Herzlich willkommen!

Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zur unserer Arbeit als Personalrat der Universität Freiburg. Wir vertreten im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes BW (LPVG BW) die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Dabei sind wir auch Ansprechstelle für alle Beschäftigten der Universität Freiburg, beraten und informieren gerne zu verschiedenen Themenbereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Kontaktieren Sie uns gerne, auch zu vermeintlich einfachen Fragen. Generell werden alle Anfragen bei uns vertraulich behandelt.
Unter Aktuelles finden Sie weitere Informationen und Termine, wie auch unsere monatlich per Mail verschickten Newsletter und die vierteljährlich erscheinenden PR-Info [Login erforderlich] Ausgaben. Übrigens können Sie dort auch die vorherigen Ausgaben lesen.
Außerdem laden wir Sie zweimal jährlich zu unserer Personalversammlung ein. Diese Einladung geht Ihnen als Sondernewsletter zu. In der Regel finden diese in der Aula der Universität statt.
Als Personalrat kommen wir auch direkt zu Ihnen in die Fakultäten und Einrichtungen. Die Termine finden Sie auch unter der Rubrik Aktuelles. Sehr gerne können Sie auch einen Besuchswunsch bei uns anmelden.
Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrats
Die Aufgaben des Personalrats sind die Vertretung der Interessen aller Beschäftigten im Rahmen der Möglichkeiten des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG), sowie darüber zu wachen, dass Gesetze und Regelungen eingehalten und zum Wohle der Beschäftigten umgesetzt werden.
Die Tätigkeiten des Personalrats der Universität Freiburg gliedern sich u.a. in folgende Punkte:
- Ansprechstelle und Interessenvertretung für Beschäftigte
- Beratung und Informieren von Beschäftigten (Beratungen durch Mitglieder des Personalrats sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich)
- Dienstvereinbarungen schließen mit der Dienststelle (§ 85 LPVG)
- Beteiligung und Mitarbeit in Arbeitskreisen und Ausschüssen sowie regelmäßige Jour Fixe mit Verantwortlichen der Dienststelle
- Wachen über Einhaltung von Gesetzen und Regelungen (§ 70 LPVG)
- Wahrnehmung der Beteiligungsrechte bezüglich Mitbestimmung – uneingeschränkt (§ 74 LPVG) – eingeschrängt (§ 75 LPVG), Mitwirkung (§ 80 LPVG) und Anhörung (§ 86 LPVG)
- Das Stellen von Anträgen und Verbesserungsvorschlägen bei der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten, im Rahmen des Initiativrechts (§ 84 LPVG)
- Durchführung von Personalratssitzungen (§§ 30, 32 LPVG) sowie Personalversammlungen (§§ 49-53 LPVG)
- Allgemeine Grundsätze und Aufgaben (§§ 69-70 LPVG)