Qualitätsziele und Verantwortlichkeiten
Qualitätsziele der Universität Freiburg im Bereich Studium und Lehre sind:
- Wissenschaftliches Denken
- Kompetenzerwerb
- Lehrkompetenz
- Studierbarkeit
- nachhaltiger Ressourceneinsatz
- Serviceorientierung
Diese gelten gleichermaßen für die Wissenschaftliche Weiterbildung.
| Anbietende | Die Anbietenden wissenschaftlicher Weiterbildung (Fakultäten, kooperierende Institute) gewährleisten fachlich/inhaltlich die Qualität der Angebotskonzeption und -umsetzung. |
| Wissenschaftliche Weiterbildung | Der Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung der Abteilung Bildungstransfer unterstützt die Angebots- und Qualitätsentwicklung und übernimmt formale und koordinierende Aufgaben der Qualitätssicherung. Verschiedene Aufgaben der Abteilung zielen auf Qualitätssicherung ab, z.B. die Beratung bei der Angebotsentwicklung, das Vernetzen mit zentralen Stellen der Universität und anderen Weiterbildungsprojekten oder nicht zuletzt die Beantragung von Förderung und Prüfung von Projektberichten. Qualitätskonzept WissWB (Stand 2022) |
| Dialog | Die Qualitätssicherung und -entwicklung geschieht im Dialog mit den Lehr-Personen, die Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung fachlich entwickeln und vertreten. Dies geschieht auf der Basis der Erfahrungen und Rückmeldungen sowie wichtiger Leitfragen. Transparenz, Ressourcenorientierung, Nutzen für die Anbietenden, Sinnhaftigkeit und Machbarkeit sind dabei wichtige Anliegen. |
Akkreditierung von Weiterbildungsstudiengängen (Master)
Für weiterbildende Studiengänge und Teile daraus (z.B. einzelne Module oder CAS) gilt der Prozess der Systemakkreditierung an der Universität Freiburg.
Die Universität Freiburg hat das Verfahren der Systemakkreditierung, durchgeführt mit der ZEvA Hannover, erfolgreich durchlaufen und ist (ohne Auflagen) bis zum Ende des Studienjahres 2025/2026 akkreditiert.
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Weitere Informationen zum Qualitätsmanagement an der Universität Freiburg
Leitbild Lehre der Universität Freiburg
Qualitätsmanagement Studium und Lehre der Universität Freiburg
Qualität und Zertifizierung für Certificates of Advanced Studies (CAS)
Für CAS und DAS-Zertifikate wurden 2023/24 erstmals Zertifizierungen mit dem Baden-Württembergischen Qualitätssiegel durchgeführt. Dieses Siegel wurde im Rahmen des Projekts Hochschulweiterbildung@BW entwickelt. Denn an wissenschaftliche Weiterbildungsangebote werden oftmals besondere Ansprüche gestellt: Das Angebot muss für berufstätige Personen geeignet sein, den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, aber auch die Lebenswirklichkeit und den Arbeitsalltag der Teilnehmenden in den Blick nehmen. Teilnehmende in wissenschaftlichen Weiterbildungen sind darauf angewiesen, in knapp bemessener Zeit alle wichtigen Informationen zu erhalten, um die gewonnenen Erkenntnisse direkt umsetzen zu können. Der Theorie-Praxisbezug steht hier oftmals im Fokus.
Grundsätzlich basiert die Angebotsentwicklung in Begleitung der Abteilung Bildungstransfer| Wissenschaftliche Weiterbildung auf vier zentralen Qualitätsmomenten nach Swissuni, an denen der didaktische Aufbau und die formulierten Lernergebnisse beurteilt werden können:
- Wirkungsorientierung
Veränderungen in Wissen und Verhalten der Teilnehmenden, die zu Handlungserfolg im beruflichen und gesellschaftlichen Kontext führen sind hier ein wichtiges Ziel. Weitere angebots- oder fachspezifische Wirkungen können zusätzlich definiert werden.
- Zielgruppenorientierung
Ziel, Organisation, Methoden und Lernkultur sollen für die erklärte Berufs- bzw. Zielgruppe definiert und positiv umgesetzt sein.
- Flexibilität
Die Angebote sind insofern dynamisch als sie sich in sinnvoller Weise kontinuierlich an sich wandelnde Bedürfnisse der Teilnehmenden und Bedingungskontexte anpassen.
- Relevanz und Anschluss durch Partnerschaften
Die Angebote spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Stand und Diskurs von Expert*innen, relevanter Gruppen und Fachorganisationen wieder.
Qualitätsverständnis von swissuni
Unsere Aktivitäten der Qualitätssicherung beziehen sich konkret auf:
- formale Anforderungen (z. B. Prüfungen, Beachtung und Anwendung des Transparenzrasters der DGWF)
- Sicherstellung wissenschaftlicher Inhalte (in der Regel auf Bachelor- oder Masterniveau, also DQR 6 oder 7), die starken Wissenschaftsbezug bei gleichzeitiger Transferorientierung aufweisen
- Aussagen über den Umfang der Qualifikation (ECTS-Ausweis), die die Teilnehmenden erwerben
- Vorbereitung für eine von den Teilnehmenden zu beantragende Anerkennung gleichwertiger Inhalte bei anderen Hochschulen (Diploma Supplement mit Ausweis der zu erwerbenden Kompetenzen und des Workloads)
- die Qualifikation der Dozierenden (wissenschaftliche Qualifikation, Beachtung der fachlichen und hochschuldidaktischen/methodischen Standards digitaler Lernformen bzw. „erwachsenengerechter“ Vermittlung von Lehrinhalten) usw.
Prozessschritte bei der Entwicklung und Bewertung von Weiterbildungskonzepten
1. Information: Angebotsentwickelnde/Anbietende erhalten Informationen zu den geltenden Qualitätsstandards durch die Abteilung Wissenschaftliche Weiterbildung.
2. Erste Beratung: Informations- und Beratungsgespräch zu den Qualitätsstandards und -zielen.
3. Selbstdokumentation: Ein Konzept mit Darstellung der Prozesse, Verantwortlichkeiten und Ressourcen wird von den Angebotsentwickelnden Personen vorgelegt. Sie dokumentieren den Bedarf bzw. die auf dem Markt konkurrierenden Angebote und die Konzeptidee. Sie gehen auf die Qualitätskriterien (in knapper Form, ggf. mit Verweisen auf vorliegende Dokumente) in einem Selbstbericht ein. Finanzielle und organisationale Struktur sowie personelle Ressourcen werden beschreiben – besonders wichtig bei umfassenden Studiengängen. Der intern vorliegende Finanzplan erläutert die Kostendeckung durch die Teilnehmerentgelte, die Einschätzung von Risiken und die Rücklagen zur Ausfallsicherung.
Bei Distanzlehre oder Blended-learning-Konzepten soll die Endverantwortung für die Konzeption und die einzelnen Lehrinhalte einschließlich ihrer Darstellung bei einem Professor oder einer Professorin der Universität Freiburg liegen.
4. Check: Der Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung prüft die Selbstdokumentation auf weiteren Beratungs-/Unterstützungsbedarf seitens der Angebotsentwickelnden/Anbietenden.
5. Zweite Beratung: Austausch und Rückmeldung
6. Community of Practice mit Workshops: Regelmäßige Treffen und bedarfsorientierter Dialog zu aktuellen Themen; Workshops bzw. Vorträge zu qualitätsrelevanten Themen finden mit den issenschaftlichen Weiterbildungs-Anbietenden der Universität regelmäßig, mindestens dreimal jährlich statt.
7. Monitoring: Regelmäßiger Austausch über Evaluationsergebnisse und Markteinschätzungen sowie ggf. Berücksichtigung veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Der oben genannte Qualitätsansatz Wissenschaftliche Weiterbildung bezieht sich auf folgende Weiterbildungsformate der Universität Freiburg:
a) weiterbildende Studiengänge insofern als eine Beteiligung der Abteilung Bildungstransfer | Wissenschaftliche Weiterbildung in den Prozessschritten der Akkreditierung gegeben ist.
b) verpflichtend auf modulare Angebote unterhalb der Studiengangebene mit dem Abschlussformat CAS/ DAS (Kontakt- oder Modulstudien im hochschulrechtlichen Sinne).
c) optional auf kleinteiligere Angebote des Kontakt- oder Modulstudiums und Microcredentials.
CAS und DAS: formale Qualitätssicherung der Abschlüsse
Beide Abschlüsse basieren auf den Grundlagen, die von Swissuni gelegt und von der Universität Freiburg übernommen wurden. Die wichtigsten Anforderungen und Voraussetzungen um ein Weiterbildungsdiplom (Diploma of Advanced Studies – DAS) und -zertifikat (Certificate of Advanced Studies – CAS) einzurichten:
1. Umfang
DAS: mindestens 30 ECTS
CAS: mindestens 10 ECTS
2. Dauer
DAS: mind. 2 Semester
CAS: 1 bis 2 Semester
3. Inhalt
Die Anbietenden bringen einen Nachweis der Nachfrageorientierung, basierend auf einer Marktanalyse: dazu gehören auch Angaben, in welcher Weise Anregungen von Arbeitgebern, Berufsverbänden, Absolvent*innen und potentiellen Teilnehmenden eingeflossen sind. Damit reichen sie ein kohärentes Konzept mit Darstellung der fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele sowie der Kompetenzorientierung des Lehrangebots ein.
Die Kompetenzniveaus (DQR – Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen)
CAS- und DAS-Studien bieten spezifisches Wissen zu einem Thema auf der Kompetenzstufe 7 nach DQR an, so dass eine Zusatzqualifikation in einem bestimmten Fachgebiet erworben werden kann.
Der DQR beschreibt acht Kompetenzniveaus, denen sich die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zuordnen lassen. Die Anforderungsstruktur des jeweiligen Niveaus wird in einem „Niveauindikator“ beschrieben. Dabei geht es vor allem darum, in welchem Grad die Absolventinnen und Absolventen in der Lage sind, mit Komplexität und unvorhersehbaren Veränderungen umzugehen, und mit welchem Grad von Selbstständigkeit sie in einem beruflichen Tätigkeitsfeld oder in einem wissenschaftlichen Fach agieren können. Der DQR weist vier „Säulen“ aus (Wissen – Fertigkeiten – Sozialkompetenz – Selbstständigkeit), um die angestrebten Lernergebnisse angemessen darzustellen. Er macht damit deutlich, dass ein ganzheitliches Kompetenzverständnis von zentraler Bedeutung ist.
Kurzfilm zum Deutschen Qualifikationsrahmen.
Der DQR ist auf den Stufen 6, 7 und 8, wenn es um Hochschulqualifikationen geht, auf den Hochschulqualifikationsrahmen HQR bezogen und benennt ihn als das für Hochschulabschlüsse verbindliche Dokument.
Die Kategorien und Kompetenzbeschreibungen des DQR erweitern und konkretisieren in gewisser Weise den Europäischen Qualitätsrahmen EQR, der – dem Charakter eines Metarahmens entsprechend – ein hohes Abstraktionsniveau aufweist.