Deutsche Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen
Wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben, und
- einen ausländischen Bildungsnachweis oder das IB-Diploma besitzen
- und an der Universität Freiburg studieren möchten,
dann müssen Sie Ihren ausländischen Bildungsnachweis oder das IB-Diploma bei einer Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen. Dort wird überprüft, ob Sie in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung haben und welche Fächer Sie an deutschen Universitäten studieren dürfen. In einigen Fällen entspricht der ausländische Bildungsnachweis nicht einer direkten deutschen Hochschulzugangsberechtigung, sodass der Besuch des Studienkollegs und das Absolvieren der Feststellungsprüfung erforderlich sind.
Erst mit der Bescheinigung von der Zeugnisanerkennungsstelle können Sie sich um einen Studienplatz an der Universität Freiburg bewerben. Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren Zeit in Anspruch nehmen wird. Wenn Sie sich also mit Ihrem ausländischen Zeugnis oder Ihrem IB-Diploma an einer deutschen Universität bewerben wollen, dann schicken Sie Ihre Zeugnisse so früh wie möglich zur Anerkennungsstelle.
Die Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Zeugnisses erhalten Sie grundsätzlich beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Sie wohnen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz momentan in Baden-Württemberg oder im Ausland haben, oder das Kultusministerium Ihres Bundeslandes nicht zuständig sein sollte bzw. keine Zeugnisanerkennung durchführt, dann wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Regierungspräsidium Stuttgart
Zeugnisanerkennungsstelle
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Eine Liste der Unterlagen, die Sie für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse einreichen müssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Informationen zum IB-Diploma
Informationen rund um die Anerkennung des IB-Diplomas finden Sie übersichtlich auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Bitte beachten Sie: Sollten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, über ein IB-Diploma verfügen und möchten sich für einen grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Freiburg bewerben, müssen Sie das IB-Diploma zunächst von einer Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen.
Studieren ohne Abitur
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Mit einem Meistertitel oder einer als gleichwertig anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung können Sie sich für alle Studiengänge bewerben (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) oder einschreiben (bei zulassungsfreien Studiengängen).
Voraussetzungen
- erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung;
- Abschluss einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung im erlernten Beruf oder Abschluss einer Fachschule im Sinne des § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg
- schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem studiengangsbezogenen Beratungsgespräch bei der Fachberatung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem gewählten Studiengang im Abschnitt „Beratung“
Eine als dem Meistertitel gleichwertig anerkannte berufliche Fortbildung liegt vor, wenn
- die Fortbildung öffentlich-rechtlich geregelt ist;
- die Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung basiert;
- es sich bei der Fortbildung um eine berufliche Aufstiegsfortbildung handelt;
- die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Fort- und Weiterbildung als gleichwertig anerkannt wird, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit der Zentralen Studienberatung oder wenden Sie sich an Herrn Dr. Alexander Prediger.
Wenn Ihre Berufsausbildung fachlich zum gewünschten Studiengang passt, können Sie durch erfolgreiches Ablegen einer Eignungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang erlangen und sich damit für diesen spezifischen Studiengang bewerben (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) oder einschreiben (bei zulassungsfreien Studiengängen).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung
- erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung;
- eine in der Regel dreijährige, fachlich dem angestrebten Studiengang entsprechende Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung (nachgewiesen durch Bestätigung des Arbeitgebers, Arbeitszeugnisse, o.ä.);
- Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz zusätzlich: Schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem studiengangsbezogenen Beratungsgespräch bei einer Studienfachberatung,darin enthalten die Bestätigung, dass die Berufsausbildung und -erfahrung fachlich dem gewünschten Studiengang entspricht. Die Kontaktdaten der Studienfachberatung des gewünschten Studiengangs finden Sie im Studiengangfinder beim gewählten Studiengang im Abschnitt „Beratung“.
Informationen zur Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich im Mai statt und wird an den internationalen Studienkollegen der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe durchgeführt. Die Teilnahmegebühr beträgt € 200,00. Der Antrag mit Nachweisen zur Berufsausbildung und folgenden Berufserfahrung ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres bei der Universität Freiburg (Service Center Studium, Bewerbung und Zulassung) einzureichen.
Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch und Englisch, einer fachspezifischen Aufsichtsarbeit bezogen auf den angestrebten Studiengang, sowie einer mündlichen Prüfung zu allgemeinen und aktuellen Themen.
Der fachspezifische Prüfungsteil findet in einem der fünf Bereiche statt:
- Technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge (Prüfung in Karlsruhe)
- Medizinische und biologische Studiengänge
- Wirtschafts- und verhaltenswissenschaftliche Studiengänge
- Sprachlich-geisteswissenschaftliche Studiengänge
- Gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge
Eine Beratung über Inhalt, Anforderung und Ablauf der Eignungsprüfung bei den Studienkollegen wird empfohlen. Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung erhält man die fachgebundene Hochschulreife.
Die Eignungsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden, jedoch nicht zum Zweck der Notenverbesserung. Bei Nichtantreten der Prüfung ohne Erklärung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine bestandene Eignungsprüfung gilt unbefristet und wird von allen Universitäten in Baden-Württemberg bei gleichem Studiengang oder bei Studiengängen mit wesentlich gleichem Inhalt anerkannt. Nach bestandener Eignungsprüfung können Sie sich für den entsprechenden Studiengang bewerben.
Einzelheiten der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte regelt die Satzung der Albert-Ludwigs-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte.
Bei Fragen zur Eignungsprüfung vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit der Zentralen Studienberatung oder wenden Sie sich an Herrn Dr. Alexander Prediger.
Das Antragsformular für die Zulassung zur Eignungsprüfung sowie den Vordruck des Nachweises über das durchgeführte Beratungsgespräch erhalten Sie auf Anfrage.
Hochschulzugang mit einer Fachhochschulreife und der Deltaprüfung
Wenn Sie eine Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife haben und ein Bachelorstudium an einer Universität in Baden-Württemberg aufnehmen möchten, können Sie die sogenannte Deltaprüfung ablegen. Sie ermöglicht den Hochschulzugang zu Bachelorstudiengängen. Eine gültige Fachhochschulreife besteht immer aus dem schulischen und praktischen Teil, auch der praktische Teil ist von der jeweiligen Schule zu bestätigen.
Die Deltaprüfung ermöglicht keinen Zugang zu den Studiengängen mit dem Abschluss Staatsexamen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft).
Die Prüfung findet einmal im Jahr im Mai statt, eine Anmeldung ist direkt über die Universität Mannheim vom 01.03. bis zum 31.03. eines jeden Jahres möglich. Die Teilnahmegebühr von € 200,00 ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Für eine Studium an der Universität wird ausschließlich die Deltaprüfung der Universität Mannheim akzeptiert (und nicht die Deltaprüfung der DHBW).
Die Deltaprüfung ist ein allgemeiner Studierfähigkeitstest und dauert 185 Minuten und besteht aus fünf Aufgabenbereichen im Multiple Choice Verfahren:
- Matrizen
- Quantitatives Problemlösen
- Sprachgefühl
- Schlussfolgerungen
- Auswertung von Diagrammen und Tabellen
Eine bestandene Deltaprüfung gilt unbefristet, bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal wiederholt werden, jedoch nicht zur Verbesserung der Note.
Die Verfahrensnote für die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang wird zu 70% aus der Durchschnittsnote der Fachhochschulreife und zu 30% aus dem Ergebnis der Deltaprüfung berechnet.
Bei Rückfragen zu einer gültigen Fachhochschulreife wenden Sie sich bitte an das Team des Bereichs Bewerbung und Zulassung.
