Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Parallelstudium

Haupteingang des KG 4 mit einem Baum.

Wenn Sie zwei Studiengänge zeitgleich studieren, handelt es sich um ein Parallelstudium (Rechtsnorm: § 60 Abs. 1 Landeshochschulgesetz). Ein Parallelstudium ist mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand und hohen Anforderungen verbunden.

Unsere Studiengänge sind auf ein Vollzeitstudium mit entsprechender Arbeitsbelastung ausgelegt. Wir empfehlen daher, erst nach 2 Semestern und bei sehr guten Studienleistungen ein Parallelstudium in Erwägung zu ziehen. Zudem sollten Sie sich vor der Aufnahme des Parallelstudiums von der Studienfachberatung der beiden Studiengänge beraten lassen.

Das Parallelstudium unterliegt besonderen Voraussetzungen, die im § 6 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Freiburg geregelt sind.

Service Center Studium

Studierendenbüro

Vom 22.12.2025 – 06.01.2026 finden im Service Center Studium keine offenen Sprechstunden statt.

Rechtsgrundlage