Studieninhalt
Meteorologie ist die Lehre von den physikalischen und chemischen Prozessen und daraus resultierenden Zuständen in der Atmosphäre, die die gasförmige Hülle um die Erde bildet. Meteorologische Prozesse laufen in unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Skalen ab.
Als Teildisziplin der Meteorologie beschäftigt sich die Klimatologie mit der Analyse und Beschreibung von mittleren Prozessen und Zuständen in der Atmosphäre (Klima), des Klimasystems und entsprechenden Änderungen.
Bekanntestes Anwendungsgebiet der Meteorologie ist die Wettervorhersage. Meteorologie und Klimatologie spielen aber auch bei Fragen der Lufthygiene, der Siedlungs- und Landesplanung, des Umweltschutzes, der Agrar- und Forstwirtschaft, der Landschaftsökologie und der Energiewirtschaft eine Rolle. Von besonderer Aktualität ist die Erforschung von Problemfeldern, die mit der Veränderung unseres derzeitigen Klimas zusammenhängen.
Satzungen
-
Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
-
Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
-
Prüfungsordnung B.Sc.: Meteorologie und Klimatologie (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
-
Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
