Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Informationen zum Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3)

Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

Diese Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.

Studierende, die die Ärztliche Prüfung bestanden haben, legen den schriftlichen Teil nicht ab.

Der mündlich-praktische Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung beginnt in der
vorlesungsfreien Zeit und findet in einem Zeitraum von sechs Monaten statt.

Der schriftliche Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung wird in den Monaten Juni und November durchgeführt. Er findet an einem bundeseinheitlichen Termin statt.

Schriftlicher Teil

Mündlich-praktischer Teil

Zahnärztliche Approbationsordnung

Landesweite Zuständigkeit