Studieninhalt
Im Hauptfach Soziologie in Freiburg erarbeiten Sie sich zunächst fundierte Grundkenntnisse zur soziologischen Theoriebildung, Datengewinnung und -analyse sowie den Methoden des Faches. Parallel beschäftigen Sie sich mit ausgewählten aktuellen Themen der Soziologie. Das sind beispielsweise
- Globalisierungsprozesse,
- Gesellschaftstheorien und
- kulturellen Transformationen.
In der zweiten Hälfte Ihres Bachelor-Studiums liegt der Schwerpunkt auch auf praktischen Erfahrungen. Sie können von größtenteils selbstbestimmten Studienprojekten, der Aufarbeitung von Praktikumserfahrungen oder Auslandsaufenthalten profitieren und Ihr Studium dadurch selbst nach Ihren Interessen ausgestalten.
Die Universität Freiburg ermöglicht Ihnen durch diesen Aufbau eine größtmögliche akademische Freiheit mit einer guten Grundlagenausbildung zu verbinden. Um Ihnen eine möglichst gute Betreuung zu ermöglichen, wird außerdem jedes Semester nur eine begrenzte Zahl an Studierenden in diesen Studiengang aufgenommen. So bleiben die Seminargrößen klein und jede*r Studierende hat Zugang zu den Lehrenden – Diskussionen und Fragen haben so immer genug Platz. Um die Aktualität des Faches zu gewährleisten, überarbeiten wir außerdem regelmäßig die thematischen Schwerpunkte des Instituts.
Im Rahmen des Studiums werden Sie häufig auch in Kontakt mit realen sozialen Welten kommen, etwa wenn Sie Interviews mit Personen führen. Um sich darauf vorzubereiten, werden Sie im ersten Semester dazu aufgefordert, soziale Konventionen bewusst zu brechen und zu reflektieren; zum Beispiel indem Sie in Aufzügen fremde Menschen direkt anschauen. Dadurch brechen Sie einerseits mit gängigen Verhaltensnormen und können andererseits die von Ihnen ausgelösten Reaktionen bewusst reflektieren.
Was muss mitgebracht werden, um den Studiengang erfolgreich studieren zu können?
Sie sollten
- sich dafür interessieren, wodurch unser gesellschaftliches Leben geprägt wird.
- herausfinden wollen, wovon gesellschaftlicher Wandel abhängt.
- bereit sein, viel zu lesen.
- gerne selbstständig arbeiten.
- den Kontakt mit fremden Menschen nicht scheuen.
Berufsperspektiven
Ziel des Bachelor-Studiums ist die wissenschaftliche Grundausbildung im Fach Soziologie, die einerseits die Voraussetzung für die Aufnahme eines M.A.-Studiums der Soziologie, Sozial- und Kulturwissenschaften ist und andererseits für die Aufnahme einer Berufstätigkeit qualifiziert, die eine soziologische Grundausbildung erfordert.
Die Nachfrage der Berufswelt nach Wissen und Fähigkeiten, wie sie die Soziologie bereitstellt, entspringt dem unvorhersehbaren Spiel der Marktkräfte. Der wissenschaftlichen Ausbildung liegt die Idee zugrunde, dass Hinführung zur und zeitweise Partizipation an Wissenschaft Personen befähigt, in der wissenschaftlich-technischen Zivilisation den Leistungsanforderungen sich rapide wandelnder Berufswelten gerecht zu werden und auch selbst mit zum Wandel der Berufe aktiv beizutragen, indem neues oder zu Unrecht vergessenes Wissen durch die Berufspraxis in weitere gesellschaftliche Bereiche Eingang finden kann.
Der B.A.-Abschluss im Hauptfach Soziologie bereitet auf ein weites Spektrum von Berufen vor. Die fundierte Ausbildung in soziologischer Theorie bewahrt vor engen Spezialisierungen und gewährt ein hohes Maß an Einsicht in die Komplexität menschlicher Lebenswelten. Die Kompetenzen in der empirischen Sozialforschung sind wertvoll für berufliche Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft (Personalmanagement, Betriebsorganisation, Marketing), der Politik (Politikberatung, Verwaltung, Sozialwesen) und der Kultur (Medien, Kulturmanagement) und der Zivilgesellschaft (Sozialwesen, Organisationen, Medien).
Nach dem erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studienganges Soziologie besteht die Möglichkeit, einen Masterstudiengang Soziologie (Master of Arts) aufzunehmen, sofern die für den gewünschten Studiengang festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden (z.B. überdurchschnittlicher B.A.-Abschluss, konkreter Bezug des gewünschten Masterfaches zum B.A.-Hauptfach, Fremdsprachenkenntnisse, berufspraktische Erfahrung etc.).
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach Soziologie:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Empirische Kulturwissenschaft
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Judaistik
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Romanische Sprachen und Literaturen
- Sinologie
- Skandinavistik
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung B.A. Soziologie (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Soziologie (Hauptfach)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Soziologie (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2028)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Soziologie (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Soziologie (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2010; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2015)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
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Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.7; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7 (3.0)
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.2; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7 (3.3)
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.9; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.8; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 1.6; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 7
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
