Mündliches Prüfungselement
Die mündliche Prüfung soll für jeden Studierenden und jede Studierende innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen stattfinden.
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung umfasst:
- die Fächergruppe Biochemie und Molekularbiologie, Chemie,
- die Fächergruppe Mikroskopische und makroskopische Anatomie, Biologie,
- die Fächergruppe Physiologie, Physik und
- das Fach Zahnmedizinische Propädeutik.
Der oder die Studierende wird in jeder Fächergruppe und in dem Fach Zahnmedizinische Propädeutik des
Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung geprüft. Die Prüfung wird in Form eines Prüfungsgesprächs
durchgeführt.
Jedes Prüfungsgespräch dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten je Studierendem oder je Studierender.
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn die Note in jeder Fächergruppe und in dem
Fach Zahnmedizinische Propädeutik mindestens „ausreichend“ lautet.
Zahnärztliche Approbationsordnung
Zahnärztliche Approbationsordnung (Gültig ab 21.11.2024)
Gilt für Studierende mit Studienbeginn ab dem 01.10.2021
Landesweite Zuständigkeit
Annika Haake
Referat 95 – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
E-Mail: annika.haake@rps.bwl.de oder landespruefungsamt@rps.bwl.de
Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt9/ref951/