FAQ – Rund ums Studium
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen BOK I (Teil III): Erfolgreich Präsentieren, BOK I (Teil IV): Wissenschaftliches Schreiben sowie BOK II: Fachsprache Englisch im Wintersemester 2026/27 ist eine Anmeldung über HISinOne erforderlich.
Die Belegphase findet vom 15.07.2026 bis 22.07.2026 statt. Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung Präferenzen für drei Gruppen angegeben werden müssen. Die Platzvergabe erfolgt nach Abschluss der ersten Belegphase unter Berücksichtigung dieser Präferenzen.
Verfügbare Restplätze werden im Zeitraum vom 27.07.2026 bis 07.08.2026 im Rahmen der Restplatzvergabe über HISinOne vergeben. Eine Teilnahme sowie die Vergabe von ECTS-Punkten sind ausschließlich nach vorheriger Anmeldung möglich.
Für BOK I (Teil I und II) (Literaturrecherche und Informationskompetenz) wird ein separater Anmeldezeitraum über HISinOne bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung verbindlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Studiengangskoordination Wirtschaftswissenschaften.
Am 6. Juli 2026, startet die digitale Lehrevaluation für das Sommersemester 2026. Die Evaluation läuft bis einschließlich 17. Juli 2026.
In diesem Zeitraum haben Studierende die Möglichkeit, ihre Lehrveranstaltungen digital zu evaluieren und damit wertvolle Rückmeldungen zur Qualität von Studium und Lehre zu geben. Die Ergebnisse der Evaluation leisten einen wichtigen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Sicherung der Lehrqualität.
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung und danken allen Studierenden für ihre Unterstützung und ihr Engagement.
Herzlich Willkommen an der Universität Freiburg und am wirtschaftswissenschaftlichen Institut. Zu Semesterbeginn gibt es allgemeine und fachspezifische Einführungen an der Universität. Einen Überblick darüber sowie über die digitalen Angebote der Universität und die wichtigsten Anlaufstellen finden Sie (hier).
Die entsprechenden Termine finden Sie auf der Website des Service Center Studium.
Einen Antrag stellen Sie am besten schriftlich in Form eines Geschäftsbriefes. Darin benennen Sie Ihr Anliegen und begründen ggf. Ihren Antrag. Den unterschriebenen Antrag senden Sie an das Prüfungsamt. Bitte nennen Sie dabei immer Ihre Matrikelnummer und den Studiengang, den Sie studieren.
Die Prüfungsordnung ist das Grundgerüst eines jeden Studienganges. In ihr wird alles geregelt, was für den Ablauf des Studiums wichtig ist. Sie ist rechtlich bindend und ermöglicht es allen Studierenden ihr Studium nach gleichen Vorgaben zu absolvieren. Sie regelt Benotungen, welche Leistungen wie erbracht werden müssen und was beachtet werden sollte. Die Kenntnis der Prüfungsordnung hilft Ihnen Ihren Studienalltag bestmöglich zu planen und erfolgreichabzuschließen. Viele Probleme im Studium können Sie also durch Kenntnis Ihrer Prüfungsordnung vermeiden.
Die Prüfungsordnungen finden Sie im Downloadcenter
Das Modulhandbuch regelt den detaillierten Aufbau des Studienganges. Es ergänzt die Prüfungsordnung, ersetzt diese jedoch nicht.
Das Modulhandbuch gibt detaillierte Informationen zu:
- Studieninhalten- und -plan
- Studienverlauf
- Ausbildungs- und Qualifikationszielen
Des Weiteren können dem Modulhandbuch für jedes Modul Voraussetzungen, Inhalte, Qualifikationsziele und Rhythmus der Lehrveranstaltung (Sommersemester/Wintersemester; jährlich/alle zwei Jahre) entnommen werden.
Die Modulhandbücher finden Sie im Downloadcenter .
Eine Übersicht der Lehrstühle des Instituts für Wirtschaftswissenschaften finden Sie über Menü – Institut – Professuren.
Bewerben können Sie sich direkt bei der Universität Freiburg über das Online-Portal. Dort werden Sie – je nach Abschluss und Ihrer persönlichen Ausgangssituation (Bewerbung als Erstsemester, höheres Fachsemester, deutsches Abitur, nicht-deutsches Abitur etc.) direkt zu dem für Sie richtigen Verfahren geleitet.
Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkten Studienfächer läuft vom 01.06. bis 15.07., für alle zulassungsfreien Fächer kann man sich vom 01.06. bis zu einer Woche vor Semesterbeginn bewerben.
Der Neubeginn des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich. Der Quereinstieg in ein höheres Fachsemester ist jedoch durchführbar im Sommer, sofern man sich mindestens 18 ECTS aus Vorleistungen anerkennen lassen kann, für Informationen über mögliche Anrechnungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften, Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Grünholz.
Diese Frage kann Ihnen das Service Center Studium – Studierendensekretariat beantworten, in der Regel erhält man eine Antwort ab dem 20.09. eines Jahres.
Ja, dies ist im Rahmen des polyvalenten Studienganges möglich. Dort hat man die Wahl, ob man auf Lehramt studieren möchte oder ob man sich für einen individuellen (sprich fachvertiefende) Schwerpunkt entscheidet.
Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen Ihnen mindestens 18 ECTS für die Ein-Fach-Studiengänge aus Ihren Vorleistungen anerkannt werden. Für den Polyvalenten Bachelor sind es mindestens 10 ECTS. Für alle Anrechnungen wenden Sie sich bitte mit einer Leistungsübersicht sowie einem Nachweis, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben, an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften in Freiburg. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Frau Grünholz, die Ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen wird. Über die Anrechnungen entscheiden Fachvertreter. Nähere Informationen zu diesem Prozess finden Sie unter der Website des Prüfungsamts.
Kommen Sie hierzu bitte in die Sprechstunde der Studienfachberatung. Es ist keine Terminvereinbarung dafür notwendig. Die Sprechstundenzeiten sind auf der Homepage hinterlegt.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/bewerbung/faq
Das Studium beginnt jeweils im Oktober bzw. im April; den genauen Beginn der Vorlesungszeit erfahren Sie auf der Seite des Service Center.
In der Woche vor Vorlesungsbeginn, findet ein Vorkurs zur Wirtschaftsmathematik (Vorlesung und dazugehörige Übung) statt.
Dieser richtet sich gezielt an die Studienanfängerinnen des B.Sc. VWL, des B.Sc. BWL (Public and Non-Profit Management), des polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelors sowie an die B.A.-Nebenfächer VWL und BWL und frischt die mathematischen Grundlagen der Teilnehmer/innen auf. Informationen hierzu finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Die Fachschaft organisiert eine Orientierungsphase für die Studienanfänger/innen. Diese finde in der ersten Woche des Semesters statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Infoheft („Ersti-Heft“) der Fachschaft, das den Studienanfänger/innen vor Vorlesungsbeginn zugesendet wird und zu gegebener Zeit abrufbar ist.
- Sie haben den Prüfungsanspruch in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder in einem verwandten Fach nicht verloren. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
- Sie befinden sich nicht im laufenden Prüfungsverfahren.
Die Einstufung ins höhere Fachsemester muss vor der Einschreibung/Umschreibung erfolgen.
Im B.Sc. BWL (PNPM), im B.Sc. VWL, im M.Sc. BWL (PNPM) sowie im M.Sc. VWL können Sie in ein
höheres Fachsemester eingestuft werden, sofern Ihnen für auswärtige Leistungen mindestens 18
ECTS anerkannt werden. Für die Masterstudiengänge benötigen Sie zudem noch eine Bescheinigung
unserer Studiengangskoordination, dass Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Im polyvalenten Bachelor Wirtschaftswissenschaft muss Ihnen mindestens eine Leistung mit
mindestens 6 ECTS aus dem Grundlagenbereich anerkannt werden.
Eine Einstufungsempfehlung erhalten Sie nach der Überprüfung etwaiger Anerkennungen vom
Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass nur bereits erbrachte Leistungen auf Anrechenbarkeit
überprüft werden können.
Weitere Informationen zum Hochschul-, Fachwechsel und Studienplatztausch finden Sie auf der
zentralen Universitätsseite.
Um zu entscheiden, ob Leistungen von anderen Hochschulen oder aus anderen Studiengängen anerkannt werden können, müssen diese bei uns in der Regel zunächst von Fachvertretenden auf Gleichwertigkeit überprüft werden. Die ursprünglichen Leistungen werden dafür anhand inhaltlicher Kriterien, aber auch in Bezug auf Leistungsumfang (ECTS-Punkte, Semesterwochenstunden) sowie Prüfungsform untersucht.
Für das Anerkennungsverfahren gehen Sie wie folgt vor:
In einem ersten Schritt sollten Sie Anerkennungsvorschläge für den von Ihnen angestrebten Studiengang machen. Dazu vergleichen Sie Ihre bisherigen Leistungen mit den zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen an der Universität Freiburg. Nähere Informationen zu den Studiengängen finden Sie in der Studiengangsübersicht und im jeweiligen Modulhandbuch im Downloadcenter.
Bitte senden Sie dann die folgenden Unterlagen an das Prüfungsamt (postalisch oder per E-Mail):
- Anerkennungsvorschläge (s. Downloadcenter)
- Erklärung zur Anerkennung (s. Downloadcenter)
- Beglaubigte Leistungsübersicht (bei elektronischem Versand muss das Original noch persönlich vorgelegt werden) bzw. Leistungsübersicht mit Verifizierungscode
Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Prüfungsamt Formulare, mit denen Sie sich zur Überprüfung der Gleichwertigkeit an die zuständigen Fachvertreter:innen wenden müssen. Bitte stellen Sie den Fachvertreter:innen dann auch Modulbeschreibungen und ggf. weitere Informationen zu Ihren ursprünglichen Leistungen zur Verfügung.
Die Erfassung der Anerkennungen erfolgt nicht automatisch. Die Anerkennungen können erst in Ihrer Leistungsübersicht eingetragen werden, wenn Sie in dem jeweiligen Studiengang eingeschrieben sind. Bitte melden Sie sich beim Prüfungsamt, sobald die Immatrikulation erfolgt ist.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse haben festgelegt, dass Noten anderer
Notensysteme mithilfe der „modifizierten bayrischen Formel“ umgerechnet werden. Bei einigen
Notensystemen kann diese Umrechnungsmethode nur näherungsweise angewandt werden.
: gesuchte Note
: beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
: schlechteste Note im ausländischen Notensystem, die zum Bestehen reicht
: in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden Note gerundet.
Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur besseren Note gerundet.
Je nach Art der Anerkennung sind unterschiedliche Stellen verantwortlich:
| Hochschulwechsel (In- und Ausland) | Prüfungsamt (Antje Grünholz, Geschäftsführerin) pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de |
| Auslandsstudium / Gaststudium | Erasmuskoordination (Dr. Steffen Minter) erasmus@vwl.uni-freiburg.de |
| EUCOR-Programm | Prüfungsamt (Andrea Göpfert) pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de |
ECTS-Punkte, Credit Points und Leistungspunkte werden synonym verwendet. Sie sind ein Maß für den Arbeitsaufwand der Lehrveranstaltungen im Studium. Dabei entspricht ein Credit Point 30 Arbeitsstunden. Gibt es für eine Lehrveranstaltung z.B. 6 CP, bedeutet dies, dass 180 Stunden Arbeit notwendig sind. Zu den Arbeitsstunden zählen z.B. das Besuchen der Lehrveranstaltung, aber auch deren Vor- und Nachbereitung.
Nein, wenn man ein Modul besteht wird immer dieselbe, festgelegte Anzahl an ECTS-Punkten erzielt.
Das Modulhandbuch (auf der jeweiligen Studiengangsseite verlinkt)beschreibt die zum Studiengang gehörigen Module, ihre Abhängigkeiten untereinander, ihre Qualifikations- und Lernziele sowie die Art der Erfolgskontrolle. Der Umfang jedes Moduls ist durch Leistungspunkte gekennzeichnet, die nach erfolgreichem Absolvieren des Moduls gut geschrieben werden. Das Modulhandbuch ersetzt nicht das Vorlesungsverzeichnis, das aktuell zu jedem Semester über die variablen Veranstaltungsdaten (z.B. Zeit und Ort der Lehrveranstaltung) informiert.
Diese finden Sie unter dem Punkt ‚Vorlesungsverzeichnis‘ im Campus Management System HISinOne.
Es gibt bei uns bei vielen Veranstaltungen (v.a. Vorlesungen) keine Belegpflicht, das heißt, Sie müssen sich nicht zur Teilnahme an den Veranstaltungen anmelden, sondern können zu diesen einfach hingehen. Davon kann es jedoch auch Ausnahmen geben, dies betrifft vor allem BOK-Kurse und Seminare.
In der ersten Vorlesung werden die Zuteilungen und der Zuteilungsprozess für Tutorate und Übungen besprochen.
Ja und zwar innerhalb des Anmeldezeitraums der vom Prüfungsamt festgelegt wird. Eine genaue Frist erhalten Sie auf deren Homepage.
Dies ist ausschließlich innerhalb des vom Prüfungsamt festgelegten Anmeldungszeitraums möglich.
Der/Die Studierende hat in der Orientierungsprüfung nachzuweisen, dass er/sie sich in seinen/ihren Studienfächern grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat und somit für die von ihm/ihr gewählten Fächer grundsätzlich geeignet ist. In der jeweiligen Prüfungsordnung steht unter dem jew. §Orientierungsprüfung welche Module die Orientierungsprüfung umfasst. Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend durchgeführt. Die für die Orientierungsprüfung erforderlichen Prüfungsleistungen sind bis zum Ende des 2. Fachsemesters zu erbringen. Werden sie nicht bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch.
BOK steht für Berufsfeldorientierte Kompetenzen und ist ein Kurs, der praxisrelevante Inhalte vermittelt Insgesamt sind in den B.Sc.-Studiengängen 20 ECTS aus diesem Feld zu erwerben.
Dabei sind 4 ECTS wahlweise aus BOK1 (Technik des wissenschaftlichen Arbeitens) oder BOK3 (ökonomische Fallstudien) oder einem wirtschaftswissenschaftlichen Seminar zu erbringen.
Weitere 4 ECTS werden durch BOK2 (Fachsprache Englisch) erzielt.
Die restlichen 12 ECTS erwirbt man extern am Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS), der sich in die Themenfelder EDV, Fremdsprachen, Kommunikation, Management und Medien gliedert.
Im polyvalenten Bachelorstudiengang sind bei Wahl der inidiv. Schwerpunktsetzung mind. 8 ECTS extern am Zentrum für Schlüsselqualifikationen (ZfS) zu erbringen.
Am einfachsten nutzen Sie dazu im HISinOne unter dem Reiter „Mein Studium“
den „Studienplaner mit Modulplan“.
Veranstaltungen belegen Sie im HISinOne wie im Wiki beschrieben.
Sie können die durchführende Lehrperson bitten Sie nachzutragen.
Die Belegung und die Prüfungsanmeldung funktionieren unabhängig voneinander.
Melden sie sich auf jeden Fall rechtzeitig zur Prüfung an, wenn Sie diese ablegen möchten.
- Im Modul „Ausgewählte Themenbereiche der VWL“ können Vorlesungen und Übungen aus den Bereichen Volkswirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft absolviert werden. Diese sind im Modulhandbuch des B.Sc. VWL (Bereiche Volkswirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft) definiert. Die Veranstaltungen eines Semesters können Sie dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis entnehmen.
- Im Modul „Ausgewählte Themenbereiche der BWL“ können Vorlesungen und Übungen aus dem Bereich BWL absolviert werden. Diese sind im Modulhandbuch des B.Sc. BWL (Bereich Allgemeine BWL) definiert. Die Veranstaltungen eines Semesters können Sie dem elektronischen Vorlesungsverzeichnis entnehmen.
- Bitte beachten Sie, dass Vorlesungen und Übungen ab dem Sommersemester 2020 in HISinOne zwingend über den Studienplaner belegt werden müssen. Eine Belegung der Veranstaltung ist keine Prüfungsanmeldung, wenn Sie die Prüfung schreiben möchten, müssen Sie sich zwingend innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums für die Prüfung anmelden! Das Rechenzentrum stellt eine Anleitung zum Thema „Wie belege ich Veranstaltungen?“ bereit.
- 4 ECTS erhält man typischerweise für die Teilnahme an der Vorlesung mit entsprechender Prüfung über die Vorlesung
- 6 ECTS erhält man typischerweise, wenn man zusätzlich die begleitende Übung besucht und die entsprechend umfangreichere Prüfung absolviert. Sofern diese Wahloption besteht, wird die ECTS-Zahl bei der Prüfungsanmeldung von der/dem Studierenden selbst gewählt. Die erforderlichen Leistungen und möglichen ECTS-Punkte werden zu Beginn des Semesters (Vorlesungsverzeichnis, Modulhandbuch bzw. erste Vorlesung) bekannt gegeben.
HISinOne (oder Campus Management) ist das zentrale Verwaltungssystem der Studierenden an der Universität Freiburg. Dort bewerben Sie sich und können sich nach der Einschreibung rückmelden, Veranstaltungen belegen und Prüfungen anmelden, Ihre Leistungsübersicht und Immatrikulationsbescheinigung anfordern und vieles mehr.
Sie erreichen HISinOne unter: https://campus.uni-freiburg.de Die entsprechende Hilfe zur Bedienung finden Sie hier.
Ilias ist die E-Learning Plattform der Universität Freiburg, auf der Sie für viele Ihrer Veranstaltungen Informationen und Material abrufen können.
Nutzen Sie zum Anmelden Ihren Uni Account. Mehr dazu lesen Sie hier.
Veranstaltungen belegen Sie wie hier beschrieben.
Das Team von Campus Management hat eine ausführliche Anleitung für Sie erstellt.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kontaktdaten immer auf dem aktuellen Stand halten, sodass wir Ihnen aktuelle Informationen zu Ihrem Studium oder Ihre Abschlussdokumente zukommen lassen können.
Hier hat das Team von Campus Management eine ausführliche Anleitung für Sie erstellt.
Im HISinOne / Campus Management können Sie jederzeit Ihre aktuell verbuchten Leistungen im Studium sehen. Laden Sie sich dazu Ihre aktuelle Leistungsübersicht nach der Anmeldung mit Ihren Daten im HISinOne herunter. Entsprechende Informationen dazu finden Sie hier.
Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im HISinOne. Hier wird erklärt, wie Sie genau vorgehen.
Was sind Prüfungs- und Studienleistungen?
- Prüfungsleistung (PL): Diese Leistungen müssen bestanden werden und fließen direkt in Ihre Abschlussnote ein.
- Studienleistung (SL): Diese müssen lediglich bestanden Sie zählen nicht für die Abschlussnote und können beliebig oft wiederholt werden.
- Wichtig: Beide Leistungsarten müssen Sie fristgerecht anmelden!
In welcher Sprache finden die Prüfungen statt?
Sofern im Modulhandbuch nicht anders angegeben, sind die Lehr- und Prüfungssprache Deutsch (B.Sc.), Deutsch und Englisch (M.Sc.)
Wann und wo finden die Prüfungen statt?
Die Klausuren der Wirtschaftswissenschaften finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche sowie den ersten fünf vorlesungsfreien Wochen statt, sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester. Zu jeder Klausur, die im Anschluss an eine Vorlesung stattfindet („A-Klausur“), gibt es im darauffolgenden Semester eine Wiederholungsmöglichkeit („B-Klausur“).
Das genaue Prüfungsdatum, den Ort und die Uhrzeit entnehmen Sie dem aktuellen Klausurplan, den Sie im Downloadcenter finden. Im Fall einer Prüfung, die in mehreren Räumen stattfindet, erhalten Sie die Information darüber, in welchem Raum Sie mitschreiben, über die zuständige Abteilung bzw. den Prüfer/die Prüferin.
An- und Abmeldungen zu Prüfungen sind nur innerhalb der dafür vorgesehenen Frist möglich. In der Regel sind die Fristen Mitte Dezember bis Mitte Januar für die Klausuren des Wintersemesters, sowie Mitte Juni bis Mitte Juli für die Klausuren des Sommersemesters. Die genaue Frist wird rechtzeitig über „Aktuelles“ bekanntgegeben.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über HISinOne.
- Achtung: Das bloße Belegen einer Veranstaltung ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung!
- Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung bzw. Registrierung von Studienleistungen finden Sie unter https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:studieren:pruefung
- Bitte nutzen Sie für die Anmeldung in HISInOne ausschließlich den Studienplaner, nicht das Vorlesungsverzeichnis.
- Bitte drucken Sie sich nach erfolgter Anmeldung Ihre Leistungsübersicht aus oder speichern diese ab. Sie dient als Nachweis für die Zulassung.
Probleme bei der Online-Anmeldung?
Sollte die Anmeldung online nicht funktionieren, wenden Sie sich innerhalb des Anmeldezeitraums per E-Mail an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt.
Bitte mitsenden: Screenshot des Fehlers, Matrikelnummer und Studiengang.
Wie melde ich mich wieder ab?
Innerhalb des offiziellen An- und Abmeldezeitraums können Sie Prüfungen in HISinOne selbstständig wieder abmelden.
Bitte melden Sie sich nur zu den Prüfungen an, die Sie wirklich mitschreiben möchten. Das Nichterscheinen bei einer angemeldeten Prüfung wird als Fehlversuch (Bewertung mit 5,0) gewertet.
Prüfungsrücktritt wegen Krankheit
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie den Rücktritt unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) beantragen, um eine 5,0 zu vermeiden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Formblatt „Hinweise zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit“ im Downloadcenter herunterladen.
- Vollständig ausgefüllten Antrag per Scan oder Briefkasten (Rempartstraße) einreichen.
Bitte beachten Sie alle Hinweise auf dem oben genannte Merkblatt. Dies betrifft insbesondere die folgenden Punkte:
- Die ärztliche Untersuchung muss spätestens am Prüfungstag erfolgen
- Das Attest muss enthalten:
- konkrete Symptome
- Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
- Aus den genannten Gründen ist eine reine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend
- Prüfungsangst oder Stress gelten als Teil der normalen Prüfungssituation und werden daher in der Regel nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert
- Prüfungsunfähigkeit gilt nur bei akuter, vorübergehender und erheblicher Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- Bei dauerhaften (chronischen) Erkrankungen informieren Sie sich bitte zum Thema Nachteilsausgleich
- Bei längeren (nicht chronischen) Erkrankungen informieren Sie sich bitte über das Studierendenbüro auch über die Möglichkeit einer Beurlaubung
Sofern Ihr Attest anerkannt wird, wird der Rücktritt mit dem Vermerk „RT/MED“ in Ihrer Leistungsübersicht vermerkt. Sie erhalten hierzu keine gesonderte Benachrichtigung.
Meine Note ist noch nicht eingetragen?
Die Korrekturzeiten variieren je nach Prüfer/Prüferin. Ergebnisse werden von diesen erfasst und sind dann für Sie sofort in Ihrer Leistungsübersicht einsehbar. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Lehrstuhl-Sekretariat.
Wie läuft die Klausureinsicht?
Die Termine zur Einsichtnahme werden in der Regel direkt von den Prüferinnen und Prüfern koordiniert und veröffentlicht.
Prüfung nicht bestanden – was nun?
Sie erhalten einen amtlichen Bescheid per Post.
- Wiederholung: Sie können die Prüfungen frühestens im Folgesemester wiederholen.
- Anmeldung: Sie müssen sich für den Wiederholungsversuch erneut selbstständig anmelden!
- Seminararbeiten: Bei Nichtbestehen können Sie das Seminar wiederholen oder ein neues Thema/Seminar wählen.
Die Orientierungsprüfung der Bachelorstudiengänge ist bis zum Ende des 3. Fachsemesters zu erbringen:
- B.Sc. VWL: Erbrachte Prüfungsleistung in Mikroökonomik I, Mikroökonomik II oder Grundlagen der WiPo UND erbrachte Prüfungsleistung in Mathe oder Statistik.
- B.Sc. BWL: Zwei erbrachte Prüfungsleistungen aus dem Pflichtbereich Public Management, Non-Profit Management oder BWL.
- PolyBac: Erbrachte Prüfungsleistung in Mathe oder Statistik (bei Zweitfach Mathe: Ökonometrie oder Statistik).
Notenverbesserung & Freiversuche ausschließlich B.Sc. Studiengänge
Im B.Sc. stehen Ihnen zwei Freiversuche zur Verfügung:
- Verbesserung: Melden Sie sich einfach erneut zu einer bereits bestandenen Prüfung an. Die bessere Note zählt.
- Freiversuch: Nutzung als zusätzlicher vierter Versuch bei Nichtbestehen (außer Seminare).
Im PolyBac stehen Ihnen zwei Freiversuche ausschließlich zur Notenverbesserung zur Verfügung. Melden Sie sich einfach erneut zu einer bereits bestandenen Prüfung an. Die bessere Note zählt.
Umbuchungen & Widerspruch
- Umbuchung: Wenn eine PL in mehreren Wahlpflichtbereichen anrechenbar ist, schreiben Sie eine E-Mail an das Prüfungsamt.
- Widerspruch: Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wir empfehlen jedoch, vorher das Gespräch mit dem Prüfungsamt zu suchen.
Fristen
Es gibt keine maximale Studiendauer und keine Frist zur Erbringung der Abschlussarbeit. Im Bachelor beachten Sie die Frist für die Orientierungsprüfung und im Master of Science beachten Sie bitte die Frist zum Erbringen der 18 ECTS.
Prüfungsrechtsverhältnis und Prüfungsanspruch
Sobald Sie sich zu einer Prüfung anmelden, befinden Sie sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis. Dies können Sie nur beenden, indem Sie:
- die Prüfung bestehen.
- sich von der Prüfung während des Abmeldezeitraums abmelden
- nach dem Abmeldezeitraum mit Grund (z.B. Krankheit am Tag der Prüfung) zurücktreten
- die Prüfung endgültig nicht bestehen.
Bitte beachten Sie:
- Wird die Prüfung zum dritten Mal bzw. vierten Mal (bitte vgl. Sie dazu Ihre Prüfungsordnung „Wiederholung von Prüfungsleistungen) nicht bestanden, so ist Sie endgültig nicht bestanden, wodurch der Prüfungsanspruch in dem Fach verloren geht.
- Sollten Sie den letzten im Rahmen der regulär zur Verfügung stehenden Versuche nicht bestanden haben und noch über einen Freiversuch verfügen, werden Sie zu diesem pflichtangemeldet.
- Eine „Flucht“ aus dem Prüfungsrechtsverhältnis durch Exmatrikulation ist nicht möglich.
- Sofern Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch. Das kann bedeuten, dass Sie in einem vergleichbaren Studiengang an einer (Fach-) Hochschule in Deutschland nicht mehr studieren dürfen. Am besten ist es, unter Angabe des Ausschlusses, bei der ’neuen‘ Hochschule nachzufragen, ob ein Studium im gewünschten Studiengang möglich ist.
Prüfungsrechtsverhältnis und Exmatrikulation
- Wiederholungsprüfungen können Sie auch in dem auf die Exmatrikulation folgenden Semester ablegen. Bitte melden Sie sich dazu im Anmeldezeitraum über das Prüfungsamt an.
- Sofern es sich nicht um eine Wiederholungsprüfung handelt, müssen Sie bis zur Erbringungen Ihrer letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein. Dies betrifft nicht die Bewertungsfrist. Handelt es sich z.B. bei Ihrer Abschlussarbeit um Ihre letzte zu erbringende Prüfungsleistung, so müssen Sie bis zur Abgabe immatrikuliert bleiben. Sie müssen aber nicht auf die Bewertung warten.
Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:
- Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund der Beeinträchtigung erschwert.
- Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
- Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
- Pausen in Prüfungen
- Separater Raum während der Prüfung
- Fristverlängerung von Abgabeterminen
- Nutzung technischer Hilfsmittel
Form und Inhalt des Antrags:
Der Antrag ist schriftlich, so früh wie möglich, jedoch nicht später als einen Monat vor der entsprechenden Studien- oder Prüfungsleistung an den jeweiligen Fachprüfungsausschuss zu stellen.
Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.
Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.
Kontakt:
Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg.
Ihre Ansprechperson im Prüfungsamt ist: Antje Grünholz (Geschäftsfüherin)
Beachten Sie bitte die geänderte obligatorische Vorgehensweise zu den Seminaranmeldungen.
Ab dem Sommersemester 2026 erfolgt die Seminaran- und abmeldung ausschließlich über ein einheitliches Belegverfahren in HISinOne (ähnlich wir bei den Vorlesungen oder Übungen). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Zeiträume:
Seminarbelegung (Sofortzulassung)
Zeitraum: Beginn des Sommer- oder Wintersemesters (01.03. / 01.10.) – Vorletzter Sonntag vor Beginn der Vorlesungszeit
Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt durch Sie selbst in HISinOne. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip der Sofortzulassung mit automatischer Warteliste.
Restplatzvergabe
Zeitraum: In der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit (beachten Sie die Semester- und Vorlesungszeiten)
Nicht belegte Seminarplätze stehen in einer zweiten Phase erneut über HISinOne zur Belegung zur Verfügung.
Bitte halten Sie die genannten Zeiträume ein und melden Sie sich fristgerecht zu Ihren Seminaren an.
Die Fachschaft stellt eine Übersicht der aktuell angebotenen Seminare (Angaben ohne Gewähr) im Downloadcenter bereit.
Zur Anmeldung und für genaue Informationen zu den entsprechenden Seminaren, konsultieren Sie bitte HISinOne und die Websites der Lehrstühle.
Sie suchen selbst Ihre*n Betreuer*in für die Abschlussarbeit. Haben Sie eine Zusage erhalten, melden Sie sich mit dem Anmeldefomular beim Prüfungsamt zur Abschlussarbeit an. (Dowloadcenter / Vordrucke / Studiengang / Anmeldung zur Abschlussarbeit).
Das Formular ist online auszufüllen und unterschrieben beim Prüfungsamt einzureichen.
Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen pro Studiengang.
Wir prüfen Ihre Anmeldung und leiten diese an Ihre*n Prüfer*in weiter.
Sobald uns das Thema mitgeteilt wurde, erhalten Sie per E-Mail und per Post die Zulassung zur Abschlussarbeit mit Thema, Beginn und Ende der Bearbeitungszeit offiziell zugeschickt.
Bitte bachten sie, dass wir keine Fristen zur Anmeldung Ihrer Arbeit haben. Sie entscheiden in Absprache mit Ihrer/Ihrem Betreuer*in wann Sie mit der Bearbeitung beginnen und reichen zuvor das Anmeldeformular beim Prüfungsamt ein.
Wenn Sie mindestens 3 Absagen erhalten haben, können Sie sich über das Prüfungsamt eine*n Prüfer*in zuteilen lassen. Dazu reichen Sie bitte das Anmeldefomrular zur Abschlussarbeit ein und vermerken darauf: „Ich bitte um Zuteilung“.
Ihrer Anmeldung legen Sie die Absagen bei (Screenshot oder pdf).
Sie erhalten vom Prüfungsamt eine Mitteilung, welcher Lehrstuhl die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit übernimmt. Auf Ihre Interessen kann keine Rücksicht genommen werden.
Eine Abmeldung ist ausgeschlossen.
Die Abschlussarbeiten müssen spätestens am Abgabetag beim Prüfungsamt digital eingereicht werden an: pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de
Wenn Ihr*e Prüfer*in eine ausgedruckte Leseversion der Arbeit haben will, wurde Ihnen dies bei der Zulassung mitgeteilt. Diese Leseversion können Sie an unsere Adresse per Post senden, in unseren Briefkasten vor dem Prüfungsamt einwerfen oder während der Sprechzeiten vorbeibringen. Bitte beachten Sie, dass die digitale Version und die gedruckte Version unterschrieben sein müssen.
Sobald die Gutachten beim Prüfungsamt eingehen, werden diese in HISinOne erfasst und Sie können die Bewertung auf Ihrer Leistungsübersicht einsehen. In der Regel erhalten Sie eine Infomail.
Gene können Sie Ihre Gutachten beim Prüfungsamt anfordern. Dazu senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Name, Studiengang, Matrikelnummer und Ihrer Bitte.
- Wenn die Abschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung war, wird Ihnen in der Infomail zum Abschluss gratuliert und die Abschlussdokumtente werden automatisch erstellt.
Die Urkunde, das Zeugnis, das Transcript of Records und das Diploma Supplement müssen von dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden und dem/der Dekan*in unterschrieben werden. Sobald die Unterlagen zur Abholung / Zusendung bereit liegen, erhalten Sie eine Infomail. - Wenn eine studienbegleitende Prüfungsleistung Ihre letzte Prüfungsleistung war, dann machen die Mitarbeiter*innen regelmässig Abfragen zu generierten Abschlüssen und Sie erhalten eine Infomail, wenn alle Bedingungen zum Bestehen erfüllt sind. Gerne können Sie sich auch per E-Mail bei uns melden, dass Sie fertig sind und die Abschlussunterlagen erstellt werden sollen. Sobald die Unterlagen zur Abholung / Zusendung bereit liegen, erhalten Sie eine Infomail.
Einmal im Jahr, meißt im November findet eine Absolvent*innenfeier statt.
Eingeladen werden alle Bachelor und Master Absolvent*innen des voherigen Sommer und des laufenden Wintersemesers. In einem feierlichen Rahmen möchten wir das erfolgreiche Ende Ihres Studiums mit Ihnen feiern. Die Organisation der Absolvent*innenfeier liegt im Zuständigkeitsbereich des Instituts für Wirtschaftswissenschaften (Caroline Bannasch und Kathrin Wurster).