Übersicht über die Stiftungen
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Adolf Haeuser-Stiftung
Die Stiftung soll insbesondere zur Unterstützung von wissenschaftlicher Forschung dienen und zwar in der Form von Stipendien, Zuschüssen zu Druckkosten und zur Finanzierung von wichtigen Reisen oder zu ähnlichen Zwecken. Im Allgemeinen sollen von den Reinerträgnissen der Stiftung drei Viertel zu wissenschaftlichen und ein Viertel zu sportlichen Zwecken verwendet werden. Über die Vergabe entscheidet ein Kuratorium.
Für Dissertationen wird – einem Beschluss des Stiftungskuratoriums entsprechend – kein Druckkostenzuschuss gewährt.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular.
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Einreichungsfrist: geschlossen
Deutschlandstipendium der Universität Freiburg
Mit dem Deutschlandstipendium fördert die Universität Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen, mit je 300 Euro monatlich. Die Auswahlkriterien des Deutschlandstipendiums lassen sich in zwei Stufen einteilen:
- schulische oder akademische Leistungen
- weitere Auswahlkriterien aus den Bereichen soziales Engagement, Überwindung biographischer Hindernisse und berufliche Vorbildung oder Berufserfahrung
Bewerben können sich zum einen bereits immatrikulierte Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, zum anderen aber auch Studienanfänger*innen oder Studienwechsler*innen, die zum jeweiligen Sommersemester ein Studium an der Universität Freiburg aufnehmen werden, allerdings noch nicht immatrikuliert sind. Angehende Studierende, die auf eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung warten, können sich ebenfalls mit ihrem Abiturzeugnis um das Deutschlandstipendium bewerben.
Anträge können in der Regel im Frühjahr eines jeden Jahres eingereicht werden.
Dr. Heinrich Kircher-Stiftung
Die Hälfte des Reinertrags der Stiftung wird verwendet für Stipendien und Beihilfen zur Unterstützung würdiger Studierender der Medizinischen Fakultät und zur Förderung und Weiterbildung fertiger Mediziner*innen. Die andere Hälfte steht für Forschungszwecke zur Verfügung und soll zur Finanzierung von Habilitationsschriften, Dissertationen und sonstigen Forschungsarbeiten verwendet werden.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines Anschreibens dem Antrag bei
- Anstatt von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Hotel, Kongressbeitrag etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen für uns ersichtlich/abschätzbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die unten verlinkten unbedingt einzuhaltenden Bewilligungskriterien.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen
Dr. Kübler Chicken Stiftung // Gebiet: Alzheimerkrankheit
Die Stiftung fördert Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Alzheimerkrankheit.
Für Sachmittelanträge bis je max. 5.500 Euro ist eine kurze Projektbeschreibung (2-3 Seiten) und der Lebenslauf sowie die Publikationsliste des*der Antragsteller*in notwendig. Weitere Formvorschriften (z.B. Antragsformular) gibt es nicht. Bitte geben Sie das Drittmittelkonto an, auf welches die Mittel im Fall einer Förderung überwiesen werden sollen (IBAN und Drittmittelnummer). Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen.
Dr. Lingel-Stiftung
Der jährliche Reinertrag dient der Unterstützung und Förderung jüngerer Mitglieder der Medizinischen Fakultät, welche nach Wissen und Charakter über dem Durchschnitt liegende Leistungen erwarten lassen. Nur Bewerber*innen „welche auf dem Weg der üblichen Vorbildung zum Universitätsstudium gelangt sind“ sollen in Form von Stipendien und Beihilfen berücksichtigt werden. Druckkostenzuschüsse für Dissertationen können nicht gewährt werden.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines Anschreibens dem Antrag bei
- Anstelle von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Hotel, Kongressbeitrag etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen für uns ersichtlich/abschätzbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die unten verlinkten unbedingt einzuhaltenden Bewilligungskriterien.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen
Elisabeth-Frickenhaus-Stiftung
Gemäß der Stiftungssatzung dienen die Erträge der Unterstützung von Studierenden, die in soziale Not geraten sind, in Form von kurzfristigen Überbrückungsstipendien. Des Weiteren sind kulturelle Aufgaben der Universität Freiburg zu unterstützen. Für Druckkosten wird kein Zuschuss gewährt.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular.
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Einreichungsfrist: geschlossen
Gödecke AG-Stiftung // Gebiet: Kardiologie
Die Stiftung fördert Gastvorlesungen im Bereich der Medizinischen Fakultät mit Schwerpunkt Kardiologie.
Für die Antragstellung ist ein ca. einseitiges Anschreiben mit Begründung des Antrags notwendig, weshalb diese Gastvorlesung förderungswürdig ist. Legen Sie bitte ebenfalls einen Flyer bzw. eine Einladung zu dem Gastvortrag bei. Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen
Grünewald-Zuberbier-Stiftung (Frist: 01.09.25)
Die Stiftungserträge dienen dazu, förderungswürdigen Wissenschaftler*innen im frühen Karrierestadium der Medizinischen Fakultät und der Fakultät für Biologie mehrmonatige oder längere Aufenthalte an ausländischen Universitäten bzw. ausländischen wissenschaftlichen Einrichtungen zum Zwecke des Studiums, der Weiterbildung oder der wissenschaftlichen Tätigkeit zu finanzieren. Die Gesamtsumme je Antrag darf maximal 3.750 Euro betragen.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines ein- bis zweiseitigen Anschreibens bei, in dem Sie Ihr Vorhaben erläutern
- Anstelle von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Unterkunft, etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen nachvollziehbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: 01.09.2025
Hermann O. Nuss und Maria A. Nuss-Stiftung
Die Stiftung unterstützt die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Medizin, der Erforschung der Heilungsmöglichkeiten von Leiden und Krankheiten, der Verbesserung der Ausstattung (Laborausstattung) der medizinischen Einrichtungen der Universität Freiburg und der Förderung des Austausches von Studierenden der Universität Freiburg mit amerikanischen Colleges oder Universitäten.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines Anschreibens dem Antrag bei
- Anstelle von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Hotel, Kongressbeitrag etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen für uns ersichtlich/abschätzbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die unten verlinkten unbedingt einzuhaltenden Bewilligungskriterien.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen
Hoffmann-La Roche-Stiftung
Die Stiftung fördert den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch im Bereich der medizinischen Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg. Unterstützt werden insbesondere:
- Fortbildungen von Wissenschaftler*innen der Medizinischen Fakultät an auswärtigen Kliniken und Instituten im In- und Ausland (z.B. zum Erlernen von neuen Methoden)
- Einladungen an auswärtige Forscher*innen für Laborbesuche, Vorträge und ähnliche Anlässe in Freiburg
- Tagungsbesuche von Freiburger Wissenschaftler*innen, wenn eigene Beiträge in Form von Postern oder Vorträgen vorliegen (Reisen, Unterkunft, ggf. Tagungsgebühr)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Die Bewilligungs- und Abrechnungskriterien finden Sie im unten verlinkten Dokumen.
(Das Formular zur Erstellung eines Abschlussberichts inkl. Reisekostenabrechnung, im Anschluss an die Förderung finden Sie ebenfalls unten verlinkt.)
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen
Maria Anna Loos-Stiftung // Gebiet: Gesamtheitliche Medizin (Frist: 01.09.25)
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung im Bereich der gesamtheitlichen Medizin.
Insbesondere gefördert werden können geringfügige Stipendien für Studierende, kleinere Forschungsprojekte, Unterstützung bei der Vergabe von Preisen sowie Beihilfen zur Drucklegung wissenschaftlicher Werke.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines Anschreibens dem Antrag bei
- Anstatt von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Hotel, Kongressbeitrag etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen für uns ersichtlich/abschätzbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die unten verlinkten unbedingt einzuhaltenden Bewilligungskriterien.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: 01.09.2025
Maria Ladenburger Stiftung // Gebiet: Famulaturen in Entwicklungsländern (auf Anfrage)
Die Medizinische Fakultät vergibt Mittel zur Unterstützung von Famulaturen in Entwicklungsländern. Die bereitgestellten Mittel sollen Studierenden zugutekommen, die eine Famulatur in einem Entwicklungsland durchführen möchten, dafür aber finanzielle Unterstützung benötigen. Personen, die dafür bereits von anderer Stelle eine finanzielle Unterstützung erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät. Je Antrag können maximal 2.000 € beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Einreichungsfrist: Auf Anfrage
Mattern-Stiftung // Gebiet: Krebskrankheiten (Frist: 01.09.25)
Die Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung und Bildung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg auf dem Gebiet der Krebskrankheiten. Dies erfolgt insbesondere durch Förderung von Forschungsprojekten, Reisebeihilfen, Beihilfen zur Drucklegung wissenschaftlicher Werke oder der Gewährung von Stipendien für Studierende und Doktorand*innen.
Für Sachmittelanträge (Forschungsprojekte) bis max. 2.500 Euro sind eine kurze Projektbeschreibung (2-3 Seiten) und der Lebenslauf sowie die Publikationsliste des*der Antragsteller*in notwendig. Weitere Formvorschriften (z.B. Antragsformular) gibt es nicht. Bitte geben Sie das Drittmittelkonto an, auf welches die Mittel im Fall einer Förderung überwiesen werden sollen (IBAN und Drittmittelnummer).
Für alle übrigen Anträge (Reisebeihilfen, Druckkosten, Stipendien) verwenden Sie bitte für die Antragstellung das unten verlinkte Formular.
Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines Anschreibens dem Antrag bei
- Anstelle von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Hotel, Kongressbeitrag etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen für uns ersichtlich/abschätzbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die unten verlinkten unbedingt einzuhaltenden Bewilligungskriterien.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: 01.09.2025
Müller-Fahnenberg-Stiftung // Gebiet: Krebskrankheiten
Zweck der Stiftung ist die u.a. die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Krebskrankheiten und anderer unerforschter Krankheiten. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Vergabe von Studien- und Forschungsbeihilfen sowie Stipendien sichergestellt.
Antragsberechtigt sind die Leiter*innen von Forschungsgruppen an den theoretischen Instituten und den Kliniken. Die zweckgebundenen Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen werden nur der zuständigen Universitätseinrichtung und nicht direkt dem*der mit einem bestimmten Forschungsvorhaben betrauten Bediensteten bewilligt. Die Anträge sind deshalb auch von dem*der Direktor*in der jeweiligen Universitätseinrichtung mit zu unterschreiben.
Hinweise zur Antragstellung:
- Das Antragsvolumen kann je Antrag bis zu 15.000 Euro betragen.
- Als Antragsunterlagen sind vorzulegen: Kurze Begründung / Projektbeschreibung (5-10 Seiten), Lebenslauf des*der Antragsteller*in, Publikationsliste des*der Antragsteller*in für die letzten 5 Jahre mit Angabe der Impactfaktoren (nur Originalarbeiten; bitte Arbeiten, die erst eingereicht und noch nicht publiziert sind, nicht aufführen oder deutlich abgrenzen),
- Bei Anträgen für die Beschaffung von Geräten muss die Übernahme der Folgekosten vorher abgeklärt werden und gesichert sein.
- Es werden nur die Beschaffungen aus Stiftungsmitteln finanziert, die im Antrag ausdrücklich aufgeführt und bewilligt worden sind; d.h. die Anträge müssen vollständig sein. Ggf. vorhandene Rabatte, Skonti und MwSt. sind in einer Kostenaufstellung im Antrag auszuweisen.
- Hinweis: Es ist nicht ausreichend, eventuell vorhandene Angebote dem Antrag beizulegen. Beachten Sie auch, dass bei Angeboten Kosten, wie z.B. Lieferung und Verpackung, unter Umständen nicht im Endbetrag enthalten sind. Wenn diese Kosten nicht von der Abteilung getragen werden sollen, müssen sie in die Aufstellung übernommen werden.
- Bitte geben Sie das Drittmittelkonto an, auf welches die Mittel im Fall einer Förderung überwiesen werden sollen (IBAN und Drittmittelnummer).
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Einreichungsfrist: geschlossen
Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Kleist – Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaftler*innen im frühen Karrierestadium der Medizinischen Fakultät; gefördert werden sollen insbesondere wissenschaftliche Reisen von qualifizierten Studierenden (Doktorand*innen) und Wissenschaftler*innen. Die Verwirklichung des Stiftungszwecks kann insbesondere durch Vergabe von Stipendien und Forschungsbeihilfen sowie Reisekostenzuschüssen zur Vorstellung eigener Resultate bei Kongressen sichergestellt werden. Stipendien können einmalig oder monatlich vergeben werden.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das unten verlinkte Formular. Hinweise zur Antragsbegründung (Nr. 1 im Formular) und zu den erforderlichen Anlagen (Nr. 7 im Formular):
- Bitte fügen Sie die Antragsbegründung in Form eines Anschreibens dem Antrag bei
- Anstatt von zwei Gutachten / Stellungnahmen ist nur ein Befürwortungsschreiben notwendig (z.B. von dem*der Vorgesetzten, Arbeitsgruppenleiter*in, Betreuer*in)
- Zeugnisse / Scheine sind nicht notwendig
- Belege zu Einkommensverhältnissen sind nicht notwendig
- Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich ist nicht notwendig. Falls vorhanden Gehaltsbescheinigung und / oder Stipendienbescheid beilegen
- Nachweise zu allen beantragten Kosten (Flug, Hotel, Kongressbeitrag etc.) sind beizufügen. Falls noch keine Rechnungen vorhanden sind, bitte Preisanfragen beifügen (die Kosten müssen für uns ersichtlich/abschätzbar sein)
Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie die unten verlinkten unbedingt einzuhaltenden Bewilligungskriterien.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: geschlossen
Stiftung Just zur Förderung junger klinischer Forscher (auf Anfrage)
Die Stiftung fördert medizinische Wissenschaftler*innen im frühen Karrierestadium mittels zweierlei Varianten:
- Der mit 2.500 Euro dotierte W. Proctor Harvey-Preis wird jährlich ausgeschrieben und im Rahmen der feierlichen Eröffnung des Akademischen Jahres von der Rektorin der Albert-Ludwigs-Universität verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die vier Ärztlichen Direktor*innen des Universitäts-Herzzentrums Bad Krozingen.
- Das mit max. 10.000 Euro dotierte Ludwig Heilmeyer-Stipendium wird an begabte Wissenschaftler*innen im frühen Karrierestadium für besonders wichtige Forschungsprojekte, auch Promotions- oder Habilitationsarbeiten vergeben. Das Stipendium kann auch als Rückkehrhilfe für aus dem Ausland heimkehrende Wissenschaftler*innen vergeben werden. Das Stipendium wird bei der Jahresversammlung des Universitäts-Herzzentrums Bad Krozingen vergeben:
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Wilhelm Seiter-Stiftung // Gebiet: Krebsleiden, Lungenleiden, Glaukom (Frist: 01.09.25)
Gemäß der Stiftungssatzung dienen die Erträgnisse der Bekämpfung des Krebsleidens, des Lungenleidens und des Glaukoms.
Für Sachmittelanträge bis max. 1.500 Euro ist eine kurze Projektbeschreibung (2-3 Seiten) und der Lebenslauf sowie die Publikationsliste des*der Antragsteller*in notwendig. Bitte geben Sie das Drittmittelkonto an, auf welches die Mittel im Fall einer Förderung überwiesen werden sollen (IBAN und Drittmittelnummer). Der Antrag muss in elektronischer Form (1 PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Die Einreichung in Papierform ist nicht notwendig.
Sollten die Stiftungsmittel vor dem Fristende aufgebraucht sein, wird die Stiftung zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen.
Einreichungsfrist: 01.09.2025
Wissenschaftliche Gesellschaft
Die Wissenschaftliche Gesellschaft fördert „Wissenschaftlich Arbeitende“ an der Universität Freiburg u.a. mit Sachmittel- und Reisebeihilfen sowie Druckkostenzuschüssen.
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist eine rechtzeitige Antragstellung und die Bewilligung im Vorstand bzw. im Kuratorium. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Antrages ist allein dessen Qualität.
Anträge bis zu einem Antragsvolumen von € 1.500,– werden monatlich begutachtet (außer August) und sollten bis zum Anfang eines Monats vorliegen. Über Anträge mit einer höheren Antragssumme (bis € 5.000,–) wird zweimal jährlich in den Kuratoriumssitzungen entschieden.