… auf den Seiten des Studiendekanats Zahnmedizin!
Das Studiendekanat Zahnmedizin ist zuständig für alle Themen rund um Studium und Lehre und unterstützt Sie in Fragen rund um Ihre zahnmedizinische Ausbildung.
Wir sind Ansprechpartner*innen für die individuelle Beratung von Studierenden zur Studiensituation, inhaltliche Fragen zum Studiengang sowie zu Praktika, Prüfungen, Anrechnungen und Auslandsaufenthalten. Sprechen Sie uns an – wir sind Ihnen gerne behilflich.
Nicht-studentische Mitglieder:
Studentische Mitglieder:
Stellvertretungen: Senta Steinbömer, Alicia Kühn, Jan Steiner, Lukas Müller
Ständige Gäste:
Protokollführerin:
Die Anmeldezeiträume für alle Kursanmeldungen im Vorklinischen & Klinischen Studienabschnitt finden wie folgt statt:
für das Sommersemester: >>> Mitte Februar bis Mitte März
für das Wintersemester: >>> Mitte August bis Mitte September
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal HISinONE
ZU BEACHTEN:
Die Kursanmeldungen für Erstimmatrikulierte werden vom Studiendekanat Zahnmedizin vorgenommen.
Fachschaftsvorstand:
Fragen?
Bei Fragen und Problemen sind wir jederzeit zu erreichen unter der E-Mail:
zmk-fachschaft@uniklinik-freiburg.de
Auch in diesem Semester bietet die Fachschaft Zahnmedizin (VSZF e.V.) wieder allen Studierenden und Mitarbeitern des Universitätsklinikums Freiburg einen kostengünstigen Mundhygieneartikel-Verkauf an.
Öffnungszeiten:
Während des laufenden Semesters immer dienstags von 12:15 bis 12:45 Uhr.
Ansprechpartner*innen:
E-Mail: zmk-fachschaft-shop@uniklinik-freiburg.de
Ein Team der Fachschaft verwaltet jährlich die dezentralen Mittel des Studierendenvorschlagsbudgets (ehemals Qualitätssicherungsmittel). Dies sind staatliche Fördermittel, über deren Verwendungszweck die Studierenden eines jeden Fachbereichs in einem gewissen Rahmen frei verfügen können.
Einziges Ziel für uns ist die Verbesserung der Lehre für jeden Studierenden der Zahnmedizin in Freiburg. Dazu zählen beispielsweise die Beschaffung von ausleihbarer Fachliteratur und das Projekt „Kofferfreie Vorklinik“.
Ansprechpartner:
E-Mail: Fachschaft Zahnmedizin
Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
Form und Inhalt des Antrags:
Der Antrag muss schriftlich beim Fachprüfungsausschuss (in Bachelor- und Masterstudiengängen) oder der Studiendekanin/dem Studiendekan (in Staatsexamensstudiengängen) gestellt werden.
Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.
Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.
Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden
Kontakt:
Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg.
Ihre Ansprechpersonen in der Zahnmedizin sind:
1. Studienabschnitt:
Martina Richter
Telefon: 0761 270-47960
Telefax: 0761 270-47950
martina.richter@uniklinik-freiburg.de
2. und 3. Studienabschnitt:
Martina Feldmeier
Telefon: 0761 270-49210
Telefax: 0761 270-47950
martina.feldmeier@uniklinik-freiburg.de
Studiendekanin Zahnmedizin:
Prof. Dr. Katja Nelson
katja.nelson@uniklinik-freiburg.de
Um die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu unterstützen, beraten wir gerne schwangere Studierende und studierende Eltern.
Folgende Hilfestellungen können wir Ihnen anbieten:
Zuständigkeit:
Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen
Nach § 15 Mutterschutzgesetz soll eine Studentin ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung der Universität mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Als Nachweis der Schwangerschaft ist der Universität eine Kopie des Mutterpasses, eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorzulegen, woraus der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht. Ebenfalls soll eine stillende Studentin der Universität unverzüglich mitteilen, dass sie stillt.
Auf die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes können sich Studentinnen nur berufen, wenn sie der Hochschule angezeigt haben, dass sie schwanger sind oder stillen.
Die Mitteilung ist an das Service Center Studium, Sedanstraße 6, 79098 Freiburg zu richten und ebenso an das Studiendekanat Zahnmedizin, Hugstetterstrasse 55, 79106 Freiburg.
www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/mutterschutz
Zusätzliche Informations- und Beratungsangebote der Universität Freiburg
Sonstige Informationen
Aktuelles und Termine