INKLUSION an der Universität Freiburg steht für: Normalität – Vielfalt – Teilhabe
Normalität ist für uns das gleichwertige Studieren und Arbeiten mit und ohne Behinderung, Krankheit oder Einschränkung.
Vielfalt bedeutet für uns, dass alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Erfahrungen und Lösungsansätzen als Bereicherung wahrgenommen werden.
Teilhabe sehen wir als gemeinsame Verantwortung, die uneingeschränkte Gleichbehandlung aller in allen institutionellen Prozessen und Strukturen der Universität zu verankern und zu leben.
Der oder die Inklusionsbeauftragte ist eine gemäß gesetzlichem Auftrag (§181 SGB IX) von der Arbeitgeberin Universität bestellte Person, die die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Integration von Schwerbehinderten unterstützt und hierbei eine Stellvertretungsfunktion einnimmt. Er oder sie setzt nicht nur Weisungen der Arbeitgeberin um, sondern fungiert auch als Ansprechperson für die Schwerbehindertenvertretung, mit der eine enge Zusammenarbeit gepflegt wird. In den Versammlungen schwerbehinderter Menschen berichtet der oder die Inklusionsbeauftragte als Vertretung der Arbeitgeberin UFR über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung und Förderung schwerbehinderter Menschen.
Ziel der Universität Freiburg ist es, ihren Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit eine möglichst gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am studentischen Leben zu ermöglichen.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung berät Sie vertraulich zu individuellen Unterstützungsmöglichkeiten, bietet Ansprache oder vermittelt im Konfliktfall.