Praktikum im Ausland
Praktikum im Ausland
Voraussetzungen iSd JAPrO
Ein rechtswissenschaftliches Praktikum im Ausland ist eine gute Möglichkeit, Arbeitserfahrung außerhalb Deutschlands schon während des Studiums zu sammeln. Die praktische Studienzeit kann dabei ganz oder teilweise im Ausland absolviert werden. Es bietet sich an, nach Ende des Auslandsaufenthaltes ein Praktikum im Ausland anzuschließen. Dieses kann gem. § 5 Abs. 2 JAPrO 2002 als praktische Studienzeit angerechnet werden und muss bei einer Stelle absolviert worden sein, welche die praktische Rechtsanwendung vermittelt; dabei muss es sich nicht um die Anwendung deutschen Rechts handeln. Die praktische Studienzeit kann nur in der vorlesungsfreien Zeit des Rechtsstudiums abgeleistet werden; insoweit ist auf die Vorlesungszeit der Universität abzustellen, an der die Studentin/ der Student eingeschrieben ist ohne beurlaubt zu sein. Im Falle des Auslandsstudiums sind daher regelmäßig die Vorlesungszeiten der ausländischen Universität maßgeblich.
Im Folgenden sind Voraussetzungen zusammengefasst, die ein Praktikum im Ausland erfüllen muss; den Link zu den ausführlichen Hinweisblättern des in der Sache zuständigen Landesjustizprüfungsamtes finden Sie weiter unten:
- Dauer: mind. 4 und max. 12 Wochen
- Zeitpunkt: in der vorlesungsfreien Zeit
- Mindeststundenzahl pro Tag/Woche: keine Vorgaben
- Ort: weltweit
- Tätigkeit: juristischer Natur sein, umfasst aber neben typischen Berufen wie Anwalt/Richter auch Botschaften, Handelskammern etc. Es muss nicht zwingend deutsches Recht Gegenstand der praktischen Rechtsvermittlung sein.
- Wichtig ist, dass juristische Arbeitsweisen vermittelt und bestenfalls im täglichen Betrieb eingebunden werden. Dies muss am Ende der Praktikumszeit auf einem formlosen Praktikumszeugnis inkl. Praktikumszeitraum bestätigt werden.
Verbindliche Auskunft erteilt das Landesjustizprüfungssamt als anerkennende Behörde in seinen Infoblättern und auf Nachfrage.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit während des Referendariats die Wahlstation im Ausland zu verbringen.
Wir empfehlen, bei Fragen direkt das Landesjustizprüfungsamt zu kontaktieren.
Auf der Suche nach Anregungen helfen wir im Auslandsbüro nach Möglichkeit weiter, Praktikumsstellen vermitteln bzw. kontaktieren wir jedoch nicht.
Wie finde ich ein Praktikum?
Ein guter Weg ist, während eines Studiums im Ausland (ERASMUS etc.) bereits Kontakt zu einer Anwaltskanzlei o.a. aufzunehmen. Natürlich ist dies auch von Deutschland aus per Internet und Telefon möglich – nicht entmutigen lassen, und lieber noch einmal nachhaken; oft gehen Anfragen im Tagesgeschäft unter und müssen nochmals “in Erinnerung” gerufen werden.
Auslandsvertretungen vergeben Praktika meist über ein zentrales offizielles Verfahren, so z.B. die Botschaften oder die GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit). Hier sollten Sie mehrere Monate vor dem geplanten Praktikum tätg werden.
Eine gute Anlaufstelle speziell für Jurastudierende ist ELSA, die mit dem Programm “STEP” eine hervorragende Möglichkeit bieten, Praxiserfahrung im Ausland zu sammeln. Mehr unter: www.elsa-freiburg.de.
Eine Übersicht über die Möglichkeiten für Rechtsreferendare geben die Seiten des DAAD speziell für Jurastudierende.
Im Folgenden sind einige Such- und Filtermaschinen aufgelistet, die bei der Suche nach einer Praktikumsstelle Orientierung geben können:
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https://www.praktikawelten.de/auslandspraktikum.html
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www.studentsgoabroad.com/
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www.world-of-xchange.com/
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www.vergleich.org/auslandspraktikum
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www.jointhebest.info (Praktikumsprogramm von MLP)
Stipendien / Finanzierung
Mehr zu Stipendienprogrammen und Informationen zur Finanzierung eines Praktikums im Ausland finden Sie bei den Stipendien.
Links und Literatur zum Weiterlesen
Auf den Seiten des DAAD findet sich eine exzellente Auflistung zum Thema “Praktikum im Ausland” und wertvolle Link- und Literaturempfehlungen.
Weitere Literatur:
- Handbuch Studium und Praktikum im Ausland. Austauschprogramme, Stipendien und Sprachkurse
von Momme von Sydow, Heiner Staschen, Sandra Többe, Eichborn Verlag, 2004 - USA Praktikumsleitfaden für Juristen
von Daniel Biene, Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V., 1. Auflage 1999 (etwas veraltet, neue Auflage in Arbeit; Anmerk. d. Red.)