Studieninhalt
Im Masterstudium der Psychologie werden Ihnen elementare Kompetenzen für die praktische Tätigkeit im Bereich der klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie im Bereich der klinischen Neuropsychologie vermittelt. Darunter fallen die Bereiche des Testens und Entscheidens, der Diagnoseformulierung und Evaluation, der Falldokumentation und Psychotherapieforschung wie auch multivariate statistische Verfahren. Sie erwerben die Kompetenz, bezogen auf die gesamte menschliche Lebensspanne (Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter) eigenverantwortlich, selbständig und umfassend gemäß wissenschaftlich anerkannter Verfahren psychotherapeutisch zu behandeln.
Im Bereich der Methodenfächer vertiefen Sie das im Bachelorstudium erworbene Basiswissen der Psychologie und lernen, dieses anzuwenden. Unter die Methodenfächer fallen verschiedene Veranstaltungen innerhalb der drei Kategorien:
Im Bereich Störungs- und Verfahrenslehre, Dokumentation, Psychotherapieforschung und Angewandte Psychotherapie wählen Sie vier Module:
Im Bereich Berufsqualifizierende Tätigkeit und Selbstreflexion wählen Sie zwei Module:
Im Rahmen des Mastermoduls erlernen Sie wissenschaftlich fundierte Arbeitsweisen. In Ihrer Masterarbeit dürfen Sie selbstständig forschen und ihre Ergebnisse in einem Kolloquium präsentieren. Sie leisten Ihren eigenen Beitrag zum psychologisch-wissenschaftlichen Diskurs und schließen Ihr Studium ab.
Im Bereich der Methodenfächer vertiefen Sie das im Bachelorstudium erworbene Basiswissen der Psychologie und lernen, dieses anzuwenden. Unter die Methodenfächer fallen verschiedene Veranstaltungen innerhalb der drei Kategorien:
- Vertiefte Forschungsmethodik
- Wissenschaftliche Vertiefung psychologischer Grundlagen
- Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung
Im Bereich Störungs- und Verfahrenslehre, Dokumentation, Psychotherapieforschung und Angewandte Psychotherapie wählen Sie vier Module:
- Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie
- Dokumentation, Evaluierung und Organisation von psychotherapeutischen Behandlungen
- Forschungsorientiertes Praktikum – Psychotherapieforschung
- Angewandte Psychotherapie
Im Bereich Berufsqualifizierende Tätigkeit und Selbstreflexion wählen Sie zwei Module:
- Berufsqualifizierende Tätigkeit – vertiefte Praxis der Psychotherapie und Selbstreflexion
- Berufsqualifizierende Tätigkeit – angewandte Praxis der Psychotherapie
Im Rahmen des Mastermoduls erlernen Sie wissenschaftlich fundierte Arbeitsweisen. In Ihrer Masterarbeit dürfen Sie selbstständig forschen und ihre Ergebnisse in einem Kolloquium präsentieren. Sie leisten Ihren eigenen Beitrag zum psychologisch-wissenschaftlichen Diskurs und schließen Ihr Studium ab.
Berufsperspektiven
Die im Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der erlernte Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen qualifiziert Absolvent:innen für ein breites Spektrum beruflicher Tätigkeiten.
Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen können sowohl in diagnostischen, beratenden wie auch in psychotherapeutischen Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Als Berufsfelder kommen daher Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen, eine freiberufliche Tätigkeit sowie psychologische Forschung und Lehre in Frage. Mögliche Einrichtungen sind beispielsweise:
Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Staatsexamen Psychotherapie und können nach anschließender fünfjähriger Weiterbildung mit Fachkundeabschluss in der stationären wie auch ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (z.B. in eigener Praxis) tätig werden.
Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen können sowohl in diagnostischen, beratenden wie auch in psychotherapeutischen Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Als Berufsfelder kommen daher Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen, eine freiberufliche Tätigkeit sowie psychologische Forschung und Lehre in Frage. Mögliche Einrichtungen sind beispielsweise:
- Universitäre Psychologische Institute mit integrierten Zentren für psychische Gesundheit bzw. Psychotherapie
- Psychiatrische und Psychosomatische Kliniken
- Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Psychologische Praxen
- Sozialeinrichtungen, z.B. Jugendamt, Suchtberatung, Familienzentren, Kinder- und Jugendhilfe
- Bildungseinrichtungen, z. B. Schulen, Kindergärten
- Journalismus
Mit einem erfolgreich abgeschlossenen Studium erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Staatsexamen Psychotherapie und können nach anschließender fünfjähriger Weiterbildung mit Fachkundeabschluss in der stationären wie auch ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (z.B. in eigener Praxis) tätig werden.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie
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Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
