Studieninhalt
Das Master of Arts-Studienprogramm vermittelt Absolvent*innen ein vertieftes Wissen in der Slavistik. Neben exzellenter interkultureller und kommunikativer Kompetenz in zwei slavischen Sprachen ermöglicht dieser Studiengang den Studierenden ein tiefgehendes Verständnis der Geschichte und Struktur der slavischen Sprachen zu entwickeln. Gleichzeitig erwerben die Studierenden ein umfassendes Verständnis der Literatur der slavischsprachigen Welt, einschließlich ihres historischen und kulturellen Hintergrunds. Darüber hinaus sammeln die Studierenden Praxiserfahrung in Workshops oder Konferenzen und führen Forschungs- oder praktische Arbeiten in einem slavischsprachigen Land durch. Dadurch stärkt dieses M.A.-Programm ihre Fähigkeiten als unabhängige junge Forscher. Die Vertrautheit mit theoretischen Ansätzen zur Linguistik, Literatur- und Kulturwissenschaft (Literaturgeschichte, Gender Studies, Soziolinguistik, etc.) ermöglicht es den Studierenden, die erforderlichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um literarische Texte und linguistische Daten zu lesen und zu analysieren. Das übergeordnete Ziel des M.A. ist es, die Studierenden zu befähigen, Experten für linguistische, literarische und kulturelle Entwicklungen spezifisch für die slavischsprachige Welt zu werden.
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.A. Slavistik
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Prüfungsordnung M.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.A.: Slavistik
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
