Studieninhalt
Der binationale Studiengang Angewandte Politikwissenschaft wird vom Seminar für Wissenschaftliche Politik in Freiburg sowie vom IEP in Aix-en-Provence gemeinsam angeboten. In den ersten drei Jahren studieren Sie abwechselnd in Freiburg und Aix-en-Provence. Dabei erlernen Sie die Grundlagen der Politikwissenschaft in den Bereichen:
- Internationale Politik
- Politische Theorie
- Vergleichende Regierungslehre
Des Weiteren stehen interdisziplinäre Aspekte wie
- Öffentliches Recht,
- Wirtschaftspolitik,
- Internationale Beziehungen und
- Europäische Institutionen und Geschichte
im Mittelpunkt.
Außerdem erlernen Sie Arbeitsmethoden, die auf Praxisanwendung ausgerichtet sind. Gute Kenntnisse in französischer und deutscher Sprache sind Voraussetzung für das Studium. Für eine weitere Vertiefung werden verpflichtende Sprachkurse in der jeweiligen Landessprache sowie in Englisch angeboten.
Mit fortschreitendem Studium wählen Sie Vertiefungsmodule aus den Bereichen:
· Verwaltung
· Medien
· Internationale Beziehungen
· Politische Theorie
· Demokratietheorie
· Globalisierung – Regionalisierung und Regieren
Im dritten Jahr absolvieren Sie ein sechsmonatiges Praktikum in einer nicht-muttersprachlichen Institution.
Der konsekutive Master (M.A.) Angewandte Politikwissenschaften
Während der akademische Grad nach Abschluss des Bachelors von der Universität Freiburg verliehen wird, führt der darauf aufbauende Masterstudiengang in zwei Jahren zu einem deutsch-französischen Doppelabschluss.
Sie belegen Hauptseminare aus den Vertiefungsmodulen:
· Demokratietheorie
· Globalisierung/Regionalisierung
· Regieren
Zudem belegen Sie Methodenseminare zur wissenschaftlichen Forschung und zur mündlichen Abschlussprüfung in Aix-en-Provence. Interdisziplinäre Kurse sind für Sie ebenfalls, wie bereits im Bachelor, Teil der Ausbildung.
Berufsperspektiven
Berufliche Perspektiven:
Die interdisziplinäre und berufsorientierte Ausrichtung des binationalen Studienganges vermittelt den Studierenden ein solides Grundlagenwissen sowie effiziente Arbeitsmethoden, die auf ihre Praxisanwendung ausgerichtet sind.
Der Studiengang trägt dem besonderen Gewicht der deutsch-französischen Beziehungen und den wirtschaftlichen Verflechtungen beider Staaten Rechnung. Somit bestehen Möglichkeiten, später in beiden Ländern oder europaweit zu arbeiten.
Mögliche Berufsfelder:
· Medien (Fernsehen, Onlinemedien, Radio und Rundfunk)
· Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
· Verwaltung
· Politische Bildung
· Wirtschaft
· Non-Governmental Organisations / Vereine / Verbände / Stiftungen / Parteien
· Nationale und internationale Organisationen
· Auswärtiges Amt / Diplomat*in
· Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)
Für besonders engagierte Studierende besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Promotion und anschließender wissenschaftlichen Laufbahn in Forschung und Lehre.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Angewandte Politikwissenschaft:
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung B.A. Angewandte Politikwissenschaft (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Angewandte Politikwissenschaft (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Angewandte Politikwissenschaft (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischem dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Angewandte Politikwissenschaft (Hauptfach)
(Optional bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. September 2009; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
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Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: Vorauswahl: 2.0 | Auswahl: 12.6; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 3
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: Vorauswahl: 1.7 | Auswahl: 13.2; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: Vorauswahl: 2.0 | Auswahl: 13.3; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: 13.4; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 13.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7 (2.3)
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
