Studieninhalt
Wasser ist die Grundvoraussetzung jeglichen Lebens und so ein zentraler Bestandteil von Ökosystemen. Das Nebenfach Umwelthydrologie vermittelt Grundkenntnisse zu Wasserflüssen und zur Wasserspeicherung in verschiedenen Raum- und Zeitskalen. Hierauf aufbauend werden gewässerökologische Grundlagen und ein Basiswissen in aquatischer Umweltchemie gelehrt. Auch die Wassernutzung und Probleme beim Umgang mit der Ressource Wasser werden behandelt. So werden schrittweise die Grundlagen für das Verständnis von Wasser in einer natürlichen und vom Menschen beeinflussten Umwelt vermittelt, die direkt im Beruf angewendet werden können. Das Nebenfach bietet gerade in Kombination mit dem Hauptfach Umweltnaturwissenschaften ideale Voraussetzungen für weiterführende Studiengänge im Wasserbereich und ist speziell auf den Masterstudiengang Hydrologie an der Universität Freiburg abgestimmt.
Satzungen
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Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.Sc.: Umwelthydrologie (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Umwelthydrologie (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2021)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
