfach Politik studieren. Für den Abschluss des Erweiterungsmasters ist dann das Verfassen einer separaten Masterarbeit nötig.
Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit unserem Studiengangkoordinator Apl. Prof. Dr. Christopher Meid zu beraten.

