Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Informationen zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z2)

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt.

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung. Sie besteht aus einem praktischen Prüfungselement und einem mündlichen Prüfungselement.

Der Zweite Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung findet in der vorlesungsfreien Zeit statt.

Die mündlich-praktische Prüfung soll für jeden Studierenden und jede Studierende innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen stattfinden.

Praktisches Prüfungselement

Mündliches Prüfungselement

Zahnärztliche Approbationsordnung

Landesweite Zuständigkeit